Grabungsbericht zur Maßnahme NW 2004/1010
Beginenwinkel, kreisfreie Stadt Aachen
Inhaltsverzeichnis:


Projekt Barbarossapark

Abb. 1: Untersuchtes Gelände rot eingetragen in Kartenausschnitt DGK-5202/10/11
Abb. 1: Untersuchtes Gelände rot eingetragen in DGK-Ausschnitt 5202/10/11

I. Vorbemerkung, Archivlage, technische Vorgehensweise und Dokumentationsmethodik

Den Anlass für die durchgeführte Maßnahme bildete ein Neubauvorhaben in der Aachener Innenstadt. Das überplante Grundstück befindet sich unmittelbar nordwestlich des Markthügels ca. 200 m vom Rathaus entfernt zwischen der Pontstraße, der Neupforte und dem Hirschgraben und liegt damit im zentralen Altstadtbereich der Kaiserstadt Aachen. Die nordöstliche Grundstücksgrenze bildet die in diesem Bereich noch gut erhaltene Barbarossamauer, deren Errichtung in das 12. Jahrhundert (Baubeginn: verm. 1171, Fertigstellung: verm. 1176) datiert und die die älteste bekannte Stadtbefestigung darstellt. Das von dem Bauvorhaben betroffene und zuletzt als Parkplatz genutzte, davor von einem Autohaus überbaute Areal umfasst eine Gesamtfläche von ca. 3250 m 2. Im Zuge dieses Neubauvorhabens war die Errichtung eines rechtwinkligen Wohngebäudes mit vollständiger Unterkellerung (Tiefgarage) geplant, die eine flächige Ausschachtung von ca. 2400 m 2 zur Folge hatte. Die Sohle für die erforderlichen Ausschachtungen sollte dabei laut Planung bei einer absoluten Höhe von 165,40 m NN und damit durchschnittlich ca. 3,00 - 3,50 m unter dem vorhandenen Geländeniveau liegen. Bauträger und damit Verursacher der Maßnahme war die Delius Vermögensverwaltung/III Gewerbe Gesellschaft bR (kurz: DVG/III Gewerbe GbR), Neupforte 14, 52062 Aachen. Mit der Durchführung der archäologischen Arbeiten wurde die Fa. M. Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH. Bahnhofstraße 18, 52428 Jülich beauftragt. Die Gesamtmaßnahme fand in der Zeit vom 10.05.2004 bis zum 25.08.2004 statt. Die wissenschaftliche Projektleitung wurde von Th. Ibeling, M.A. übernommen.

Aufgrund der Lage des Baugrundstückes innerhalb der ältesten bekannten Stadtbefestigung Aachens, im Überschneidungsbereich der Ponttorgrafschaft und der Neutorgrafschaft, die später als Bergtorgrafschaft bezeichnet wurde, war bereits von vornherein ein Anschneiden mindestens mittelalterlicher Befundstrukturen äußerst wahrscheinlich, zumal für den betroffenen Abschnitt der Pontstraße urkundliche Nachweise über entsprechende Besitz- und Grundstücksverhältnisse vorliegen, die eine rege hoch- und spätmittelalterliche, aber auch neuzeitliche Siedlungstätigkeit innerhalb dieses Stadtbezirkes belegen (s. B. Macco, Hermann Friedrich, Aachener Wappen und Genealogien, Bd. I., Aachen 1907, S. 159). Die Tatsache, dass es sich bei den urkundlich erwähnten Familien um hochgestellte Aachener Bürger (u.a. Schöffen und Bürgermeister) handelte, läßt dabei auf entsprechend repräsentative Häuser und Hofanlagen in der Pontstraße schließen. Das untersuchte Grundstück kann aufgrund der Lage unmittelbar neben dem bekannten und bereits seit dem frühen 14. Jahrhundert bestehenden Deutsch-Ordens-Konvent St. Gilles relativ sicher dem Rimburger („Reneberch“) Hof zugewiesen werden, welcher ursprünglich (im 13./14. Jh.?) wohl im Besitz der Ministerialenfamilie von Mülstroh (diese nämlich zu dieser Zeit Besitzer der Rimburg) war, seit dem Ende des 14. Jahrhunderts durch Heirat des Heinrich von Gronsveld mit der Johann von Merode lt. Ehevertrag von 1382 jedoch in Besitztum der Grafen von Gronsveld gelangte (frdl. Hinweise D. Kottmann, Aaachener Geschichtsverein). Bei den landadeligen Familien der von Merode (traten u.a. als Berater der Herzöge von Burgund auf) und der von Gronsveld handelt es sich um einflussreiche und wohlhabende Adelsgeschlechter, die im Untersuchungsbereich vermutlich ihren Stadthof eingerichtet hatten. Ein wie zu vermuten repräsentatives und gut ausgestattetes mehrphasiges Gebäude liegt eindeutig mit dem Gebäudekomplex des hohen und späten Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit im nordwestlichen Flächenbereich vor („Saalgeschosshaus“/„Risalitbau“, s.u.).

In der Umgebung des Baugrundstückes waren zudem im Ortsarchiv Bonn folgende Fundstellen und Einzelfunde verzeichnet, die ebenfalls auf entsprechende Siedlungs-tätigkeiten mindestens seit dem Hochmittelalter hinweisen:

Tab. 1: Fundstellenverzeichnis Ortsarchiv Bonn
Archiv-Nr. Lage Beschreibung
OA 0703/012 auf Höhe des Hauses Pontstraße 80 Bruchsteinmauer unbekannter Funktion
OA 0703/013 bei Errichtung des Neubaues Pütz Teil der Barbarossamauer mit vorgelagertem Eckturm sowie im ehemaligen Grabenbereich Befundstrukturen eines Hauses aus dem 17. Jahrhundert
OA 0703/016 Grundstück Neupforte 5-7 mittelalterliche Grube mit Holzverschalung
OA 0703/020 Grundstück Neupforte 9 Holzsubstruktion eines Brunnens und Eichenholzpfähle
OA 0703/021 Grundstück Neupforte 23 mittelalterliche Geschoßkugeln (?) aus Stein
OA 0703/024 vor Haus Pontstraße 41 Eichenbalken, mgl. Mauersubstruktion
OA 0703/025 Grundstück Pontstraße 45 spätmittelalterliche Grube (15. Jh.) mit Holzverschalung
OA 0703/145 Grundstück Pontstraße 62 hochmittelalterliche Gruben (13. Jh.) mit Holzverschalung
OA 0703/177 Grundstück Neupforte 14 römische und mittelalterliche Schichtenfolge

Besondere Erwähnung verdienen dabei die Fundstellen 0703/016, 0703/025 und 0703/145, die in unmittelbarer Umgebung des untersuchten Bugrundstückes liegen und sämtlich grubenartige Befunde mit Holzverschalungen aufwiesen, die wiederum eine durchgängige Siedlungstätigkeit des zwischen Neupforte und Pontstraße gelegenen Viertels vom Hochmittelalter bis zum Spätmittelalter archäologisch belegen.

Interessant ist auch die Fundstelle OA 0703/177, die darüber hinaus für das in der Niederung des Johannisbaches gelegene Areal auch eine römerzeitliche Siedlungsschicht aufwies. Hierzu ist anzufügen, dass in einem Manuskript des 1995 mit fast 100 Jahren gestorbenen Leo Imbert vermerkt ist, dass im mittleren Teil der Pontstraße Mauerzüge offengelegt worden seien, die nach seiner Meinung auf die Römer zurück gingen (unveröffentl. Manuskript aus dem Nachlass, AO Privatbesitz D. Kottmann, AGV).

Aufgrund der urkundlich und archäologisch bekannten Befundlage, insbesondere hinsichtlich mittelalterlicher und frühneuzeitlicher, daneben aber auch potentieller römischer Siedlungsstrukturen, wurde die DVG/III Gewerbe GbR, als Verursacher der Maßnahme, gemäß dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, die denkmalrechtlichen Belange zu wahren.

In diesem Sinne wurde dem Bauherrn seitens des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege (Schreiben vom 21.05.2003) zunächst eine archäologische Sachstandsermittlung vorgeschlagen, die in Form von zwei Sondageschnitten der Ermittlung des archäologischen Befundpotentiales sowie der Abklärung des stratigraphischen Schichtaufbaues bzw. der archäologischen Schichtmächtigkeit dienen sollten. Da der DVG/III Gewerbe GbR zwischenzeitlich jedoch von der Stadt Aachen eine Baugenehmigung erteilt worden war und der Bauherr (hier Hr. Offergeld, Hr. Kayser) von der vorgeschlagenen Sachstandsermittlung Abstand nehmen wollte, wurde vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege einem unter archäologischer Kontrolle stehenden, flächigen Bodenabtrag bis in eine Tiefe von 1,20 m zugestimmt. Die Auflagen des R.A.B. sahen dabei des weiteren vor, dass der Bodenabtrag lagenweise zu erfolgen habe, wobei bei Auftreten archäologischer Befunde in höheren Schichten ein entsprechend höheres Planum anzulegen und zu dokumentieren sei (s. Schreiben vom 08.04.2004). Der Bauherr wurde vom R.A.B. bereits zu diesem Zeitpunkt frühzeitig auf mögliche befundbedingte Zeitverzögerungen im Bauablauf hingewiesen.

Die entsprechenden Arbeiten begannen am 10.05.2004 zunächst im nordwestlichen Flächenbereich, indem nach Vorgabe des Bauleiters (Hr. Offergeld) entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze zunächst ein ca. 8 m breiter Streifen aufgezogen wurde. Dabei zeichneten sich bereits am ersten Tag im Liegenden der Deckschicht in einer Tiefe von ca. 0,80 m unter der bestehenden Geländeoberkante zahlreiche mittelalterliche Gruben- und Pfostenbefunde (St. 3 bis St. 16) sowie ein diese Befunde teilweise (vgl. die erst im Planum II aufgedeckten Befunde St. 41, 42, die Profile ABCD/St. 32-5/15 bzw. EFGH/St. 32-26 sowie auch Profil AB-CD/St. 17-15/53) überlagernder, flächig verbreiteter Schichthorizont (definiert als St. 10 bzw. dokumentiert unter den Schichten 1-24, 17-26, 32-6) ab, der aufgrund des eingelagerten Fundmateriales ebenfalls ins Mittelalter datiert werden kann und in den ein neuzeitlicher Brunnenschacht (St. 6) sowie ein ebenfalls neuzeitlicher Sickerschacht (St. 2) eingetieft waren. Im südöstlichen Bereich dieses ersten Untersuchungsstreifens wurde darüber hinaus eine längere NE/SW-orientierte Bruchsteinmauer (St. 17) angeschnitten, die zunächst als südöstliche Begrenzung des nordwestlichen Arbeitsstreifens diente.

In der Folge wurden auch im nordöstlich vor der Barbarossamauer angelegten Arbeitsstreifen weitere Baubefunde in Form von kleineren, meist mehrräumigen Gebäudestrukturen freigelegt, die aufgrund des verwendeten Baumateriales sowie des aus den Putzarbeiten geborgenen Fundmateriales vermutlich ebenfalls ins Mittelalter datieren. Diese kleineren Gebäudeeinheiten (Befundbereich St. 18 mit Mauern St. 19, 20, 21, 22 und Befundbereich St. 23 mit Mauern St. 24, 25, 26, 27, 28 sowie gruben- bzw. pfostenartigen Befunden St. 29, 30) waren aus Bruchsteinmauerwerk aufgebaut und unmittelbar an die Barbarossamauer stumpf angesetzt. Die Verfüllung der jeweiligen Raumeinheiten bestand aus dem flächig abgelagerten mittelalterlichen Schichthorizont, in den sowohl die Außen- als auch die Trennmauern der Gebäude ohne erkennbare Baugrube eingetieft waren. Über die funktionale Bedeutung dieser Gebäudestrukturen, mgl. als Wehrbauten (mgl. Substruktionsbauten einer Wehranlage), lassen sich keine gesicherten Aussagen treffen. Während die gruben- und pfostenartigen Befunde im nordwestlichen Arbeitsstreifen sämtlich geschnitten werden konnten, wurden die an die Barbarossamauer angesetzten Baubefunde im nordöstlichen Arbeitsstreifen nur im Planum dokumentiert, da sie laut Bauplanung außerhalb der eigentlichen Baugrube lagen.

Bei den weiteren Ausschachtungen im nordöstlichen Arbeitsstreifen zeichneten sich südöstlich einer rezenten Durchfahrt weitere Baustrukturen ab, darunter einzelne Bruchsteinmauern ohne weitere Befundanbindung (Befundbereich St. 45 mit den Mauern St. 46, 47, 48) sowie eine weiterer kleinräumiger Gebäudekomplex (Befundbereich St. 49 mit den Mauern St. 50, 52, 53, 54, 55 sowie den Befunden St. 51, 56), der ebenso wie die in den Befundbereichen St. 18 und St. 23 angeschnittenen Gebäudeeinheiten stumpf an die Barbarossamauer angesetzt war und diesen in seiner zeitlichen und funktionalen Bedeutung wohl zuzuordnen ist. Auch diese Gebäudeeinheit wurde zunächst nur im Planum aufgenommen, sollte jedoch, da der Befundbereich innerhalb der hier bis an die Barbarossamauer zurückspringenden Baugrube lag, später weiter untersucht werden.

Hierzu kam es jedoch nicht, da der vollständige Befundbereich zwischenzeitlich ohne archäologische Dokumentation weggebaggert wurde. Dies ist insbesondere deswegen zu bedauern, als dass die hierbei zu gewinnenden Ergebnisse und Erkenntnisse möglicherweise weitergehende Aufschlüsse hinsichtlich der funktionalen Bedeutung und/oder zeitlichen Eingliederung dieser Gebäudeeinheit erbracht hätten und entsprechend auf die Gebäude in den Befundbereichen St. 18 und St. 23 übertragbar gewesen wären. Die ebenfalls hier angeschnittenen Ziegelmauern wurden der neuzeitlichen Überbauung des ehemaligen Autohauses zugeordnet und daher nur tachymetrisch aufgenommen.

Der weitere Erdabtrag im Bereich des nordöstlichen Arbeitsstreifens wurde nur unvollständig ausgeführt, da die Bauleitung weitere archäologische Untersuchungen und damit eine vollständige Planumsdokumentation in diesem Bereich (Befundbereich St. 57) zunächst untersagte.

Statt dessen sollte im Bereich der zuvor im Planum bereits dokumentierten nordwestlichen und nordöstlichen Arbeitsstreifen die weitere Ausschachtung bis auf die geplante Bausohle fortgesetzt werden. Da die hier angeschnittenen Befunde bereits im Profil untersucht waren und unterhalb des mittelalterlichen Schichthorizontes teilweise bereits auch ein zweites Teilplanum angelegt und dokumentiert war, konnte der nordwestliche Arbeitsstreifen ohne archäologische Verzögerung bis an die Mauer St. 17 heran bis auf die erforderliche Baugrubensohle ausgeschachtet werden.

In dem dabei angelegten Profil (s. Profil AB-CD/St. 17) zeigte sich, dass die Bruchsteinmauer St. 17 einerseits auf den mittelalterlichen Schichthorizont aufgesetzt, andererseits aber auch ebenso wie die Mauern der im nordöstlichen Flächenbereich angeschnittenen Gebäudestrukturen ohne erkennbare Baugrube in diesen eingesetzt war. Dieses Phänomen war im Zuge der Gesamtmaßnahme auch bei anderen Mauerstrukturen im südöstlichen Flächenbereich (s.u. Arbeitsbereich St. 135) zu beobachten und läßt sich dadurch erklären, dass es sich bei dem flächig verbreiteten Schichthorizont wahrscheinlich um mehrere sukkzessive angelagerte Schichthorizonte handelt, die sedimentologisch nicht oder aber nur bedingt voneinander abgrenzbar waren und chronologisch anhand der eingelagerten Keramik sowie anhand stratigraphischer Überlagerungen bzw. Einschneidungen in das Hoch- bis Spätmittelalter datiert werden können. Neben meist kleineren Abfallgruben wurde im unterhalb der Bruchsteinmauer St. 17 angelegten Profil (SE-Profil AB-CD/St. 17) auch ein größerer, sehr tief reichender und mehrschichtig verfüllter Grubenbefund (St. 15) angeschnitten, der in einer ersten Beurteilung zunächst als möglicher Erdkeller angesprochen wurde. Eine Bestätigung dieser Interpretation war jedoch nicht möglich, da sich die weitere Bearbeitung im Zuge des Bauablaufes auf die Anlage und Dokumentation eines südwestlichen Querprofiles (SW-Profil EF/St. 15) beschränkte, in dem lediglich noch das südöstliche Befundende erfaßt werden konnte. Hinsichtlich der stratigraphischen Eingliederung des mittelalterlichen Schichthorizontes zeigte sich im SE-Profil AB-CD/St. 17, dass die hier angeschnittenen Gruben in der Regel von diesem überlagert wurden, demnach also als ältere Siedlungsstrukturen angesehen werden müssen. Die Tatsache, dass einige Grubenbefunde offensichtlich jedoch in den mittelalterlichen Schichthorizont eingetieft waren, ließ auf eine mehrschichtige und zeitlich differenzierbare Siedlungsabfolge schließen, wobei der flächig abgelagerte mittelalterliche Schichthorizont offensichtlich einen chronologischen Trenn- bzw. Leithorizont darstellte. Daher war nach Vorgabe des R.A.B. bei der weiteren Ausschachtung des südöstlich der Bruchsteinmauer St. 17 gelegenen Flächenareales eine flächige Anlage von mindestens zwei Plana mit entsprechender Dokumentation erforderlich (s. Aktenvermerk vom 14.05.2004).

Bereits zu diesem Zeitpunkt des Baufortschrittes war eindeutig erkennbar, dass im gesamten Baugrundstück mit einem insgesamt sehr hohen archäologischen Befundpotential zu rechnen war. Daher wurde seitens der archäologischen Fachfirma vorgeschlagen und angeregt, im weiteren Bauablauf zunächst eine vollflächige Planumsaufnahme durchzuführen, um so einen Überblick über die weitere Befundlage und die weitere Vorgehensweise zu gewinnen. Gleichzeitig hätte diese Arbeitsweise in Verbindung mit einer rechtzeitigen Personalaufstockung (wurde der Bauleitung frühzeitig durch das R.A.B. dringendst empfohlen) sicherlich zu einer erheblichen Kosten- und Zeitersparnis geführt, da dadurch einerseits grabungsbedingte Stillstandszeiten für das Tiefbaugerät sowie andererseits unnötige Wartezeiten für den Abtransport des Aushubes vollständig hätten vermieden oder minimiert werden können. Des weiteren wäre eine kompakte durchgängige Befundaufnahme gewährleistet gewesen, was letztendlich sicherlich ebenfalls zu einer Kosten- und Zeitminimierung geführt hätte.

Da die Bauleitung jedoch von dieser Vorgehensweise nicht zu überzeugen war, wurde in der Folge im südöstlich an die Bruchsteinmauer St. 17 anschließenden Flächenbereich (Befundbereiche St. 75, 84 und 99) der Oberboden bzw. der hier aufliegende Bauschutt bis auf das oberste Planumsniveau abgetragen, mit der bauseitigen Vorgabe, möglichst im unmittelbaren Anschluß die entsprechenden Flächen wieder befahren und direkt bis auf Planungssohle ausschachten zu können.

Da jedoch auch in diesem Flächenbereich bereits unmittelbar unter dem abgetragenen Oberboden einerseits bis dato unbekannte spätmittelalterliche bis neuzeitliche Gewölbe- und Mauerstrukturen (Ziegelmauern sowie Ziegel-/ Bruchsteinmauern in den Befundbereichen St. 84, 99 sowie St. 116), andererseits in nicht gestörten Bereichen immer wieder mittelalterliche und frühneuzeitliche Siedlungs- und Baubefunde (Abfallgruben im Planum II unterhalb und unmittelbar südöstlich an Mauer St. 17 anschließend) sowie im südwestlichen Flächenbereich ein großes repräsentatives, mit Bruchsteinmauern eingefasstes Gebäude (Baubefund St. 129 im Befundbereich St. 75) aufgedeckt wurden, kam es zwangsläufig zu dem zuvor bereits prognostizierten zeitweiligen Baustillstand, so dass das vorausgesetzte Mengenvolumen des Tiefbaues nicht erreicht werden konnte.

Da der Tiefbau in der Folge jedoch - auf Anordnung der Bauleitung - ohne Rücksicht auf archäologische Befunde ausschachten sollte und somit eine ordnungsgemäße archäologische Befundaufnahme nicht mehr möglich war, wurde zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise ein weiterer Ortstermin mit dem R.A.B. (Dr. Weber, Dr. Francke, Th. Vogt), der UD Aachen (Hr. Noack, Hr. Jocham) sowie Vertretern des Bauherren (Hr. Offergeld, Hr. Kayser) vereinbart. Aufgrund der Tatsache, dass bei diesem Termin hinsichtlich der weiteren, archäologisch vertretbaren Vorgehensweise keine Einigung erzielt werden konnte, wurde in Abstimmung zwischen dem R.A.B. und der UD Aachen bis zur weiteren Klärung ein Baustopp beschlossen (09.06.2004), der jedoch in der Folge durch die UD der Stadt Aachen wegen einer geringschätzigen Beurteilung der Befundlage wieder aufgehoben wurde. Da die Grabungsfirma jedoch weder von der Bauleitung noch von der UD der Stadt Aachen über den Fortgang der Arbeiten unterrichtet wurde, wurden die weiteren Ausschachtungen zunächst ohne archäologische Begleitung fortgesetzt. Dabei wurde eine Fläche von ca. 1000 m 2 unkontrolliert weggebaggert, darunter u.a. der gesamte nordöstliche Arbeitsstreifen einschließlich des mittelalterlichen Schichthorizontes, potentieller mittelalterlicher Siedlungsbefunde und der in Befundbereich St. 49 angeschnittenen Gebäudestruktur. Ebenfalls unkontrolliert zerstört wurden der gesamte im Befundbereich St. 99 angeschnittene, spätneuzeitliche Gewölbekeller mit den daran anbindenden Mauern und Abflussrinnen sowie sämtliche südwestlich daran anschließenden Baustrukturen in den Befundbereichen St. 74/84/116 („Risalitbau“ mit hofseitigen Anbauten, s.u., einschl. evtl. vorhandener Vorgängerbauten), darunter insbesondere auch große Teile eines straßenseitig gelegenen repräsentativen Bruchsteingebäudes mit Blausteinfußboden , welches als hochmittelalterlicher Gründungsbau (St. 129 , „Saalgeschosshaus“, s.u.) angesehen werden kann.

Am 24.06.2004 fand ein weiterer Ortstermin mit dem R.A.B. (Fr. Ermert, Dr. Weber, Dr. Francke), der UD der Stadt Aachen (Hr. Wingenfeldt, Fr. Ellenbeck), Vertretern des Bauherren (Hr. Offergeld, Hr. Kayser, Rechtsanwalt) sowie Vertretern der Fa. Wurzel (Hr. Prümmer, Hr. Ibeling) statt, an dem neuerlich die weitere Vorgehensweise abgesprochen wurde. Die Bauleitung stimmte nun zu, dass die verbliebene Restfläche, ausgehend von der bestehenden Baugrubenkante lagenweise bis auf oberstes Befundniveau abgetragen werden sollte. Das verbliebene Restareal wurde zur weiteren Bearbeitung in Einzelbereiche untergliedert, wobei die südöstliche, als Arbeitsbereich St. 135 definierte Teilfläche aufgrund der hier angetroffenen mehrschichtigen Befundlage in einzelne Teilbereiche (St. 135 A, B, C, D, E) untergliedert wurde. Die nordwestlich daran anschließende Teilfläche wurde als Arbeitsbereich St. 249, die daran wiederum südwestlich angrenzenden modernen Kellerbereiche als Arbeitsbereich St. 259 definiert. Im weiteren südwestlichen Flächenbereich war auf Höhe von Planum I einzig noch eine im Böschungsrandbereich der geplanten Baugrube gelegene kleinere Teilfläche (definiert als Arbeitsbereich St. 282) erhalten. Der gesamte südwestliche Flachenbereich war durch die bauseitigen Ausschachtungen auf Höhe von Planum I vollständig weggebaggert. Daher konnten hier nur noch die in einem tieferen Planum aufgeschlossenen Restbefunde aufgenommen und dokumentiert werden (vgl. Arbeitsbereich St. 260 mit Bruchsteinmauern und Ziegel-/Bruchsteinmauern in Planum II). Die einzig noch möglichen Untersuchungen im Bereich des weitgehend zerstörten, im südwestlichen Befundbereich St. 75 angeschnittenen Bruchsteingebäudes St. 129 beschränkten sich auf die Anlage und Dokumentation von Profilen vor bzw. unterhalb der noch erhaltenen südwestlichen Restmauern. Der gesamte, südöstlich außerhalb der eigentlichen Baugrube liegende Flächenabschnitt wurde vom R.A.B. freigegeben, da in der Bauplanung hier keine tiefer greifenden Eingriffe vorgesehen waren.

Die Einmessung der untersuchten Arbeitsbereiche bzw. der in den Arbeitsbereichen angeschnittenen Befunde erfolgte - aufgrund des weitgehend unkonzeptionellen Baufortschrittes - mittels unterschiedlicher, auf die jeweiligen Arbeitsbereiche angepaßter Meßsysteme (s.u.). Die Ausgangspunkte der einzelnen Vermessungssysteme wurden tachymetrisch eingemessen, wobei die einzelnen Vermessungsarbeiten von unterschiedlichen Vermessungsbüros ausgeführt wurden (Büro Schuhmacher sowie eigene Vermessung durch das Büro HYDR.O bzw. Z. Görur). Die neuzeitlichen Ziegelmauern wurden nur tachymetrisch in ihrem Verlauf aufgenommen, bei Anbindung an zeichnerisch dokumentierte Befundbereiche jedoch auch in ihrem Ansatz mit berücksichtigt. Vollständig zeichnerisch dokumentiert wurden hingegen sämtliche mittelalterlichen Siedlungsbefunde wie Pfosten- und Abfallgruben, sämtliche Bruchsteinmauern und sämtliche in Mischtechnik aufgemauerten Ziegel-/Bruchsteinmauern sowie der im Befundbereich St. 99 angeschnittene Gewölbekeller mit den daran anbindenden Baustrukturen. In Teilbereichen war dabei auch die Anlage mehrerer Flächenplana (z.B. im Bereich der nordwestlichen Umfahrt, im Bereich zwischen der Bruchsteinmauer St. 17 und den südöstlich anschließenden Kellermauern sowie insbesondere im Befundbereich St. 135) erforderlich. Die im Zuge der archäologischen Untersuchungen dokumentierten Profile wurden teilweise ebenfalls tachymetrisch aufgenommen, teilweise aber auch von den jeweiligen Vermessungssystemen aus eingemessen und in die entsprechenden Planumszeichnungen eingetragen.

Die einzelnen Vermessungssysteme sind in ihrem Bezug zu den einzelnen Arbeits- bzw. Befundbereichen in einer Planbeilage wiedergegeben (s. Planbeilage 1). Die entsprechenden Ausgangskoordinaten sind aus der folgenden Liste ersichtlich. Angehängt wurde die tachymetrische Einmessung an vorgegebene und auf das Gauss-Krüger-System eingemessene Vermessungspunkte.

Die angewandte Dokumentationsmethodik orientierte sich an den vom Rheinischen Amt für Boden­denkmalpflege herausgegebenen Richtlinien zur Grabungsdokumentation und beruht somit auf dem Stellensystem. Unter der Stelle 1 wurde das allgemeine Bautagebuch mit Einträgen zur täglichen Arbeitsausführung, Ortsterminen und den nötigen Bauunterlagen geführt. Darüber hinaus erfolgte unter Stelle 1 auch die Definition der übergeordneten Arbeits- bzw. Befundbereiche (St. 18, 23, 32, 45, 49, 57, 75, 84, 99, 116, 135 A/B/C/D/E, 249, 259, 260, 281, 282, 302) sowie der einzelnen, archäologisch differenzierbaren Befunde.

Die Zeichnungs- und Fotodokumentation der Planums- und Profilaufnahme erfolgte in der Regel befundorientiert, wobei die Zeichnungsdokumentation der einzelnen Arbeits- bzw. Befundbereiche teils unter St. 1, in der Regel jedoch unter dem jeweiligen Arbeits-/Befundbereich oder der jeweiligen Befundnummer aufgeführt wurde.

Dabei wurden sämtliche Planumszeichnungen im M. 1:20 ausgeführt. Die Befund­schichten wurden mit einzelnen Positionsnummern in der Regel befundorientiert, d.h. unter der jeweiligen Befund-Stellennummer dokumentiert. Die übrigen, keinem archäologisch differenzierten Befund zugehörigen Schichten (hierbei handelte es sich in der Linie um den anstehenden Auenlehm oder aber um den flächig verbreiteten hoch- bis spätmittelalterlichen Schichthorizont) wurden hingegen entweder unter der Stelle 1 oder aber unter den entsprechenden Stellennummern der Befundbereiche aufgelistet (bspw. in den Befundbereichen St. 45, 49, 135, 249, 260, 282). Im Zuge der Befundbearbeitung wurden sämtliche Funde ebenfalls befundorientiert und sofern möglich schichtgetrennt geborgen.

Nach Abschluss der Feldarbeiten erfolgte die dokumentarische Aufarbeitung der Grabung mit der Erstellung eines technischen Abschlußberichtes einschließlich einer ausführlichen Fundanalyse (bearbeitet von W. Giertz, Aachen) sowie eines detaillierten Befundkataloges, eines Übersichtsplanes (M. 1:100) bzw. mehrerer Einzel-, Detail- und/oder Phasenpläne (M. 1:100) sowie der entsprechenden Dokumentationslisten (Fotolisten, Einzelfundlisten, Befundliste) und Formblätter (Formblatt 1, Formblatt 2, Kontrollblatt). Die geborgenen Funde wurden gesäubert, beschriftet und magazingerecht verpackt und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber dem Rheinischen Landesmuseum übergeben. Die Datierung der Funde wurde, sofern möglich (hier insbesondere bei Keramik-, Metall- und Glasfunden), nach der jeweiligen Materialbeschaffenheit und/oder nach typologischen Beurteilungskriterien durchgeführt. Die Bearbeitung des keramischen Fundmaterials sowie der Glas- und metallischen Kleinfunde erfolgte dabei durch W. Giertz, Aachen, Schmidthofstraße 11. Bei nicht näher klassifizierbaren Funden (z.B. bei Knochen, tw. auch bei Ziegel- und nicht näher klassifizierbaren Metallfunden) wurde entweder eine zeitlich übergreifende Datierung (in der Regel Dat.-Code: 1125) oder aber eine befundorientierte Datierung vorgenommen.

Die im Zuge der archäologischen Maßnahme geborgenen Holzproben wurden zur Holzartenbestimmung dem Labor für Archäobotanik der Universität Köln (U. Tegtmeier) ausgehändigt.


II. Archäologische Befundlage

Im Laufe der Grabung wurden insgesamt 307 Stellennummern vergeben (die Stellen 62, 182 und 275 existieren nicht).

Diese lassen sich in 18 technische Stellen (St. 1 = Grabungstagebuch/Bereich der nordwestlichen und nordöstlichen Umfahrt, die Arbeits-/Befundbereiche St. 18, 23, 45, 49, 57, 75, 84, 99, 116, 135/Bereiche A/B/C/D/E, 249, 259, 260, 282 sowie die Profile St. 32 = nordwestl. Flächenprofil, St. 281 = südwestliches Restprofil im Befundbereich St. 116, St. 302 = nordwestliches Teilprofil der Baugrubenböschung) und in 289 zunächst als archäologi­sche Befunde definierte Stellen untergliedern, wobei für mehrere Befunde eine doppelte Stellenvergabe erfolgte (St. 166/255, St. 171/256, 172/254, 180/218) und mehrere Befunde offensichtlich nur randliche Teilanschnitte oder basale Sohlenbereiche bereits vorher definierter Befunde darstellen (St. 36 = randlicher Teilanschnitt von Grube St. 15; St. 236/237 = Sohlenbereich der Grube St. 231; St. 241 = Sohlenbereich der Grube St. 234, St. 297 = Randbereich der Grube St. 296, St. 299 = verm. Teilbereich der Grube St. 231). Hierzu zählen auch einige ebenfalls unter doppelten Stellennummern dokumentierte Mauern bzw. Baustrukturen, welche aufgrund ihres bautechnischen Aufbaues differenzierbar waren (St. 86/87, 91/92/133, 94/270, 97/269, 114/267/278 im nordwestlichen Flächenbereich bzw. St. 173/191/304/307 und 140/305 im südöstlichen Befundbereich). Einerseits handelt es sich hierbei um bautechnisch differenzierbare Mauerbefunde (St. 86/87, 91/92/133, 173/1917304/307, 140/305) sowie andererseits um Mauerbefunde, die sowohl im Planum I als auch im Planum II dokumentiert wurden. Die den Bruchsteinmauern St. 76 und 78 halbseitig untersetzten Ziegelmauern St. 117, 271 und 276 wurden hingegen weiterhin als eigenständige Befunde gewertet, da sie offenbar einer späteren An- bzw. Umbauphase zugeordnet werden müssen. Gleiches gilt für die Mauern St. 136 und 137 bzw. 138 und 175, die ebenfalls unterschiedlichen Bauphasen angehören.

Von den somit verbleibenden 268 zunächst als archäologisch relevant eingestuften Befunden sind nach der durchgeführten Aufarbeitung und Auswertung 27 Befunde als archäologisch nicht näher interpretierbare bzw. nur bedingt aussagefähige Befunde oder Schichtreste (St. 29, 56, 148, 153, 154, 155, 157?, 193, 194, 195, 196, 199, 221, 253, 303), als archäologisch irrelevante bzw. eindeutig neuzeitliche Schichtreste, Befunde oder Störungen (St. 43?, 61, 63, 67?, 146, 170, 180/218, 217, 248) oder als Bioturbationen (St. 200, 209, 210, 213, 214) auszugliedern.

Die übrigen 239 Befunde lassen sich aufgrund ihrer stratigraphischen Lage und/oder anhand des aus den Befunden geborgenen Fundmateriales unterschiedlichen, zeitlich aufeinander folgenden Siedlungsperioden zuordnen. Obwohl anhand der Funde sowohl die Vorgeschichte, als auch die römische Kaiserzeit vom 1. bis zum 4. Jh., die späte Merowingerzeit und nachfolgend auch die Karolingerzeit teilweise zumindest (dies gilt insbesondere für die Karolingerzeit) mit zahlreichen Funden gut belegt sind, lassen sich gesicherte Befundkontexte erst für die nachfolgende hoch- bis spätmittelalterliche Siedlungsphase des 12./13. Jahrhunderts bzw. für eine spätmittelalterliche Siedlungsperiode des 14. Jahrhunderts nachweisen. Hierzu ist anzumerken, dass die zeitliche Ansprache der im Teilplanum IV angeschnittenen Befunde/Schichten St. 308, 309 und 310 als römische Schichthorizonte stark ungesichert ist und aufgrund des nur kleinräumigen Aufschlusses fraglich bleiben muß. Abgeschlossen wird die auf dem Gelände festgestellte Siedlungsfolge durch eine vermutlich ältere spätmittelalterlich-frühneuzeitliche und eine jüngere spätneuzeitliche Bebauung.


Barbarossamauer, NO-Profil, Foto: N. Bartz, 27.07.2004
Abb. 2: Barbarossamauer (Foto: Norbert Bartz, 2004)        [Abbildungskatalog: Für vergrößerte Darstellung auf Abbildung klicken]

II.1. Topographie, Geologie und Stratigraphie

Die Stadt Aachen liegt in einer Höhe zwischen ca. 160,00 - 180,00 m ü. NN im sogenannten Aachener Kessel, dessen Entstehung im wesentlichen durch eine Folge von tektonischen Verwerfungen bedingt ist. Der am weitesten westlich gelegene Horst von Verlautenheide markiert den östlichen und nordöstlichen Kesselrand und bildet zusammen mit dem nördlichen Bogen, den die Wurm zur Rur und Maas hin durchbricht, zugleich die nördliche Grenze des Rheinischen Schiefergebirges. Die aus kreidezeitlichen Sanden aufgebaute Schichtstufenlandschaft des Aachener Waldes umrahmt die Stadt im Süden und Südwesten (Auszug aus dem Aachener Städteatlas). Der Talkessel selber ist durch fluviatile Erosion im Pleistozän ausgeräumt worden. Die historische Entwicklung der Stadt Aachen ist u.a. durch ihre heißen Quellen sowie die Tuchindustrie geprägt, die sich die zahlreichen, die Innenstadt durchfließenden Oberflächengewässer zunutze gemacht hat. Während die heißen Quellen im Innenstadtbereich aus den alten devonischen Kalkgesteinen hervortreten, werden die zahlreichen (insgesamt 30), das Stadtgebiet durchfließenden Bäche aus dem am Nordrand des Aachener Waldes in mehreren Quellen austretenden Grundwassers gespeist. Diese entwässern in mehreren Rinnensystemen Richtung Nordosten in den Aachener Talkessel hinein. Eine derartige Rinne nutzt auch der ca. 50 m östlich des untersuchten Grabungsareales fließende Johannisbach, der im Jahre 1820 kanalisiert und unterirdisch weitergeführt wurde. Wie auf historischen Plänen (u.a. Rappard-Plan) zu erkennen ist, verläuft der heutige Johannisbach weitgehend in seinem ehemaligen Rinnensystem, so dass sein heutiger Verlauf also in etwa dem ursprünglichen Bachverlauf entspricht. Der Johannisbach stellte somit bereits in früheren Zeiten einen markanten topographischen Geländeeinschnitt zwischen dem östlich gelegenen, deutlich höheren Markthügel und dem auf dem westlichen Hang der Bachniederung liegenden Pontviertel dar, in dessen Bereich sich auch das untersuchte Baugrundstück befindet. Dementsprechend dürfte es sich bei dem im Baugrundstück angeschnittenen anstehenden Sediment um den innerhalb der Bachniederung abgelagerten Auenlehm handeln.

Hinsichtlich des feinstratigraphischen Geländeaufbaues lassen sich anhand der Beobachtungen und Profilaufnahmen während der Grabung folgende Aussagen treffen:

Stratigraphie im nordwestlichen Flächenbereich
(NW-Flächenprofil St. 32/Teilabschnitte ABCD/EFGH; SE-Profil unter der Bruchsteinmauer St. 17):

Im nordöstlichen Abschnitt des NW-Flächenprofiles ABCD/EFGH (Teilabschnitt CD/St. 32) zeigte sich eine ungestörte Schichtabfolge mit einer aufliegenden, nicht datierbaren mittelbraunen Lehmschicht (32-16), die ein dreilagiges Schichtpaket (32-17, 18, 19) überlagerte. Die Schichten 32-17 und 32-18 waren nur bedingt voneinander abgrenzbar und sind verm. zu einem zusammengehörigen Horizont zusammenzufassen, welcher wiederum den im Planum dokumentierten Schichten 1-25 (Planum I) bzw. 1-44 (Planum II) entspricht und aufgrund des hieraus geborgenen Fundmateriales ins Hoch- bis Spätmittelalter datiert werden kann. Die darunter in einem kleinen Profilaufschluss angeschnittene Schicht 3-19 entspricht der im Planum II erfassten Schicht 1-43. Sowohl die stratigraphische Lage als auch das aus dieser Schicht geborgene Fundgut verweisen wiederum ohne weitere chronologische Differenzierungsmöglichkeit ins Hoch- bis Spätmittelalter. Nach Südwesten hin war diese ungestörte Schichtabfolge durch einen grubenartigen Befund (St. 43) gekappt, der als Störung interpretiert werden kann und vermutlich mit einem neuzeitlichen Brunnen (St. 6) in Befundzusammenhang steht. Im südwestlich an diese Störungszone anschließenden Profilabschnitt zeigte der Profilaufschluß lediglich eine zweischichtige Abfolge. Im Liegenden war der anstehende Auenlehm angeschnitten, in den mehrere grubenartige Befunde (St. 33, 34, 35, 64, 65) mit hoch- bis spätmittelalterlichem Fundmaterial eingetieft waren. Überlagert wurde der Auenlehm und die darin eingetieften Gruben von einem hier nicht weiter differenzierbaren, dunkelgrauen, tonigen Schichtpaket (3-26), dessen chronologische Einordnung aufgrund des im Bereich des Brunnens St. 6 nicht vollständig abgetieften Profilaufschlusses nicht eindeutig abgeklärt werden konnte. Für eine Interpretation als neuzeitliche Auffüllschicht spricht, dass eine Abgrenzung zu der aufliegenden neuzeitlichen Deckschicht im Bereich des Befundes St. 43 nicht möglich war. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die hier angeschnittene Deckschicht dem im nordöstlichen Profilabschnitt angeschnittenen oberen hoch- bis spätmittelalterlichen Schichtpaket (Schichten 32-17/18) entspricht. Für eine entsprechende Korrelation spricht einerseits die Tatsache, dass das Verfüllungssediment der in den Auenlehm eingetieften hoch- bis spätmittelalterlichen Gruben St. 64 und 65 dem Sediment der aufliegenden Deckschicht entsprach. Andererseits wird diese zeitliche Einordnung indirekt auch durch das südöstlich gegenüberliegende Profil unterhalb der Bruchsteinmauer St. 17 (s. SE-Profil AB/St. 17-15, 17-53) bestätigt, bei dem in stratigraphisch vergleichbarer Höhe ebenfalls Grubenbefunde mit hoch- bis spätmittelalterlichem Fundmaterial (St. 37, 68, 69, 70, 71) von dem hier durchlaufenden, jedoch ebenfalls nicht differenzierbaren mittelalterlichen Schichthorizont überlagert waren (s. auch SE-Profil C’D/St. 15-49). Dabei muß zunächst einmal dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem hier angeschnittenen Horizont um einen hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizont oder aber um eine sukkzessiv seit der Karolingerzeit aufgewachsene Siedlungsschicht im Sinne eines „Dark Earth“-Horizontes handelt, in dem älteres karolingerzeitliches Fundmaterial mit jüngerem hoch- und spätmittelalterlichem Fundmaterial vergesellschaftet ist.

Für die Möglichkeit, dass sich hier noch Reste eines solchen „Dark Earth“-Befundes erhalten haben könnten, spricht insbesondere die hohe Beimengung an karolingischem Fundmaterial, welches durch nachträgliche Aufsammlungen (durch W. Giertz) aus dem Bereich der nordwestlichen Umfahrt geborgen wurde. Diese Funde stammen dabei ausschließlich von der Oberfläche der im Planum nur noch wenige Zentimeter mächtig erhaltenen Basis des mittelalterlichen Schichthorizontes. Für eine entsprechende Überprüfung des Schichtpaketes wäre eine genauere und nochmalige Profiluntersuchung ebenso wie eine entsprechende Untersuchung des noch im Planum vorhandenen Schichtrestes dringend notwendig gewesen . Eine entsprechende Nachuntersuchung war jedoch nicht mehr durchführbar, da hierzu eine erneute Grabungsgenehmigung erforderlich gewesen wäre.

Die im nordöstlichen Profilabschnitt erfasste ungestörte Schichtabfolge läßt sich ins Liegende hinein durch die im NW-Baugrubenprofil dokumentierte Schichtabfolge vervollständigen (s. Profil AB/St. 302-5). Die hier angeschnittene obere Schicht 302-6 entspricht stratigraphisch der Schicht 32-18 und stellt - ersichtlich am nur fotografisch dokumentierten nordöstlichen Baugrubenprofil - eine offensichtlich ganzflächige, bis in den südöstlichen Geländebereich hinein durchlaufende Ablagerung dar. Die darunter liegende Schichtfolge (Schichten 302-7/11/8) zeigte einen muldenartigen Schichteinfall der entweder eine natürliche zur Barbarossamauer hin einfallende Geländesenke oder aber in Verbindung mit einem gleichartigen Schichteinfall im südöstlichen Flächenbereich (s. SE-Teilprofil L`T/St. 135-893/1159/1240) möglicherweise einen älteren grabenartigen Befund kennzeichnet. Die im NW-Flächenprofil ABCD erfasste Schicht 32-19 respektive die im Planum II erfasste Schicht 1-43 dürfte dabei am ehesten der Schicht 302-7 entsprechen.

Stratigraphie im mittleren Flächenbereich (NE-Böschungsprofil parallel zur Barbarossamauer):

Im mittleren Flächenabschnitt war eine geordnete Profilaufnahme nicht möglich, da einerseits bei der durch den Bauablauf stark eingeschränkten Befundaufnahme kein durchgängiges Profil erstellt werden konnte und andererseits das nordöstliche Baugrubenprofil in Absprache mit dem R.A.B. nicht dokumentiert wurde. Anhand von Beobachtungen am nordöstlichen Baugrubenprofil kann jedoch festgehalten werden, dass sich die im NW-Baugrubenprofil St. 302 dokumentierte Geländesenke in südöstlicher Orientierung auf einer Länge von ca. 15 m fortsetzte. Nach Aufsteigen dieser Geländesenke zog sich der mittelalterliche Schichthorizont annähernd horizontal in südöstlicher Orientierung fort, wobei die Schichtbasis in einer Tiefe von ca. 0.50 - 0.70 m unterhalb der dokumentierten Planumshöhe lag. Ob sich die im NW-Baugrubenprofil erfasste mehrlagige Schichtabfolge auch im nordöstlichen Baugrubenprofil fortsetzte, oder ob es sich um einen einheitlichen, nicht weiter differenzierbaren Schichthorizont handelte, war allerdings nicht feststellbar.

Bei der Untersuchung des in Befundbereich St. 49 angeschnittenen und im Zuge der Ausschachtungsarbeiten unkontrolliert weggebaggerten Gebäudebereiches (in Absprache zw. R.A.B. und dem Bauherren erfolgte hier lediglich eine Profiluntersuchung nach datierenden Funden) konnten immerhin drei Schichten unterschieden werden (oberste Schicht = 49-13, mittlere Schicht = 49-14, unterste Schicht = 49-20). Bei dem aus diesem Bereich schichtgetrennt geborgenen Fundmaterial handelt es sich um frührömische, karolingische bis spätkarolingische, hoch- und spätmittelalterlich datierende Funde, die jedoch ohne erkennbare chronologische Schichtgliederung miteinander vergesellschaftet waren. Die Tatsache, dass auch in dem untersten Schichthorizont spätmittelalterliche Keramikfunde eingelagert waren, scheint darauf hinzudeuten, dass die Ablagerung der hier differenzierten Schichten sämtlich frühestens ins Spätmittelalter datiert. Dass diese(r) spätmittelalterliche(n) Schichthorizont(e) ebenso wie zeitlich entsprechende hoch- bis spätmittelalterliche Siedlungsbefunde auch im mittleren Flächenbereich flächig verbreitet waren, zeigen die in diesem Flächenbereich befundorientiert angelegten Teilprofile, bei denen entweder im Liegenden oder aber in der Befundverfüllung immer auch ein dunkelgrauer, toniger, mit HK-Partikeln durchsetzter Lehm erfaßt wurde, der in der Regel ebenfalls spätmittelalterliches Fundgut enthielt (s. Profile SE-Profil C’D/St. 15-49, SW-Profil EF/St. 15-64, SE-Profil AB/A’B’/St. 127-12, NW-Profil AB/St. 84-20, SE-Profil AB/St. 86-25, NW-Profil AB/St. 99-24, SE-Profil AB/St. 128-7, SW-Profil AB/St. 130-10, SW-Profil AB/St. 131-15, NE-Profil AB/St. 132-11, NE-Profil AB/St. 257-12, NW-Profil CD/St. 257-23).

Stratigraphie im südöstlichen Flächenbereich (Profile im Arbeitsbereich St. 135):

Die im südöstlichen Flächenabschnitt (entspricht dem Arbeits-/Befundbereich St. 135) erfasste stratigraphische Schichtabfolge läßt sich, obwohl ein durchgängiges Schichtprofil nicht vorhanden war, im wesentlichen den im nordwestlichen und im mittleren Flächenbereich dokumentierten Ablagerungen anschließen. So war im gesamten südöstlichen Flächenbereich ebenfalls ein durchgängig aufliegender hoch- bis spätmittelalterlicher Schichthorizont abgelagert, dessen Basis ebenso wie im nordwestlichen Flächenbereich in südwestlicher Orientierung offensichtlich anstieg und im Planum auskeilte. Überlagert bzw. gekappt wurde dieser Horizont von neuzeitlichen Deckschichten und Störungsbereichen, die auf entsprechende neuzeitliche Bautätigkeiten zurückzuführen sind. Ebenso wie im nordwestlichen Baugrubenprofil (s.o.) war auch im südöstlichen Befundbereich eine nach Nordosten zur Barbarossamauer hin einfallende muldenartige Geländedepression feststellbar, die sozusagen eine Sedimentfalle bildete und in der sich dementsprechend eine komplexere, stratigraphische Schichtabfolge ablagern bzw. erhalten konnte. Hier war eine weitergehende Untergliederung des hoch- bis spätmittelalterlichen Schichthorizontes in drei sukkzessive aufeinander abfolgende Ablagerungshorizonte möglich, wobei der untere Horizont den hier im Teilplanum IV angeschnittenen Schichten (St. 308, 309, 310; Schicht St. 310 mit ausschließlich römischem Fundmaterial) auflag und anhand der eingelagerten Funde zeitlich ins Hochmittelalter datiert werden kann. Die beiden darüber liegenden Schichten waren nur bedingt voneinander abgrenzbar und können ins Spätmittelalter datiert werden.

Die jüngste Schichtablagerung ist hingegen nicht eindeutig datierbar, könnte jedoch neuzeitlichen Ursprunges sein (vgl. SE-Teilprofil IAK/St. 135-87; NE-Profil GH/St. 135-130; SE-Profil HC/St. 135-131; NW-Profil EBF/St. 135-213/1161; NW-Profil CD/St. 135-382; Tiefschnittprofile/St. 135-486/487/488/489; SE-Profil AGEB/St. 135-695; SW-Profil RS/St. 135-721; SE-Profil EF/St. 135-786; SE-Profil L’T-NO/St. 135-893/1159/1240; NW-Profil VW/St. 135-1242).

Für die Bewertung der archäologischen Gesamtbefundlage kommt dem auf dem Baugrundstück festgestellten, nordöstlich zur Barbarossamauer hin einfallenden Geländerelief und damit dem im gesamten nordöstlichen Flächenbereich angetroffenen, südwestlich auskeilenden, hoch- bis spätmittelalterlichen Schichthorizont eine entscheidende Bedeutung zu. In der Beurteilung lassen sich dabei unterschiedliche Interpretationsansätze diskutieren.

A: natürliche Geländesenke

Falls es sich bei dem festgestellten Geländerelief um einen natürlichen Geländeabfall in Richtung einer von Südwest nach Nordost außerhalb der Barbarossamauer verlaufenden Rinne handelt, könnte es sich bei dem flächig aufliegenden Schichthorizont entweder um einen durch Hangerosion eingeflossenen Akkumulationshorizont mit verlagertem Fundmaterial oder aber um einen sukkzessiv aufgewachsenem Siedlungshorizont mit entsprechend eingelagertem älteren Fundmaterial handeln.

Gegen eine Interpretation als natürlich eingeflossener Akkumulationshorizont spricht, dass das in dem Schichthorizont eingelagerte römische, spätmerowingische und karolingische Fundmaterial keine oder nur geringe Verlagerungsmerkmale (verrundete oder abgestoßene Kanten) aufweist.

Gegen eine Interpretation als sukkzessiv aufgewachsener Siedlungshorizont („Dark Earth“-Horizont) spricht einerseits die Tatsache, dass für das aus dem flächig abgelagerten Horizont geborgene ältere Fundmaterial keine zeitlich entsprechenden Befundstrukturen und/oder stratigraphisch differenzierbare Sedimentationsabfolgen erkennbar waren. Andererseits scheint die Ablagerungszeit des flächig aufliegenden Horizontes sowohl aufgrund der Überdeckung funddatierter hoch- bis spätmittelalterlicher Gruben (meist mit Fundmaterial des 12./13. Jahrhunderts) als auch aufgrund des Einschneidens spätmittelalterlich datierter Gruben mit Fundmaterial des 14./15. Jahrhunderts chronologisch relativ eng in die Zeit zwischen dem 13. bis ins 14. Jahrhundert, also in die Zeit nach der Errichtung der Barbarossamauer eingrenzbar zu sein.

Für eine Interpretation als ein - möglicherweise auch nur partiell erhaltener - seit der Karolingerzeit sukkzessiv aufgewachsener „Dark Earth“-Horizont läßt sich hingegen die relativ starke Durchmischung mit karolingischem Fundmaterial anführen, wobei hierzu anzumerken ist, dass karolingisches Fundmaterial sowohl in den definierten Befunden als auch in den differenzierten Schichthorizonten immer auch mit hoch- bis spätmittelalterlichem Fundmaterial vergesellschaftet war. Dennoch könnten insbesondere die aus dem Planum der nordwestlichen Umfahrt geborgenen Funde als Hinweis auf einen entsprechenden, karolingerzeitlichen Laufhorizont gewertet werden, zumal die hier von der Oberfläche aufgelesenen Fundstücke ausschließlich aus der hier nur noch wenige Zentimeter mächtigen Basis des mittelalterlichen Schichthorizontes stammen. Gleiches scheint auch für die aus dem Abraum des südöstlichen Flächenbereiches geborgenen Funde zutreffen, da auch hier der fundführende Schichthorizont nur noch sehr geringmächtig ausgebildet war. Aber auch hier waren in die Verfüllung der von dem Schichthorizont scheinbar überdeckten und damit stratigraphisch älteren Gruben immer auch hoch- bis spätmittelalterliche Funde eingelagert. Hierzu ist allerdings wiederum anzumerken, dass es durch die Vorgabe des Bauablaufes mit einem Bodenabtrag bis auf oberstes erkennbares Befundniveau nicht möglich war, bereits auf der Oberkante des Schichthorizontes ein erstes Planum anzulegen, da eine entsprechende Befundidentifizierung innerhalb eines stark durchmischten „Dark Earth“-Horizontes nicht oder nur bedingt möglich ist (Macphail et al., 2003).

B: intentionell anthropogen durchgeführte Geländemodulation

Falls es sich bei dem festgestellten Geländeabfall um eine intentionell angelegte Geländemodulation handeln sollte, könnte es sich einerseits um eine möglicherweise ältere Grabenanlage oder aber um einen weitflächigen Geländeabtrag im Zuge der Errichtung der Barbarossamauer (mgl. im Sinne einer größeren Baugrube) handeln.

Gegen eine Interpretation des abfallenden Geländereliefs als Folge einer im Zuge der Errichtung der Barbarossamauer ausgehobenen Baugrube und anschließender Geländeplanierung mit dem - in diesem Fall - vermutlich baunah zwischengelagerten Aushubmaterial spricht die Tatsache, dass der mittelalterliche Schichthorizont insbesondere im nordwestlichen Flächenabschnitt in seiner Ausprägung sehr homogen und humos war und im gesamten Flächenbereich keinerlei Durchmischung mit anstehendem Auenlehm aus einer zuvor ausgehobenen Baugrube der Barbarossamauer aufwies.

Schlussfolgerung

Der im gesamten Baugrundstück festgestellte Schichthorizont kann aufgrund stratigraphischer Überschneidungen im nordwestlichen Flächenabschnitt bzw. aufgrund erkennbarer Schichtabfolgen im südöstlichen Flächenbereich am ehesten in die Zeit vom 13. zum 14. Jahrhundert datiert werden. Dies wird bestätigt durch das in diesen Schichthorizont eingelagerte Fundmaterial, welches neben älteren römischen, spätmerowingischen und karolingischen Funden insbesondere hoch- und spätmittelalterliche Funde enthielt. Vermutlich handelt es sich dabei um die Verfüllung einer natürlichen Geländesenke oder aber eines bereits bestehenden Grabens (mgl. älteren Befestigungsgrabens) mit humosem und mit Siedlungsabfällen durchsetztem Erdmaterial, welches im Zuge einer großflächigen Geländeplanierung nach der Errichtung der Barbarossamauer ab- bzw. umgelagert wurde. Die Datierung der Geländeplanierung in die Zeit vom Hochmittelalter bis ins Spätmittelalter lässt sich demzufolge möglicherweise dahingehend interpretieren, dass diese gesamtflächigen Planierungsarbeiten der Schaffung eines geeigneten, ebenflächigen Baugrundes diente und als vorbereitende Baumaßnahme für die kurz nach der Stadtbefestigung einsetzende Aufsiedlung des Geländes durchgeführt wurden. Das in den Planierungshorizont eingelagerte ältere Fundmaterial lässt dabei darauf schließen, dass im Zuge dieser Baugrundplanierung ursprünglich im gesamten Gelände- bzw. im näheren Umgebungsbereich vorhandene und mindestens seit der Karolingerzeit sukkzessiv aufgewachsene Siedlungsschichten in erheblichem Maße umgelagert bzw. antransportiert wurden.

Dies würde in der logischen Folge implizieren, dass die von dem Schichthorizont überlagerten Befunde chronologisch vor oder aber annähernd zeitgleich in die Errichtungszeit der Barbarossamauer datieren. Die Tatsache, dass die im Zuge der Maßnahme erfassten Bruchsteinmauern (so die als nordwestliche Parzellenbegrenzung interpretierte Mauer St. 17, die in den Befundbereichen St. 18, 23, 45, 49 eingetieften Baugrundrisse sowie insbesondere auch die im Befundbereich St. 135 dokumentierten Mauern St. 137, 175, 222, 223) einerseits ohne erkennbare Baugrube in die spätmittelalterlichen Planierhorizonte eingetieft, gleichzeitig aber auf dem älteren hochmittelalterlichen Planierhorizont gegründet waren, würde demzufolge deren Datierung in die Zeitspanne nach Abschluss der hochmittelalterlichen bis zum Beginn der spätmittelalterlichen Geländeplanierungen belegen (s.u.).


II.2. Technische Stellen und Arbeitsbereiche

Insgesamt wurden im Zuge der Maßnahme 18 technische Stellen/Arbeitsbereiche definiert. Dabei handelt es sich einerseits um einzelne, entsprechend der Befundlage voneinander abgegrenzte Arbeits-/Befundbereiche (St. 1, 18, 23, 45, 49, 57, 75, 84, 99, 116, 135, 249, 259, 260, 282) oder aber andererseits um Teilausschnitte von Flächen- oder Baugrubenprofilen (St. 32, 281, 302). Während die im nordöstlichen und mittleren Flächenbereich liegenden Befundbereiche (St. 1, 18, 23, 45, 49, 57, 75, 84, 99, 116) entweder aufgrund der Tatsache, dass sie außerhalb der Baugrube lagen oder aufgrund der bauseitigen Zerstörungen lediglich im Planum aufgenommen werden konnten, waren in den übrigen Befundbereichen (St. 135, 249, 260 und 282) weitergehende Untersuchungen in Form von mehrschichtigen Planumsaufnahmen und/oder Profilschnitten möglich. So wurden innerhalb des im südöstlichen Flächenabschnitt gelegenen Befundbereiches St. 135 aufgrund der hier besonders mächtigen Schichtabfolge teilweise bis zu vier Plana mit entsprechenden Profilaufschlüssen erstellt.


II.3. Archäologische Funde und Befunde

Während der archäologischen Untersuchung wurden insgesamt 307 Stellen vergeben. Von den abzüglich der doppelt erfassten Befunde verbleibenden 268 zunächst als archäologisch relevant eingestuften Einzelbefunden konnten nach der Aufarbeitung 27 Befunde als archäologisch nicht oder nur bedingt interpretierbare bzw. irrelevante oder neuzeitliche Strukturen (Schichtreste, Befunde, Bioturbationen und/oder Störungen) ausgegliedert werden. In den Befundkatalog wurden der Vollständigkeit halber jedoch sämtliche im Zuge der Maßnahme definierten Befunde aufgenommen.

Obwohl durch das geborgene archäologische Fundmaterial vorbehaltlich eine intermittierende Nutzung des untersuchten Baugrundstückes von der Vorgeschichte bis in die späte Neuzeit belegt ist, ließen sich entsprechende archäologische Siedlungskontexte in Form von Schichthorizonten, Siedlungsbefunden (Abfallgruben, Pfostenstellungen) und/oder Baustrukturen nur unter Vorbehaltfür die römische Siedlungsperiode, nachfolgend aber erst wieder für die hoch- und spätmittelalterlichen bzw. neuzeitlichen Nutzungsphasen eindeutig nachweisen.

Die Tatsache, dass für die im Fundmaterial nachgewiesenen spätmerowingische n und insbesondere karolingerzeitlichen Funde keine gesicherten Siedlungskontexte zuweisbar waren, läßt in Verbindung mit der Beobachtung, dass die Mehrzahl der entsprechenden Fundstücke keine signifikanten Verlagerungsmerkmale (s.o.) aufweisen, darauf schließen, dass dieser scheinbare Hiatus in der Siedlungsabfolge offensichtlich erhaltungsbedingt ist und ursächlich wohl mit den flächig abgelagerten, hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizonten und/oder möglichen bereits voraufgegangenen Geländeabtragungen unbestimmten Ausmaßes in Verbindung gebracht werden kann/muß (s.o.).

Die im Zuge der Maßnahme aufgenommenen Befunde und Funde sollen im folgenden in ihrer chronologischen Abfolge vorgestellt werden. Dabei werden zunächst die nur im südöstlichen Flächenbereich erfassten vorbehaltlich als römisch gewerteten Fundschichten nebst zugehörigem Fundmaterial sowie die merowingischen und karolingischen Funde beschrieben. Daraufhin folgt die Darstellung der hoch- bis spätmittelalterlichen Siedlungsbefunde (Abfallgruben, Pfostenbefunde), des als „Leithorizont“ interpretierbaren hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizontes sowie der in diesen Horizont eingetieften vermutlich ebenfalls spätmittelalterlich datierbaren Siedlungs- und Baubefunde aus Bruchsteinmauerwerk (Hofbegrenzungsmauern, Wirtschafts- und Wehrbauten). In der weiteren Abfolge soll sodann das Hauptgebäude des Renebrecher Hofes mit seinem vermutlich bereits hochmittelalterlichem Gründungsbau aus Bruchsteinmauerwerk und dem hofseitigen, in Risalitform errichteten Erweiterungsbau sowie die spätneuzeitlichen Baustrukturen des 19./20. Jahrhunderts vorgestellt werden. Zum Abschluß wird eine summarische Zusammenfassung der im Zuge der Maßnahme gewonnenen Ergebnisse vorgelegt.


II.3.1. Vorgeschichtliche Funde

Die ältesten im Zuge der Maßnahme geborgenen Funde datieren in die Vorgeschichtsperiode. Bei den sicherlich sekundär verlagerten Funden handelt es sich um mehrere unmodifizierte und somit typologisch nicht näher differenzierbare Silexartefakte (# 3-17 = Abschlag, # 49-16 = Abschlag mit Rindenrest, # 135-527 = Klingenfragment, # 231-102 = dorsal einkantig retuschierter Abschlag mit Rindenrest) sowie um ein auf der Wandung beidseitig geglättetes Keramikfragment (# 231-29), welches möglicherweise als eisenzeitlich angesprochen werden kann.


II.3.2. Römische Funde und mögliche Schichthorizonte

Die zeitlich folgenden römischen Siedlungsfunde datieren von der frühen Kaiserzeit des 1. Jahrhunderts bis in die Spätantike des 4. Jahrhunderts. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Funde handelt es sich um sekundär in jüngeren Befunden und/oder Schichten eingelagerte Sammelfunde, die sowohl im nordwestlichen als auch im südöstlichen Flächenbereich geborgen werden konnten. Zeitlich möglicherweise entsprechende Befunde bzw. Siedlungsschichten wurden stark vorbehaltlich lediglich im östlichen Flächenbereich im Teilplanum IV erfasst (St. 308, 309, 310 in Befundbereich St. 135/Bereich A/Teilplanum IV). Dabei handelt es sich um kleinflächige, in einer Tiefe von ca. 2,20 m (unter vorhandener GOK) angeschnittene Schichten, deren Erhaltung vermutlich nur dem Umstand zu verdanken ist, dass sie in der nordöstlich abfallenden Gelände-/Grabensenke abgelagert waren und daher von den hoch- und spätmittelalterlichen Planierungshorizonten (hier z.B. Schicht 135-563 und Baugrube der Mauer St. 176 in SE-Profil L’T/St. 135/Bereich A sowie Schicht 135-1244 in NW-Teilprofil VW/St. 135/Bereich A) nur oberflächig gekappt wurden. Die zeitliche Ansprache dieser Schichten ist jedoch aufgrund des nur kleinflächigen Aufschlusses als stark vorbehaltlich zu werten, zumal es sich bei den aus dem Befund St. 310 geborgenen Terra Sigillata Funden ebenfalls um sekundär eingelagerte Funde handeln.

In diesem Zusammenhang ist jedoch auf eine bereits bei früheren Grabungen im Bereich der Neupforte dokumentierte römische Siedlungsschicht (s.o. OA-Nr.: 0703/177) zu verweisen, die in Verbindung mit den hier angetroffenen Funden und möglichen Befunden (?) vorbehaltlich auf eine Ausdehnung des römischen vicus bis in den Bereich der Johannisbachniederung (möglicherweise im Randbereich einer durch die Pontstraße verlaufenden Nebenstrecke der römischen Verbindungsstraße Köln-Maastricht) schließen lässt.

Die im Zuge der Maßnahme geborgenen römerzeitlichen Funde (Keramik- und Glasfragmente, Münzen, Ziegelbruch) datieren von der frühen Kaiserzeit (1./2. Jh.) über die mittlere Kaiserzeit (2./3. Jh.) bis in die Spätantike (4./5. Jh.) und belegen somit trotz der insgesamt eher geringen Fundmenge chronologisch die gesamte römische Siedlungsperiode im Rheinland.

Unter den als römisch eingeordneten Ziegelfragmenten (# 135-427/531/661/921/930/934, 224-12, 225-22, 231-39/53/84/89, 232-22?/35?/37?/58?, 272-20) fanden sich auch zahlreiche Imbrices (# 135-503/531/581/925, 272-20?) sowie zahlreiche Fragmente von Tegulae (# 135-78/515/522/528/612/ 701/925, 192-51/61, 224-21, 230-27, 231-39/55/60/80, 232-17/34/39, 237-13, 243-14, 252-46).

Bei der Gefäßkeramik sind neben nicht differenzierbaren Gefäßfragmenten aus meist rauwandiger, seltener glattwandiger Ware (# 3-17, 37-7?/16?, 49-21/26, 135-352/502/530/532/578/616/620/ 685/844?/1052/1183, 225-18, 231-48?, 231-104, 232-53, 233-18, 252-34, 262-8, 296-44, 299-43) auch folgende besondere Funde zu nennen: Gefäßfragmente aus Terra Sigillata (# 135-504, # 135-578, # 135-702, # 135-1177 = Tasse Hofheim Typ 7, # 192-53 = Fragmente vom Typ Drag. 18/31 sowie auch # 310-11 = Funde aus dem römerzeitlichen Befund St. 310), Gefäßfragmente aus Firnisware (# 135-425, # 135-919, # 194-11 = Becher mit Karniesrand, # 225-18, # 231-38 mit Grießbewurf, # 232-15 mit Grießbewurf, # 264-58, # 296-44, # 296-76, # 299-26 = mit „federndem Blättchen“ verzierter Becher), ein mit Schlickerbemalung versehenes rauwandiges Gefäßfragment (# 195-9), das Fragment eines Tellers aus rotbraun überzogener Ware (# 135-954 = Haltern Typ 72/Hofheim Typ 97a), das Fragment eines Kochtopfes (# 296-65 = Haltern Typ 56, der eindeutig in die Frühe Kaiserzeit verweist), das Fragment einer Reibschüssel (# 21-11 = Hofheim Typ 80A), das Halsfragment eines Kruges des 1./2. Jh.’s, (# 37-16), Randfragmente von ebenfalls frührömischen Bandrandschüsseln (Hofheim Typ 91 A/B; # 49-16, # 135-425) sowie spätrömische Waren des 4./5.Jahrhunderts (# 300-18 = Mayener Ware, # 135-425 = wohl von Henkeltopf Typ Alzey 30).

Zu den wenigen unter Vorbehalt als römisch klassifizierbaren Glasfunden gehören ein kleines Glasfragment von hellblauer Färbung (# 239-8) sowie ein sekundär im Mittelalter verhandeltes grünlich-blaues, würfelförmiges Mosaiksteinchen (Tessera), das nach einer gängigen Hypothese ursprünglich wohl aus römischem (mediterranem?) Befundzusammenhang stammt (# 252-47), aber ebenso gut gemeinsam mit einem Glastropfen/schlacke (# 135-256) auf eine lokal ausgeführte Glasverarbeitung in mediterraner Technik während der Karolingerzeit hindeuten könnte (vgl. Ch. Stiegemann, M. Wehmhoff (Hrsg.), 1999, Bd. 1, S. 160-163).

Zudem fanden sich im Fundmaterial drei römische Münzen (# 1-167/7 = ein unter Constantius II oder Constans geprägtes Kleinerz aus dem 4. Jh., # 1-167/9 = ein unter Gratianus geprägtes Kleinerz aus der zweiten Hälfte des 4. Jhs., # 135-343 = ein As aus dem 1./2. Jh.), welche ebenfalls einen durchgehenden Siedlungszeitraum von der frühen Kaiserzeit bis in die Spätantike widerspiegeln.

In ihrer Verteilung stammen die römischen Funde sowohl aus dem nordwestlichen als auch aus dem südöstlichen Flächenbereich, hier insbesondere aus der den römischen Fundschichten unmittelbar aufliegenden hochmittelalterlichen Planierungsschicht (# 135-502, 503, 504, # 135-425, 427, # 135-701, 702). Die Verteilung der römischen Funde innerhalb der Planierschichten ist jedoch, da es sich um verlagerte Funde handelt, als archäologisch weitgehend irrelevant zu bezeichnen.


II.3.3. Merowingische und karolingische Funde

Zu den nur vereinzelt im Fundmaterial belegten spätmerowingischen Funden (# 37-7, # 232-15?) ließen sich keine korrelierbaren Befunde oder Schichthorizonte nachweisen.

Die im Fundmaterial insgesamt wesentlich besser belegten karolingerzeitlichen Funde waren ebenfalls in keinen gesicherten archäologischen Kontext eingebunden. Sie fanden sich entweder in Grubenbefunden, in denen sie mit hoch- bis spätmittelalterlichem Fundmaterial vergesellschaftet waren, oder aber in dem flächig abgelagerten Schichthorizont, der als Planierhorizont interpretiert wird. Da jedoch weder eine vollständige Aufnahme der Flächenprofile noch eine durchgängige Dokumentation der Baugrubenprofile durchgeführt werden konnte, muß die Interpretation dieses Schichthorizontes letztendlich dahingestellt bleiben. Obwohl einiges dafür spricht, dass es sich hierbei um einen vermutlich nach der Errichtung der Barbarossamauer anplanierten Horizont handelt, könnte die insbesondere im südwestlichen Flächenbereich festgestellte hohe Beimischung karolingischen Fundmateriales durchaus auch darauf hindeuten, dass hier in Teilbereichen der Fläche zumindest noch Reste eines karolingerzeitlichen Siedlungs- bzw. Laufhorizontes erhalten waren, zumal die hier aufgesammelten Funde in erster Linie aus dem im Planum noch erhaltenen untersten Niveau des mittelalterlichen Schichthorizontes stammen (s.o.). Unabhängig der Beurteilung dieser Schicht als „Planierauftrag“ oder als in Resten erhaltener „Dark Earth“-Horizont scheint jedoch trotz fehlender chronologisch gesicherter Befundkontexte der hohe Niederschlag an karolingischen Funden (darunter u.a. auch drei Fibeln und ein Spinnwirtel, die sicherlich auf einen engen Siedlungskontext verweisen, unzweifelhaft zu belegen, dass im Bereich des untersuchten Baugrundstückes bzw. im näheren Umgebungsbereich ehemals karolingische Siedlungshorizonte vorhanden waren, was wiederum darauf schließen läßt, dass der bislang in Aachen nicht nachweisbare karolingerzeitliche vicus möglicherweise im westlich bis nordwestlich des Markthügels gelegenen, offensichtlich siedlungsgünstigen Auenbereich des Johannisbaches zu vermuten ist oder aber sich zumindest bis in diesen Bereich hinein ausdehnte.

Das karolingerzeitliche Fundmaterial besteht in erster Linie aus Keramikfragmenten , die eine Siedlungstätigkeit seit dem späten 7./frühen 8. Jh. und Fernhandelskontakte während des 8. und 9. Jh. belegen. Vertreten sind einschlägige spätmerowingische und karolingische Warenarten Walberberger und Badorfer Typs vom Köln-Bonner Vorgebirge, die karolingischen Waren Mayen ME, MB/C und MFP vom Mittelrhein, ferner die hochkarolingischen Waren der Klasse HUYT 4 sowie die spätkarolingischen Waren der Klasse HUYT 9/10 aus der Region Mittlere Maas, letztere einschließlich der frühen bemalten und der frühen glasierten Waren des Typs Huy. Einige Fragmente einer reduzierend gebrannten, partiell geglätteten feinsandigen Ware in maasländischer Tradition könnten eine bislang unbekannte lokale Ware der Karolingerzeit (evtl. karlischer Zeit) vertreten. Die einschlägigen Waren des spätesten 9. Jh. (Hunneschans-Typ) scheinen dagegen im Fundmaterial zu fehlen.

Neben dem keramischen Fundmaterial sind drei Fibeln karolingischen Typs hervorzuheben (davon zwei aus Buntmetall sowie eine aus Blei bzw. Blei-Zinn), die sicherlich aus Siedlungskontext stammen und, da es sich um eine eher seltene, in ihrer Bedeutung jedoch sehr hochwertige Fundkategorie handelt, aufgrund der hier angetroffenen Fundhäufung auf einen entsprechend intensiv genutzten lokalen Siedlungskontext verweisen. Im einzelnen handelt es sich hierbei um eine Rechteckfibel mit gezackten, umseitig einziehenden und an den Ecken ausgezogenen Rändern (# 1-153, Vergleichsobjekte: Capelle 1978, Taf. 27, c, d und o), eine auf der Oberseite mit Kerbungen verzierte gleicharmige Bügelfibel (# 1-167/16, Vergleichsobjekte: Capelle 1978, Taf. 7, 1-2) und eine rosettenförmige Schmelzgrubenfibel mit Kreisaugenverzierung (# 231-42, Vergleichsobjekt: Wamers 1994, Abb 59, 2, „friesischer Typ“). Hinzu kommt eine durchbrochene Spinnwirtel, bei der es sich aufgrund der noch vorhandenen Gussüberstände möglicherweise um ein Halbfabrikat oder einen Fehlguss handelt (# 135-536, Vergleichsobjekt: Capelle 1976, Taf. 36, 491). Zusammen mit dem zerhackten Fragment einer karolingischen Scheibenfibel aus Blei/Zinn (# 49-19, „Hackblei“), evtl. auch den Bleiruten # 135-372 und 301-73, könnte es eine lokale Metallverarbeitung der Karolingerzeit belegen.

Des weiteren ist auch das bereits bei den römischen Funden genannte Mosaiksteinchen (# 252-47) zu nennen, welches nach einer verbreiteten Hypothese aus römischem (d.h. ortsfremdem, evtl. mediterranem?) Befundzusammenhang stammt, demzufolge in sekundärer Verwendung (als Rohstoff?) jedoch der karolingischen Siedlungsphase zuzuordnen ist. Derartige Tesserasteinchen stellten nach dieser Hypothese in der Karolingerzeit ein wichtiges Handelsgut dar, wurden in der Regel aus Italien importiert und dienten der Farbbeimischung in der Glasproduktion (s. Ausstellungskatalog Paderborn: 799 – Kunst und Kultur der Karolinger). Eine Herstellung einfacher Tesserae, in mediterraner Technik aus Kalk-Soda-Glas vor Ort, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden (s. Glastropfen/schlacke # 135-256 evtl. karolingischer Zeitstellung).

Keramik und sonstige Funde, die dem spätesten 9. sowie dem 10. Jh. zuzuordnen wären, so z.B. Vorgebirgsware des entwickelten „Hunneschans“-Typs, die einschlägigen spätkarolingischen Reliefbandamphoren der Typen 9-12 (nach Giertz, 2000) und frühe Ware des Pingsdorf-Typs der Perioden 2-3 (nach Sanke, 2002) fehlen im Fundmaterial bzw. sind dort nicht nachzuweisen. Das hochmittelalterliche keramische Spektrum ist erst wieder mit der Phase Südlimburg/Schinveld B (ca. Mitte des 11. Jhs., nach Bruijn, 1960-61; id., 1962-63) eindeutig vertreten. In der Folge dominieren am Fundplatz dann die Irdenwaren und Frühsteinzeuge aus dem Raum Südlimburg, bis in die Endphase der dortigen keramischen Entwicklung, die um 1400 abschließt.

Es sei in diesem Zusammenhang auf die in den Schriftquellen überlieferte (mehrfache?) Zerstörung von palatium (in späteren Quellen: oppidum) Aquis durch die Normannen im Winter 881/882 verwiesen, mit Hinweisen einmal zum Jahre 881 („Aquis palatium…in favillam redigunt“: Reginonis chronica; „Aquis incendunt oppidum et palatium“: Ann. S. Martini Tornacensis: MGH SS 25, S. 1296), ferner zum Jahre 882 („Dani vero famosissimum Aquisgrani palatium igne cremant“: Ann. Vedastini: MGH SS 12) und einem erneuten Überfall auf die Nachschubversorgung zum Jahre 891, in unmittelbarer Nähe der Pfalz („Normanni…in silvis et paludibus Aquis palatio contiguis dispergentur; obvios quosque perimunt, plurima plaustra et vehicula, in quibus alimenta exercitui deferebantur, capiunt“: Reginonis chronica). Ein zeitweiliges bzw. partielles Wüstfallen einzelner Bereiche des karolingischen Ortes Aachen ist daher durchaus im Betracht zu ziehen, neben einem allgemeinen Bedeutungsverlust des karolingischen Orts Aachen ab Mitte des 9. Jhs.


II.3.4. Hochmittelalterliche Siedlungsbefunde

Die chronologisch nachfolgenden Befundstrukturen datieren in das ausgehende Hochmittelalter, möglicherweise bis ins beginnende Spätmittelalter und zwar stratigraphisch in die Periode vor der großflächigen Geländeplanierung (s.u.). Dabei handelt es sich um zahlreiche Siedlungsbefunde in Form von Pfosten- und Abfallgruben, die sowohl im nordwestlichen als auch im südöstlichen Flächenbereich - ehemals sicherlich auch im gesamten übrigen, unkontrolliert abgebaggerten Flächenareal - vorhanden waren. Hierzu ist anzumerken, dass die zeitliche Eingliederung der nur im Planum erfassten Befunde St. 158 bis St. 170 ebenso wie der chronologische Kontext der in den Befundbereichen St. 249 und 282 angeschnittenen Befunde aufgrund fehlender stratigraphischer Anbindung an den Planierhorizont nicht vollständig gesichert ist, zumal der hier aufliegende Horizont aufgrund vorheriger Bautätigkeiten (Befahren mit Baufahrzeugen) stark zerwühlt und nicht mehr eindeutig beurteilbar war (St. 158-170, vgl. Planum I/St. 1-120/Blatt 56/ 58/60/61; St. 250-256, vgl. Planum I/St. 249-5/Blatt 89-93; St. 289-294, vgl. Planum I/St.- 282-16/Blatt 100, 101)). Die zahlreichen, hier aus dem Baggerabraum geborgenen Funde (Aufsammlung von sowohl karolingerzeitlichen als auch hoch- und spätmittelalterlichen Funden durch W. Giertz) lassen jedoch indirekt darauf schließen, dass der hoch- bis spätmittelalterliche Planierhorizont auch hier noch erhalten war und die Befunde entsprechend überlagert hat. Dies wird gestützt durch das aus den hier angeschnittenen Gruben geborgene Fundmaterial, welches in der Regel (bis auf den Befund St. 161) dem Material der übrigen hochmittelalterlichen Siedlungsbefunde entspricht und in der weitaus überwiegenden Mehrzahl in die Zeit vom 11. bis ins 13. Jh. datiert.

Die im nordwestlichen Flächenbereich erfassten Pfostensetzungen sind sicherlich als Reste ehemaliger Baustrukturen zu werten, ließen jedoch in ihrer Verteilung keinen gesicherten Gebäudegrundriß rekonstruieren (vgl. Planum I/St. 1-20/Blatt 1-8).

Die ebenfalls hier angeschnittenen Abfallgruben waren entweder im Planum und/oder im Profil von dem aufliegenden Planierhorizont überlagert bzw. teilweise deutlich von diesem gekappt (s. die Befunde St. 37, 38, 68, 69, 70, 71, verm. auch St. 33, 34, 35, 64, 65; vgl. Planum I/St. 1-20/Blatt 1-8; SE-Profil AB-CD/St. 17-15/53/Blatt 108-111 bzw. NW-Profil ABCD-EFGH/St. 32-5/15/Blatt 112-114). Einige dieser Gruben enthielten ebenso wie einige Gruben im südöstlichen Flächenbereich neben dem keramischen Fundmaterial teilweise sehr reichhaltiges Knochenmaterial, welches noch analysiert werden soll und möglicherweise auf entsprechendes Schlachtereigewerbe hindeutet (insbesondere aus den Befunden St. 37, 38, 39, 44, 181, 190, 225, 230, 231, 232, 250, 251, 252, 255, 256).

Auf eine in dieser Siedlungsperiode möglicherweise vor Ort durchgeführte Metallverarbeitung verweisen ein durch den Planierhorizont überdeckter, doppelt asymmetrisch abgetiefter Grubenbefund im südöstlichen Flächenbereich (St. 231/299), der in seiner mehrschichtigen Verfüllung einerseits stark mit Brandlehm angereicherte Schichtlagen sowie andererseits auch mehrere dünne, streifenförmig durchziehende Holkohlelagen aufwies (vgl. NW-Profil CD/St. 135-382/Blatt 134/135, SE-Profil EF/St. 135-786/Blatt 147/148, Profile MLK-UV-WX/St. 135-1046/1194/1209/Blatt 159, Profil PQR/St. 135-1215/Blatt 166, Profile AB-CD/St. 231-15/43/Blatt 174). Der südöstliche Bereich der Grube war deutlich stärker abgetieft, die Grubenverfüllung war zudem durch einen späteren Eingriff (definiert als Grube St. 230; vgl. o.g. Profile) offensichtlich teilweise ausgeräumt. In der Verfüllung der Grube St. 231/299 fanden sich neben Ziegelbruchstücken, Knochen, Keramikscherben und Eisenobjekten auch Metallschlackereste, ein Bronzeschmelztropfen sowie glatt verstrichene Brandlehmstücke, die möglicherweise als Ausbruch einer Herdstelle angesprochen werden können (vgl. # 252-46/264-61/272-29/290-36). Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch ein hochmittelalterlicher Kalkstein-Mörser mit profilierten Rippen (# 299-33; vgl. Otten 2003, Abb. 157, hier irrtümlich als umgearbeitetes romanisches Kapitell geführt), der nachträglich im Abraum gefunden wurde, ursprünglich aber aufgrund des anhaftenden Brandsedimentes aus dem unmittelbaren Umgebungsbereich dieses Grubenbefundes (und zwar aus dem nordwestlichen Teilbereich St. 299) stammen muß. Ebenso lassen sich als weiterer Hinweis auf eine karolingerzeitliche und/oder hoch- bis spätmittelalterlich lokal ausgeführte Metallverarbeitung auch zahlreiche randlich beschnittene Bronzebleche (# 1-167/13/15, 15-29, 135-371, 232-9, 252-43, 296-43?) und mehrere Hackbleifragmente (1-167/8. 49-19, 135-410, 225-25) anführen.

Eine der im südöstlichen Flächenbereich dokumentierten Gruben (St. 296) war im Basisbereich in einem Radius von ca. 2,50 m von zahlreichen kleineren Holzpfosten (St. 298) umgrenzt und wies in ihrer Verfüllung einerseits mehrere dünne Lagen organischer Holzreste sowie zahlreiche, schichtweise eingelagerte Kirschkerne auf, die üblicherweise als Hinweis auf eine handwerkliche Tätigkeit in der Tuchverarbeitung (Färberei) gewertet werden (vgl. Planum III/St. 135-1210/Blatt 86).

Im zentralen, oberen Befundbereich wurde die Grube St. 296 durch eine später eingetiefte Grube (St. 264) gestört, die ebenso die südöstlich anschließende Grube St. 299 kappte (vgl. Profile MLK-ST-UV/St. 135-1046/1189/1194/Blatt 159, NE-Profil PQR/St. 135-1215/Blatt 166, SE-Profil YB/St. 135-1230/Blatt 168).

Des weiteren ist eine im Sohlenbereich holzverschalte Grube (St. 289) erwähnenswert, die ihre Entsprechung in gleichartigen Befunden der näheren Umgebung findet und aufgrund der mit Phosphat angereicherten Verfüllung vorbehaltlich als Kloake gedeutet wird (vgl. Planum I /St. 282-16/Blatt 101, Planum II/282-22/Blatt 102, Planum III/282-24/Blatt 103, SW-Profil AB/St. 282-14/Blatt 178).

Die übrigen hochmittelalterlichen Grubenbefunde lassen sich hinsichtlich ihrer funktionalen Bedeutung nicht weiter beurteilen. Neben unbedeutenden, kleineren und/oder nur flach erhaltenen taschenartigen Vertiefungen, die dementsprechend auch nur bedingt als eigenständige Befunde anzusprechen sind (so z.B. St. 74, 128, 183, 184, 193, 194, 195, 196, 220, 226, 227, 228, 229, 239, 240, 244, 245, 263, 265, 274, 291, 293, 294, 295, 300), handelt es sich bei den übrigen grubenartigen Befunden in erster Linie wohl um normale Siedlungsgruben unterschiedlicher Größe. Hinsichtlich ihrer funktionellen Nutzung ist dabei davon auszugehen, dass es sich bei den größeren Gruben teilweise zumindest primär um Materialentnahmegruben zur Gewinnung von Auenlehm für den Lehmverputz potentieller Holzbauten (s. Pfostenbefunde im nordwestlichen Flächenbereich) handelt, welche dann sekundär als Abfallgruben genutzt wurden.

Eine stratigraphisch fassbare, chronologisch jedoch nicht näher differenzierbare Nutzungsabfolge innerhalb der hochmittelalterlichen Siedlungsbefunde ergab sich aus der Überschneidung der im nordwestlichen Flächenbereich auch im Profil dokumentierten Grubenbefunde St. 5 und St. 44 (vgl. NW-Profil EB/St. 5-33/St.-Karte 5/4; NW-Profil E’F/St. 5-38/St.-Karte 5/5).

Allgemein läßt sich hinsichtlich des in den Gruben dieser Siedlungsphase eingelagerten Fundmateriales festhalten, dass es sich hierbei neben vereinzelten karolingischen Funden mehrheitlich um hochmittelalterliche Funde des 11. bis 13. Jhs, vereinzelt des 14. Jhs, mit einem deutlichen Schwerpunkt im 12./13. Jh. handelt. Eine weitergehende Ableitung unterschiedlicher, möglicherweise chronologisch verlagerter Siedlungsschwerpunkte innerhalb des untersuchten Baugrundstückes, würde allerdings eine intensivere Analyse der Befund- und Fundkontexte voraussetzen.


II.3.5. Hoch- bis spätmittelalterliche(r) Planierhorizont(e)

Der die hochmittelalterlichen Siedlungsbefunde überlagernde Schichthorizont wurde sowohl im nordwestlichen (hier definiert als St. 10) als auch im südöstlichen Flächenareal erfaßt. Obwohl keine durchgängige Profilaufnahme (bspw. des nordöstlichen Baugrubenprofiles) durchgeführt werden konnte und somit kein unmittelbarer stratigraphischer Schichtanschluß möglich war, läßt sich eine entsprechende Korrelation anhand des aus den jeweiligen Schichtbereichen geborgenen Fundmateriales durchaus ableiten. Neben römischen und vereinzelt spätmerowingischen Funden wies der im gesamten Flächenbereich in nordöstlicher Orientierung zur Barbarossamauer hin einfallende und deutlich mächtiger ausgebildete, nach Südwesten hingegen ins Planum auskeilende Schichthorizont auch zahlreiche karolingische sowie vor allem hoch- und spätmittelalterliche Funde auf. Aufgrund der stratigraphischen Überdeckung älterer hochmittelalterlicher Siedlungsbefunde bzw. aufgrund des Einschneidens jüngerer spätmittelalterlicher Grubenbefunde und Baustrukturen läßt sich dieser Horizont vorbehaltlich als vermutlich sukkzessiv (s.u.) abgelagerter hoch- bis spätmittelalterlicher Leithorizont ansprechen. Dabei könnte es sich durchaus um eine intentionell durchgeführte großflächige Geländeplanierung mit einer dadurch bedingten Umlagerung ursprünglich vorhandener Siedlungsschichten aus dem unmittelbaren Grundstücksbereich oder aber aus dem näheren Umgebungsbereich der Grabungsstelle handeln (s.o.).

Im nordwestlichen Flächenbereich wurde der hoch- bis spätmittelalterliche Planierhorizont im Planum und im Profil erfaßt (vgl. Planum I/St. 1-20/35/53/58/62/80/92/Blatt 1-8/9-11/17/18-19/20-21/34/45-46, Planum II/St. 1-42/Blatt 12, Profil C’D/St. 15-49/Blatt 105, SE-Profil AB-CD/St. 17-15/53/Blatt 108-111, NW-Profil ABCD-EFGH/St. 32-5/15/Blatt 112-114). Die stratigraphische und damit chronologische Einbindung des Schichthorizontes in die Siedlungsabfolge ergab sich hier insbesondere aus dem unter der Bruchsteinmauer St. 17 angelegten Profil, in dem einerseits die Überdeckung älterer Gruben der hochmittelalterlichen Siedlungsphase mit Funden des 12./13. Jh.’s (Befunde St. 37, 38, 68, 69, 70, 71, verm. auch St. 33, 34, 35, 64, 65) erkennbar war, in welchem sich jedoch auch das Einschneiden jüngerer Grubenbefunde mit spätmittelalterlichem Fundmaterial des 14./15. Jh.’s (Befund St. 15, 40, 72) sowie die aufliegende Gründung der spätmittelalterlichen Bruchsteinmauer St. 17 abzeichneten.

Demnach würde die Ablagerung des hier nicht weiter differenzierbaren Planierhorizontes in etwa in die Zeitspanne zwischen dem ausgehenden 12. bis ins 14. Jahrhundert und somit in die unmittelbare Nachfolgezeit der Barbarossamauer datieren. Insgesamt war hier deutlich erkennbar, dass der Schichthorizont entsprechend dem vorhandenen Geländerelief in nordöstlicher Orientierung deutlich einfiel und an Mächtigkeit zunahm. Im nordöstlichen Abschnitt des Flächenprofiles ABCD/St. 32 sowie im darunter anschließenden Baugrubenprofil AB/St. 302 war zudem eine mehrlagige, in nordöstlicher Orientierung einfallende Schichtung (Schichten 302-6/7/8/11) erkennbar, wobei die oberen Schichtlagen mit den im NW-Flächenprofil ABCD/St. 32 dokumentierten Schichten korrelierbar sind (32-18 entspricht 302-6, 32-19 müßte sedimentologisch der Schicht 302-8 entsprechen). Ob es sich hierbei um eine natürliche Geländesenke handelt, in die die Barbarossamauer eingesetzt wurde, oder ob es sich um eine grabenartige Struktur (mgl. älterer Befestigungsgraben) handelt, die nach der Errichtung der Barbarossamauer verfüllt wurde, muß dahingestellt bleiben (s.o.)

Im südöstlichen Flächenabschnitt war ebenfalls eine mächtige Schichtabfolge aufgeschlossen, die aufgrund der hier vollständig dokumentierten Baugrubenprofile eine eindeutige Differenzierung der stratigraphisch unterscheidbaren Schichthorizonte ermöglichte. In unterster Lage (Teilplanum IV/St. 135/Bereich A) wurden hier Schichten (Befunde St. 308, 309, 310) angeschnitten, die aufgrund des nur sehr kleinflächigen Aufschlusses nur bedingt beurteilbar waren. Auffällig war jedoch, dass in der Schicht St. 310 ausschließlich römisches Fundmaterial (TS des 1./2. Jh.’s) geborgen wurde (s.o.). Darüber lagerten mehrschichtige Verfüllungsschichten, die anhand des geborgenen Fundmateriales mit dem im nordwestlichen Flächenbereich dokumentierten hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizont korreliert werden können. Wie im nordwestlichen Flächenbereich war auch im südöstlichen Flächenbereich ein deutliches Abfallen der Schichtunterkante in nordöstlicher Orientierung bei gleichzeitiger Zunahme der Schichtmächtigkeit bis zu einer Mächtigkeit von 2,20 m unter Geländeoberkante zu verzeichnen. Innerhalb dieser muldenartig zur Barbarossamauer hin einfallenden Geländesenke (bzw. älteren grabenartigen Struktur) war wiederum eine mehrschichtige Verfüllung feststellbar, wobei die älteste Verfüllungsschicht die im nordöstlichen Endbereich der Fläche angeschnittenen Schichten St. 308, 309, 310 überlagerte und bei flach ansteigender Unterkante in südwestlicher Orientierung allmählich auslief (s. insbesondere NW-Profil EBF/St. 135-213/1161/Blatt 127-129, SE-Profil AGEB/St. 135-695/Blatt 142-143, SE-Profil L’T-NO/St. 135-993/1159/Blatt 151-152, NW-Profil VW/St. 135-1242/Blatt 167). Die Datierung dieses älteren Verfüllungshorizontes in das Hochmittelalter ergibt sich aus dem aus dieser Schicht geborgenen Fundmaterial, welches neben zahlreichen älteren Funden (römische Keramik des 1./2. Jh., karolingerzeitliche Keramik des 8./9. Jh. sowie römische Ziegelfragmente, vgl. # 135-425/426/427 aus Planum II, # 135-701/702 aus Planum III, # 135-502/503/504, aus Tiefschnittprofilen AB-BC/St. 135-487/488, # 135-728 aus NW-Profil EBF/St. 135-213) auch hochmittelalterliche Keramik des 11.-13. Jahrhunderts aufwies (# 135-502/725 aus Tiefschnittprofil BC/St. 135-488, # 135-703 aus Profil AGEB/St. 135-695, # 135-728 aus Profil EBF/St. 135-213). Der hochmittelalterliche Verfüllungshorizont wurde seinerseits von zwei Planierschichten überlagert, die anhand des geborgenen Fundmateriales sowie anhand stratigraphischer Beobachtungen offensichtlich erst ins Spätmittelalter datieren (z.B. Überlagerung der Gruben St. 230, 231, 232, vgl. NW-Profil CD/St. 135-382/Blatt 134-135, SE-Profil EF/St. 135-786/833/Blatt 147-149 bzw. Einschneiden der mit Funden des 13.-15. Jh.’s verfüllten Baugrube der Mauer St. 176, vgl. SE-Profil L’T/St. 135-993/1240/Blatt 151-153, Profile LM-MN-NO-OP/St. 135-560/561/562/591/Blatt 138). Zwischen dem älteren und dem mittleren Schichthorizont war sowohl im südöstlichen Flächenprofil als auch in dem hier angelegten Tiefschnitt ein stark mit Brandlehm durchsetztes Schichtbändchen als markanter Trennhorizont zwischengelagert (vgl. Tiefschnittprofile AB-DA/St. 135-486/487/Blatt 137, SE-Profil L’T-NO/St. 135993/1240/Blatt 151-153). Im Gegensatz zu der älteren, nur in der nordöstlich gelegenen muldenförmigen Geländesenke bzw. Grabenstruktur abgelagerten Verfüllungsschicht, setzten sich die spätmittelalterlichen Planierhorizonte in südwestlicher Erstreckung weiter fort, wobei die Untergliederung des mittleren und des jüngeren Planierungshorizontes hier nicht immer durchgängig nachvollziehbar war (vgl. NW-Profil EBF/St. 135-213/1161/Blatt 127-129, SE-Profil AGEB/St. 135-695/Blatt 142-143, NW-Profil CD/St. 135-382/Blatt 134-135 sowie SE-Profil EF/St. 135-786/833/Blatt 147-149). In der zeitlichen Abfolge war schließlich in Teilbereichen der Fläche als stratigraphisch jüngster Schichthorizont eine weitere, vermutlich neuzeitliche Auffüllschicht erkennbar.


II.3.6. Hoch- bis spätmittelalterliche Siedlungs- und Baubefunde im Rimburger Hof

Die zeitlich auf die hochmittelalterliche Planierungsphase folgende Siedlungsperiode ist einerseits anhand des Fundinventares sowie bestimmter stratigraphischer Beobachtungen andererseits aufgrund der bekannten historischen Daten offensichtlich eng verknüpft mit der Ansiedlung des Rimburger Hofes, der vermutlich als städtischer Adelshof gegründet wurde und im 13. Jahrhundert zunächst im Besitz der Ministerialenfamilie von Mülstroh stand, seit dem Ende des 14. Jahrhunderts jedoch in den Besitz der Grafen von Gronsveld überging (s.o.).

Kennzeichnend für die Aufsiedlung des Rimburger Hofes sind insbesondere die aus reinem Bruchsteinmaterial errichteten Gebäudestrukturen, die offensichtlich einen Wechsel in der Bautechnik von der reinen Holzbauweise (s. Pfosten- und Grubenbefunde der älteren hochmittelalterlichen Siedlungsphase des 12./13. Jh.’s) hin zu einer massiven Steinbauweise (ab dem 13./14. Jh.) wiederspiegeln. Bei den im Zuge der archäologischen Untersuchungen erfassten Siedlungs- bzw. Baustrukturen dieser Hofanlage handelte es sich einerseits um mehrere der Barbarossamauer vorgesetzte Wehrbauten, um Grundstücksmauern der eigentlichen Hofanlage und um kleinere Wirtschaftsbauten im südöstlichen Flächenbereich (Beschreibung in diesem Kapitel) sowie andererseits um einen repräsentativen und gut ausgestatteten Gebäudekomplex, dessen straßenseitiger Gründungsbau („Saalgeschosshaus“) vermutlich bereits in das 13. Jahrhundert datiert und welcher in der Folgezeit (möglicherweise im Spätmittelalter-Frühneuzeit) hofseitig zu einem axialsymmetrischen Gebäudekomplex („Risalitbau“) erweitert wurde (Beschreibung: s.u.). Daneben sind dieser Siedlungsperiode auch einige Grubenbefunde zuzuweisen, die aufgrund ihres Einschneidens in den hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizont sowie anhand des eingelagerten Fundmateriales am ehesten ins 14./15. Jahrhundert datieren. Bis auf das vermutlich bereits hochmittelalterlich gegründete „Saalgeschosshaus“ lassen sich die übrigen Baubefunde aus Bruchsteinmaterial am ehesten in die Übergangszeit vom Hoch- zum Spätmittelalter bzw. ins beginnende Spätmittelalter datieren. Hierfür spricht insbesondere deren Gründung auf dem bereits abgelagerten hochmittelalterlichen Planierhorizont bzw. die Anplanierung der spätmittelalterlichen Planierhorizonte gegen die bereits bestehenden Baustrukturen (s.u.). Gestützt wird diese Datierung durch das aus den entsprechenden Befunden geborgene Fundmaterial (hier insbesondere Funde aus dem Baubefund St. 301, aus dem Brunnenbefund St. 142, nebst seiner Baugrube St. 192 sowie aus dem in Arbeitsbereich St. 49 erfassten Wehrbau).

Als Baumaterial für die Wehr- und Wirtschaftsbauten wurde dabei in erster Linie ein heller harter Kalksandstein, ein weicherer, oft mit Feuersteinadern durchzogener, weißlicher Mergelkalkstein, plattiger Feuerstein, Quarzit sowie vereinzelt Grauwacke genutzt. Das Bruchsteinmaterial stammt wahrscheinlich aus lokaler Umgebung, so z.B. vom nur wenige Kilometer entfernten Lousberg. Bei dem zur Verfugung der Mauern verwendeten Mörtel handelte es sich in der Regel um einen meist weichen, mehr oder weniger sandigen Kalkmörtel unterschiedlicher Färbung, der fast immer mit Holzkohle (Beischlag oder produktionsbedingt minderwertiger Mörtel), Kalkspatzen, seltener mit Schiefer- oder Ziegelsplitt durchsetzt war. Soweit erkennbar waren die Bruchsteinmauern immer relativ lagig aus meist großformatigen, kantig behauenen Bruchsteinen aufgebaut, wobei die Sichtseiten in Art eines Schalenmauerwerkes oft aus größeren, regelmäßig zubehauenen Bruchsteinen, der Mauerkern hingegen aus eher kleinformatigem Bruchsteinmaterial bestand. Innerhalb der Mauerlagen waren, vermutlich aus Stabilisierungszwecken teilweise Steinlagen aus flachen, plattigen Bruchsteinen eingeschossen (z.B. bei den Mauern St. 137 und 175; vgl. SW-Profil CD/St. 135-69/Blatt 120, NW-Profil EBF/St. 135-213/Blatt 127-129). Bei einigen Mauern war eine Untergliederung in einen Fundamentsockel aus wildlagigem , kleinteiligem Bruchsteinmaterial und einen darauf aufgesetzten Mauerbereich aus lagig angeordneten größeren Bruchsteinen erkennbar, das vorbehaltlich als aufgehendes Mauerwerk bezeichnet werden kann (z.B. bei Mauern St. 222/223; vgl. NE-Profil FG/St. 135-660/Blatt 139, SE-Profil AGEB/St. 135-695/Blatt 142).

Die Tatsache, dass für die nun ausschließlich in Steinbauweise errichteten Gebäude kein Lehmverputz mehr benötigt wurde, bedingt möglicherweise auch, dass in dieser Siedlungsphase deutlich weniger Grubenbefunde angetroffen wurden als in der vorhergehenden, durch reine Holzbauweise gekennzeichneten hochmittelalterlichen Siedlungsphase. Dies deckt sich mit der Tatsache, dass der Aufsiedlung des Rimburger Hofes auch nur vereinzelte Pfosten und Grubenbefunde zuzuordnen sind. So lassen sich lediglich die im unterhalb der Bruchsteinmauer St. 17 angelegten Profil dokumentierten Gruben St. 40 und St. 72 aufgrund ihres Einschneidens in den hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizont eindeutig einer späteren Siedlungsphase zuzuordnen (vgl. SE-Profil AB-CD/St. 17-15/53/Blatt 108-111). Sie gehören jedoch ebenso wie der ebenfalls hier angeschnittene große Grubenbefund St. 15 aufgrund der stratigraphischen Überlagerung durch die Bruchsteinmauer St. 17 in eine Zwischenperiode, die zeitlich zumindest vor der Errichtung dieser Grundstücksmauer datiert.

Das aus diesen Gruben geborgene Fundmaterial beinhaltete neben hochmittelalterlicher Keramik des 11.-13. Jh.’s auch spätmittelalterliche Funde, welche in das 14. Jh. (# 15-59/60/64, aus dem Basisbereich von St. 15 sowie # 72-11) oder bis in die Übergangszeit 14./15. Jh. (# 40-9) datieren. Dies lässt darauf schließen, dass die Bruchsteinmauer St. 17 – und damit möglicherweise auch die übrigen Baustrukturen – offensichtlich erst in das ausgehende 14. Jh. datieren. Dies bedeutet hinsichtlich der Nutzung des untersuchten Baugeländes, dass der Ausbau des Rimburger Hofes mit einer umlaufenden Hofeinfassung und separaten Wirtschaftsgebäuden - vorbehaltlich nicht erfasster Befunde im mittleren Flächenbereich - offensichtlich erst im Spätmittelalter erfolgte. Der Abschluß dieser spätmittelalterlichen Nutzungsphase wird gekennzeichnet durch die späteren, möglicherweise frühneuzeitlichen Bautätigkeiten (s.u.), in deren Folge unter Einbeziehung des offensichtlich älteren Salalgeschosshauses das Hauptgebäude des Rimburger Hofes zu einem repräsentativen „Risalitgebäude“ erweitert wurde.

Die spätmittelalterliche Datierung der in Bruchsteintechnik errichteten Wehr- und Wirtschaftsbauten ergibt sich jedoch nicht nur aus der stratigraphischen Überlagerung der spätmittelalterlichen Grubenbefunde, sondern läßt sich darüber hinaus auch aus der im Profil der Bruchsteinmauer St. 17 erkennbaren Überlagerung des hoch- bis spätmittelalterlichen Schichthorizontes erschließen. Während dieser jedoch im nordwestlichen Flächenbereich nicht weiter stratifizierbar war, zeigte sich im südöstlichen Flächenbereich, dass die hier angeschnittenen, zeitlich vermutlich entsprechenden und ebenfalls ausschließlich aus Bruchsteinmaterial errichteten Baustrukturen auf dem untersten Niveau der hier erfassten Planierhorizonte gegründet waren und somit ebenfalls nach der hochmittelalterlichen Geländeplanierung errichtet wurden (vgl. insbesondere NW-Profil EBF/St. 135-213/Blatt 127-128 sowie SE-Profil AGEB/St. 135-695/Blatt 142-143). Die Tatsache, dass bei den hier angetroffenen Bruchsteinmauern (Mauern St. 136/137, 175, 222, 223) ebenso wie bei den als zeitgleich gewerteten Baustrukturen im Bereich der nordöstlichen Umfahrt (s.u. Baubefunde in den Befundbereichen St. 18, 23, 49) im Planum keinerlei Hinweise auf eine Baugrube erkennbar waren, läßt darauf schließen, dass die entsprechenden Schichten gegen die bereits errichteten Mauern anplaniert wurden, was wiederum bedeutet, dass die spätmittelalterliche Bautätigkeit bei der Einbringung dieser späteren Planierungshorizonte (abgesehen von späteren Umbau- oder Nachbesserungsphasen; s.u.) bereits weitgehend abgeschlossen war. Dies wiederum belegt die anhand der differenzierten Schichtabfolge im südöstlichen Flächenprofil (SE-Profil L’T/St. 135-993/1240/Blatt 151-153) gewonnene Erkenntnis, dass die vollständige Geländeplanierung sukkzessive durchgeführt wurde. Während einige der Bruchsteinmauern in sich geschlossenen Gebäudebefunden zugewiesen werden können (s.u. Befundbereiche St. 18, 23, 49), lassen sich die Bruchsteinmauern St. 17, St. 136/137 sowie St. 175 als südwestliche bzw. nordöstliche Grenzmauern der Hofanlage interpretieren.

Während die südwestliche Grundstücksmauer St. 17 in ihrer Flucht geradlinig auf die Barbarossamauer zulief (vgl. Planum I/St. 17-37/Blatt 13-15), zeichneten die im südöstlichen Flächenbereich als Grundstücksbegrenzung interpretierten Bruchsteinmauern St. 136/137 bzw. St. 175 eine leicht stumpfwinklige Grundstücksecke nach, die ursprünglich einen nordöstlich führenden Durchgangsbereich aufwies, der erst in einer späteren, mangels Funden jedoch nicht näher datierbaren Siedlungsphase zunächst offensichtlich durch eine vermutlich einreihige zaunartige Pfostensetzung, später durch eine deutlich flacher gegründete Bruchsteinmauer geschlossen wurde (vgl. Mauern St. 136/137, 175 in Planum I/St. 1-120/ Blatt 47-49, Pföstchen St. 201 bis 208, 211, 212, 215, 216 in Zwischenpl. II/St. 135-263/Blatt 69 bzw. Bruchsteinmauer St. 138 in Zwischenpl. I/St. 135-198/Blatt 65 sowie Profile AB-CD-IAK/St. 135-41/69/87/Blatt 119/120/121-122). Die südöstliche Erstreckung der Hofanlage wurde auf dem untersuchten Baugrundstück nicht erfaßt, was darauf schließen läßt, dass sich die spätmittelalterliche Parzelle in den Bereich des heutigen Nachbargrundstückes hin ausdehnte. In ihrer Orientierung waren die spätmittelalterlichen Baufluchten generell leicht stumpfwinklig auf die Barbarossamauer hin ausgerichtet und somit um etwa 10 0 gegenüber der Flucht des älteren, aufgrund seiner bauhistorischen Merkmale vermutlich bereits hochmittelalterlichen Gründungsbaues („Saalgeschosshaus“) sowie des später erweiterten Hauptgebäudes („Risalitbau“) abweichend (s.u.).

Als bemerkenswertes Detail hinsichtlich der spätmittelalterlichen Baustatik und Bautechnik zeigte sich, dass die zur Barbarossamauer hin orientierte Grundstücksmauer St. 137 aufgrund des durch die hochmittelalterliche Planierung instabilen Baugrundes offensichtlich bereits während der spätmittelalterlichen Siedlungsperiode schräg verkippt war (vgl. Profil AB/St. 137-33/Blatt 169). Dies hatte zur Folge, dass in einer späteren Sanierungsmaßnahme zur Stabilisierung der Grundstücksmauer südöstlich, also außerhalb des Hofgrundstückes mehrere seitliche Stützmauern angesetzt wurden (vgl. St. 176, 177, verm. auch St. 179, deren Anbindung allerdings durch den Befund St. 178 gekappt war; vgl. Planum II/St. 135-263/Blatt 68).

Während die Stützmauern St. 177 und St. 179 sicherlich der Grundstücksmauer St. 137 selber besseren Halt verleihen sollten, diente die nördliche Stützmauer St. 176 offensichtlich der präventiven Stabilisierung einer weiteren, nordöstlich an die Mauer St. 137 angesetzten Bruchsteinmauer (St. 223), die im oberen Ansatzbereich zusammen mit dieser im Zuge einer späteren Bauperiode durch die Mauer St. 136 überbaut wurde (vgl. NE-Profil AB/St. 176-20/Blatt 171, NE-Profil FG/St. 135-660/Blatt 139, SW-Profil MNP/St. 135-591/Blatt 138 sowie SE-Profil AGEB/St. 135-695/Blatt 142). Obwohl die Baugrube der Stützmauer St. 176 in die spätmittelalterlichen Planierungsschichten eingetieft war (vgl. SE-Profl L’T/St. 135-993/1240/Blatt 152), läßt das daraus geborgene Fundmaterial eindeutig darauf schließen, dass diese Stabilisierungsmaßnahme zeitlich noch im Spätmittelalter durchgeführt wurde (z.B. # 176-29/30, 135-576/583/596/ 597/598/599 sowie die aus dem als St. 235 definierten Basisbereich der Baugrube geborgenen Funde # 235-7/8/15/16). Dieser Datierungsansatz wird indirekt bestätigt durch das aus dem grubenartigen Störungsbefund St. 178 (vgl. Planum II/St. 135-55/Blatt 62, SE-Profil IAK/St. 135-87/Blatt 121) geborgene Fundmaterial, welches neben hoch- und spätmittelalterlichen Funden auch zwei bleiglasierte Keramikfragmente des 15. bis 16. Jh.’s beinhaltete (# 178-27).

Die nordöstlich an die Grundstücksmauer St. 137 angesetzte Bruchsteinmauer St. 223 war an ihrem nordöstlichen Ende durch eine rezente Baugrube zu der hier bereits bestehenden Tiefgarage gekappt. Am südwestlichen Ende war sie mit einer rechtwinklig nach Nordwest ausgerichteten Bruchsteinmauer (St. 222) in Verbund gesetzt, die ebenso wie die Mauer St. 223 deutlich (ca. 0,50 m) tiefer gegründet war als die südwestlich anschließende Grundstücksmauer St. 137 (vgl. Planum II/St. 135-418/Blatt71 bzw. SE-Profil AGEB/St. 135-695/Blatt 142). Im ihrem Ansatzbereich waren beide Mauern ebenso wie die Stützmauer St. 176 durch die aufliegende Bruchsteinmauer St. 136 überbaut (s.o.). Da die Mauer St. 222 in ihrem weiteren nordwestlichen Verlauf aufgrund der unbegleiteten Ausschachtungsarbeiten leider zerstört war, muß es dahingestellt bleiben, ob es sich hierbei tatsächlich um die südöstliche Ecke einer eigenständigen, den in den Befundbereichen St. 18, 23 und 49 erfassten und an die Barbarossamauer angesetzten Wehrbauten (s.u.) vergleichbare Baustruktur handelte, welche in Anbindung an die Mauer St. 137 das Hofgelände in diesem Bereich bis an die Barbarossamauer abriegelte.

Innerhalb der durch die Mauern St. 136/137 und St. 175 eingefaßten Hofanlage befanden sich unmittelbar südwestlich der Grundstücksmauer St. 175 ein aus Bruchsteinmaterial errichteter Brunnen (St. 142 mit Baugrube St. 192; vgl. Planum II/St. 135-122/Blatt 63) sowie ein kleiner rechteckiger Baubefund (St. 301), der von den Bruchsteinmauern St. 187, 188, 189 und 197 eingefaßt wurde (vgl. Zwischenpl. I/St. 135-221/Blatt 67 sowie Planum II/St. 135-944/Blatt 83). Im Innenbereich dieses Baubefundes war an der Basis eine ca. 0.50 m mächtige und mit zahlreichen Kirsch- und Pflaumenkernen durchsetzte, stark torfige Verfüllung (Schicht 301-46) abgelagert, die aufgrund der mehrlagigen horizontal streifenartig abgelagerten Schichtung auf eine sich mehrfach wiederholende Verfüllung schließen läßt (vg. SE-Profil ABIKL/St. 135-1115/1128/Blatt 163). Aufgrund der stark organischen Verfüllung läßt sich in Verbindung mit geborgenen Lederresten vorbehaltlich eine funktionale Deutung des Gebäudes als Arbeitsraum für Tuch- oder Lederverarbeitung (Färberei/Gerberei) ableiten.

Die einfassenden Außenmauern dieses Gebäudes waren - im Gegensatz zu den übrigen spätmittelalterlichen Baubefunden - ausschließlich lehmverfugt und somit in Trockenbauweise errichtet, wobei für die Mauerinnenseite in der Regel größere, für die Maueraußenseiten eher kleinere Bruchsteine verwendet wurden (vgl. SE-Profil IKL/St. 135-1128/Blatt 163, SW-Profil AB/St. 197-29/Blatt 173). Die Tatsache, dass der Raumbefund keinen erkennbaren Eingangsbereich aufwies, ist vermutlich auf die weitgehende Zerstörung des nordwestlichen Raumbereiches durch eine neuzeitliche Kellerüberbauung zurückzuführen (vgl. SE-Profil IAK/St. 135-87/Blatt 121-122). Der ehemalige Eingang muß, da die insgesamt wesentlich besser erhaltene südöstliche Außenmauer St. 197 keinen Eingangsbereich aufwies (vgl. SE-Profil ABIKL/St. 135-1128/Blatt 163), im nordwestlichen Gebäudebereich gelegen haben. Die zahlreichen, in der organischen Verfüllung sowie die in der Baugrube der Mauer St. 189 eingelagerten Funde datieren diesen Befund eindeutig in die spätmittelalterliche Nutzungsphase, mit einer Konzentration in das 14. bis frühe 15. Jahrhundert. Als besonderes Fundobjekt ist eine aus Holz gedrechselte Schale (# 301-31) sowie zahlreiche kleine und sehr dünne Glasfragmente (# 301-17/75) von Gläsern auf hohem Stiel des 13./14. Jahrhundertszu nennen. Mehrere Bleirutenobjekte (# 135-372, 301-73) sind ein möglicher Hinweis für die Fensterverglasung eines Gebäudes vor Ort oder für die Verarbeitung von Metallschrott, die möglicherweise bis in karolingischer Zeit zurückreicht (vgl. Hackblei und karolingerzeitliche Halbfabrikate und Fehlguss, oben).

Eine südöstlich an die südwestliche Außenmauer St. 187 anschließende, im Gegensatz zu dieser jedoch deutlich höher gegründete Bruchsteinmauer (St. 198) läßt darauf schließen, dass die Gebäudestruktur wahrscheinlich in einer späteren Anbauphase in südöstlicher Richtung erweitert wurde (vgl. Zwischenpl. I/St. 135-221/Blatt 67 sowie SE-Profil PQ/St. 135-1195/Blatt 165).

In den gleichen zeitlichen wie funktionalen Kontext wie der Befund St. 301 gehört offensichtlich auch ein in unmittelbarer Nähe in den anstehenden Auenlehm eingesetztes Holzfaß (St. 186), dessen Rand durch einen aufgelegten Bruchsteinkranzes stabilisiert war und das in seiner Verfüllung ebenfalls zahlreiche Kirsch- und Pflaumenkerne aufwies (vgl. Planum II/St. 135-944/Blatt 83, SE-Profil LM/St. 135-1136/Blatt 164). Das für den Fassbau verwendete Holz stammt nach Auskunft des Labors für Archäobotanik der Uni Köln aus mediterranem oder subtropischem Gebiet und läßt somit auf einen Import des hier sekundär genutzten Fasses und damit auf entsprechende Handelsverbindungen schließen. Die Tatsache, dass das in der Verfüllung eingelagerte Fundgut neben hoch- und spätmittelalterlichen Funden auch eindeutig neuzeitliches Fundmaterial (z.B. # 186-26/35/50) aufwies, läßt sich am ehesten damit erklären, dass die letztendliche Verfüllung des nach oben geöffneten Fasses erst im Zuge der späteren neuzeitlichen Kellerüberbauung erfolgte.

Der südöstlich hinter der Mauer St. 197 gelegene Brunnenbefund St. 142 wies im nordwestlichen Bereich eine halbrundlich um den Befund angelegte Baugrube (definiert als St. 192) auf, aus deren mehrschichtiger Verfüllung ausschließlich hoch- bis spätmittelalterliches Fundmaterial geborgen wurde (vgl. NE-Profil IK/St. 135-729/Blatt 145, NE-Profil DE/St. 135-809/Blatt 150, SE-Profil EF/St. 135-786/Blatt 149). Dementsprechend ist eine zeitliche Zuordnung zu der spätmittelalterlichen Siedlungsphase wahrscheinlich, zumal dem Befund hinsichtlich der funktionalen Deutung des mit Kirschkernen verfüllten Gebäudebefundes St. 301 als Färber- oder Gerberwerkstätte eine unter infrastrukturellen Gesichtspunkten wichtige Bedeutung als Wasserquelle zugekommen sein dürfte. Während der untere Bereich des Brunnenringes sowie die südwestliche Brunnenseite einer einheitlichen Bauphase zuzuweisen sind, wurde die nordöstliche Brunnenwange offensichtlich erst nachträglich der älteren Brunneneinfassung vorgeblendet. Im oberen Brunnenbereich zeichnete sich dementsprechend auch eine jüngere seitliche Baugrube ab (vgl. Planum III/St. 135-776/Blatt 63 sowie SE-Profil EF/St. 135-786 bzw. 142-51). Innerhalb des Brunnens waren fünf Verfüllungsschichten differenzierbar. Die chronologisch jüngste aus der Verfüllung geborgene Keramik datiert einheitlich in das 14. bis 15. Jahrhundert, wobei eine der stratigraphischen Verfüllung entsprechende Chronologieabfolge nicht feststellbar war, was wiederum darauf schließen läßt, dass die Ausbesserungsarbeiten ebenfalls noch ins Spätmittelalter datieren. Ein nordwestlich des Brunnens in der Baugrube St. 192 eingelagertes Mauerrelikt (St. 141, vgl. Planum I/St. 1-120/Blatt 49, Planum II/St. 135-122/Blatt 63, NE-Profil IK/St. 135-729/Blatt 145) läßt sich weder zeitlich noch funktional eindeutig beurteilen.

Bei den übrigen, der spätmittelalterlichen Siedlungsperiode zugewiesenen Gebäudestrukturen handelt es sich um drei jeweils an die Barbarossamauer stumpf angesetzte ein- bis dreiräumige Baubefunde (erfasst in den Befundbereichen St. 18, 23 und 49), die hinsichtlich ihrer funktionalen Bedeutung nicht eindeutig bewertet werden können. Vorbehaltlich lassen sich diese Gebäude jedoch als Wehrbauten (mgl. Unterbauten für Wehrgänge) interpretieren, die darüber hinaus auch für amtliche Verwaltungsaufgaben genutzt wurden. Hierfür sprechen zwei gut erhaltene Bronze-Petschafte wohl des 14. Jhs., die aus den in den Befundbereichen St. 23 und St. 49 dokumentierten Gebäudestrukturen geborgen wurden (# 23-23, 49-22).

Die Tatsache, dass die Mauern dieser Gebäude in der Regel aus einem einheitlichen Baumaterial, nämlich einem harten, mit weichem Kalkmörtel verfugten Kalksandstein errichtet waren, scheint darauf hinzudeuten, dass sie einer einheitlichen Bauphase zuzuordnen sind. Lediglich bei dem mittig errichteten Gebäude (Befundbereich St. 23) war vorbehaltlich eine zweite Bauphase differenzierbar, in der ein deutlich weicherer, tw. mit plattigen Feuersteinadern durchsetzter Mergelstein verwendet wurde (s.u.). Die Gebäudemauern waren ohne erkennbare Baugrube in dem hier nicht weiter differenzierbaren hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizont eingebettet, was wiederum darauf schließen läßt, dass sie - wie die in dem südöstlichen Flächenbereich erfassten Baustrukturen - bereits vor der spätmittelalterlichen Planierungsphase errichtet waren. Hierzu ist anzumerken, dass bei dem im Befundbereich St. 49 erfaßten und im Zuge der bauseitigen Ausschachtungen unkontrolliert abgebaggerten Baubefund bei nachträglichen, rein fundorientierten Profiluntersuchungen innerhalb der Raumverfüllung mehrere Schichthorizonte differenzierbar waren, die anhand der darin geborgenen Funde am ehesten ins Spätmittelalter (14. bis beginnende 15. Jh.) datieren (s.u.).

Das im Befundbereich St. 18 dokumentierte Gebäude wies eine annähernd quadratische Form mit einem Außenumfang von ca. 16 m 2 auf (Größe: ca. 4,30 m/NW-SE x ca. 3,80 m/NE/SW) und war durch eine stumpf zwischen die nordwestliche und südöstliche Außenmauer (St. 19, 20) eingesetzte Quermauer (St. 22) in zwei ungleich große Räume (südwestlicher, schmaler Raumbereich von ca. 2m 2 bzw. nordöstlicher Raumbereich von ca. 7 m 2) untergliedert (vg. Planum I/St. 1-35/Blatt 9). Die im Planum erkennbaren Raumverfüllungen (Schichten 18-6 bzw. 18-7) entsprachen weitgehend dem außerhalb des Gebäudes angeschnittenen Planierhorizont (Schicht 1-25) und wiesen lediglich einen erhöhten Anteil an Ziegelbruch, Mörtelresten und Brandlehm aus der aufliegenden Deckschicht auf. Die längsseitigen Außenmauern (St. 19, 20) waren stumpf an die Barbarossamauer angesetzt, wobei im Ansatzbereich der südöstlichen Außenmauer (St. 20) eine größere Fuge erkennbar war, die teilweise mit Ziegelbruch ausgefüllt war. Die südwestliche Gebäudeaußenmauer (St. 21) war im südöstlichen Abschnitt im Planum nur einreihig erhalten, im leicht tiefer freigelegten nordwestlichen Abschnitt hingegen wie die übrigen Außenmauern zweireihig gesetzt. Ein Eingangsbereich in das Gebäude war nicht erkennbar. Das aus dem Befundkontext der Mauer St. 21 geborgene römische Keramikfragment (# 21-11) ist eindeutig als sekundäre Fundeinlagerung zu werten.

Der im Befundbereich St. 23 angeschnittene Baubefund wies einen langgestreckt rechteckigen, nordwest-südöstlich orientierten Grundriß mit einem erhaltenen Außenumfang von ca. 24m 2 auf (Größe: ca. 6,80 m/NW/SE x ca. 3,50 m/NE/SW), war also wesentlich größer als das in Befundbereich St. 18 erfaßte Gebäude (vgl. Planum I/St. 1-35/Blatt 10-11). Der parallel vor der Barbarossamauer errichtete Gebäudekomplex bestand aus drei unterschiedlich großen Räumen (Raum A: ca. 6 m 2, Raum B: ca. 3 m 2, Raum C: ca. 5 m 2). Innerhalb der erhaltenen Baustruktur waren anhand des unterschiedlichen Baumateriales vorbehaltlich zwei aufeinander abfolgende Bauphasen differenzierbar. Der vermutlich älteren Bauphase sind die aus harten Kalksandsteinen erbauten Mauern St. 24 (nordwestliche Gebäudeaußenmauer), St. 25 (südwestliche Gebäudeaußenmauer), der nordöstliche Abschnitt der Mauer St. 26 (Raumteiler zwischen Raum A und Raum B) sowie St. 27 (Raumteiler zwischen Raum B und Raum C) zuzuweisen. Der demnach jüngeren Bauphase können die aus weicherem Mergelstein errichteten Mauern St. 28 (südöstliche Gebäudemauer), St. 31 (im Bereich der Räume B und C der älteren südwestlichen Außenmauer innen vorgeblendete Mauer) sowie der südwestliche Abschnitt der Mauer St. 26 (Raumteiler zwischen Raum A und Raum B) zugewiesen werden. Da der Baubefund in südöstlicher Orientierung durch einen modernen Durchfahrtbereich gestört war, lassen sich Aussagen hinsichtlich seiner ursprünglichen Erstreckung nicht treffen. Möglicherweise stellt jedoch die zunächst als südöstliche Außenmauer interpretierte Mergelsteinmauer St. 28 ebenso wie die Mauern St. 26 und St. 27 einen Raumteiler zu einem weiteren, ursprünglich südöstlich anschließenden Raum dar. Hierzu ist anzumerken, dass bei der südwestlichen Außenmauer St. 25 das südöstliche Ende vermutlich noch nicht erfaßt wurde. Der Eingangsbereich zu dem Gebäude lag offensichtlich an der nordwestlichen Schmalseite und zeichnete sich hier in Form einer ca. 1,00 m breiten Baulücke zwischen der Mauer St. 24 und der Mauer St. 25 ab. Der Eingangsbereich war zudem durch eine möglicherweise spätere Auskleidung aus hochkant eingesetzten Feldbrandziegeln markiert. Ein weiterer Durchgang in den folgenden Raum B ist vermutlich durch eine im südwestlichen Endbereich der Mauer St. 26 hochkant eingesetzte Blausteinplatte gekennzeichnet. Diese Vermutung wird gestützt durch die Tatsache, dass die Blausteinplatte in etwa der nordöstlichen Flucht der im Eingangsbereich verlegten Ziegelsteinpflasterung entsprach. Obwohl das zeitliche Verhältnis zwischen der Kalksandstein- und der Mergelsteinbauphase nicht eindeutig geklärt werden konnte, läßt sich aus den im Planum aufgenommenen Baustrukturen zumindest vorbehaltlich erschließen, dass die aus Mergelstein errichteten Mauern eine, in der Bauabfolge vermutlich spätere Umbau- oder Ausbesserungsphase repräsentieren, welche vermutlich wohl einer teilweisen Stabilisierung der bereits vorhandenen Gebäudemauern (s. Vorblendung der Mauer St. 31 im südöstlichen Gebäudebereich), möglicherweise aber auch einer stärkeren Untergliederung des Gebäudes (s. die südöstliche Mergelsteinmauer St. 28) gedient haben dürfte.

Die hier vorgeschlagene zeitliche Abfolge der Bauphasen ergibt sich einerseits aus der Beobachtung, dass die der südwestlichen Gebäudeaußenmauer vorgeblendete Mergelsteinmauer St. 31 den Verlauf der Kalksteinmauer St. 27 in ihrem südwestlichen Ende störte und somit ihre Anbindung an die südwestliche Außenmauer offensichtlich kappte. Andererseits läßt die Tatsache, dass im ehemaligen, durch die Blausteinplatte markierten Durchgangsbereich zwischen Raum A und Raum B ebenfalls Mergelsteine eingesetzt waren darauf schließen, dass dieser Durchgang nachträglich geschlossen oder aber ebenfalls befestigt wurde. Bei den innerhalb der Baustruktur im Planum angeschnittenen Verfüllungsschichten handelte es sich einerseits um einen mittelgrauen bis mittelgraubraunen, schwach tonigen Lehm (Schicht 23-7, 23-8), der insgesamt dem im Gebäudeaußenbereich flächig abgelagerten hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizont (Schicht 23-20) entsprach, sowie andererseits um ein dunkel- bis rötlichbraunes, schwach toniges Sediment (Schichten 23-6, 23-9, 23-10), welches relativ viele Brandreste (HK-Partikel, Brandlehm) und teilweise gelblichbraune Schichtflecken (Schicht 23-18) aufwies und in seiner Zusammensetzung dem Sediment des außerhalb der Gebäudestruktur liegenden Schichthorizontes St. 29 (Schicht 29-6) vergleichbar war. Die im Planum erfasste scheinbare Überschneidung des mit spätmittelalterlichem Fundmaterial durchsetzten Schichthorizontes St. 29 (Schichten 29-6, 23-6) durch die nordwestliche bzw. durch die südwestliche Gebäudeaußenmauer, die eine entsprechende zeitliche Abfolge und damit eine Datierung der Baustruktur in die Übergangszeit vom 14. zum 15. Jahrhundert belegen würde, konnte im Zuge der Untersuchungsmaßnahme nicht abgeklärt werden, da der Befundkomplex im Bereich der nordöstlichen Umfahrt lag und lt. Bauplanung von weiteren bauseitigen Ausschachtungen nicht gefährdet wurde. Es scheint sich hierbei jedoch um eine durch die Freilegungsarbeiten an den entsprechenden Bruchsteinmauern hervorgerufene Scheinbefundsituation zu handeln, da der auch innerhalb des Gebäudes erfasste Schichthorizont ursprünglich wohl die Bruchsteinmauern überlagerte und erst durch die Putzarbeiten entfernt wurde (s. entsprechende Fotodokumentationen). Aufgrund der Überlagerung durch diesen Schichthorizont ist der Baubefund demnach also in die Zeit vor dem 14./15. Jahrhundert zu datieren. Dies wird gestützt durch die aus der Schicht 23-6 geborgene Keramik (# 23-21). Als besondere Funde sind des weiteren ein aus dem Planum geborgenes Petschaft des 14. Jhs (# 23-23) sowie das Randfragment eines Maigelbechers (# 23-22) zu nennen.

Bei den in den Befundbereichen St. 45 und St. 49 angeschnittenen Baustrukturen handelt es sich einerseits um eine nicht näher datierbare, scheinbar isoliert liegende Bruchsteinmauer (St. 50), die zwar die gleiche Ausrichtung wie die spätmittelalterlichen Gebäudestrukturen, im Gegensatz zu diesen jedoch eine relativ flache Gründungstiefe aufwies und vermutlich mit entsprechend flach gegründeten Mauerstrukturen im Befundbereich St. 45 (Bruchsteinrelikte St. 46, 47, 48) in Befundzusammenhang steht (vgl. Planum I/St. 1-53/Blatt 17 bzw. Planum I/St. 1-58/Blatt 18-19). Ein entsprechender Anschluß war jedoch aufgrund der schlechten Erhaltung bzw. späterer Zerstörungen durch neuzeitliche Mauern (dabei handelte es sich um zwei rechtwinklig verlaufende Ziegelmauern, die in das 19. bis 20. Jh. datieren) nicht möglich. Ebenso lassen sich aufgrund der schlechten Erhaltung keine gesicherten Aussagen bezüglich der Datierung dieser Befunde treffen. Möglicherweise ergibt sich jedoch aus der den spätmittelalterlichen Baufluchten entsprechenden Ausrichtung dieser Mauern eine Anhaltspunkt für deren annähernd zeitgleiche chronologische Einordnung.

Innerhalb des Befundbereiches St. 49 war eine weitere, in sich geschlossene Gebäudestruktur angeschnitten, die ebenso wie die in den Befundbereichen St. 18 und St. 23 erfassten Gebäude an die Barbarossamauer angesetzt war und deren Mauern wiederum ohne erkennbare Baugrube offensichtlich tief in dem mittelalterlichen Planierhorizont gegründet waren (vgl. Planum I/St. 1-58). Das Gebäude wies einen annähernd quadratischen Grundriss mit einem Außenumfang von ca. 8 m 2 (Größe: 2,60 m/NW/SE x 3,00 m/NE/SW) auf und entsprach somit dem in Befundbereich St. 18 dokumentierten Gebäudebefund. Die Außenmauern (St. 52, 53, 54) ließen in ihrer Ausrichtung zur Barbarossamauer allerdings eine leicht nordwestlich verdrehte Orientierung erkennen. Unmittelbar vor der Barbarossamauer war an der südöstlichen Außenmauer St. 54 offensichtlich im gegenseitigen Verbund eine weitere südöstlich orientierte Mauer (St. 55) angesetzt. Eine genaue Abklärung der Maueranbindung war allerdings aufgrund der bauseitigen Befundzerstörung nicht mehr möglich. Das im Innenbereich des Gebäudes im Planum angeschnittene Verfüllungsmaterial (Schicht 49-6) entsprach wiederum dem im Außenbereich flächig angelagerten Planierhorizont (Schicht 1-59). Bei der nachträglich durchgeführten fundorientierten Profiluntersuchung war eine 3-schichtige Untergliederung der Gebäudeverfüllung möglich. Des weiteren zeigte sich, dass die Außenmauern bis zur Basis der Verfüllungsschichten hinabreichten. Das aus den Verfüllungsschichten (49-13714/20) geborgene Fundmaterial datiert den Gebäudekomplex eindeutig in die spätmittelalterliche Siedlungsperiode (vgl. # 49-16/21/26). Als besondere Funde sind hier neben Tierknochen (# 49-24/27) und Eisenstiften (# 49-17) wiederum ein Petschaft des 14. Jhs (# 49-22) sowie ein beidseitig ornamentiertes Fragment einer gegossenen Scheibenfibel mit Kreuzornamentik und Perlrand (# 49-19) zu nennen, welches vermutlich karolingerzeitlichen Ursprungs ist. Die Tatsache, dass dieses Fragment zweiseitig beschnitten ist, zeigt, dass dieses Stück nur noch als Metallschrott zur Wiederverarbeitung Zweitverwendung fand.

Die im südöstlichen Flächenbereich angeschnittenen Bruchsteinmauern St. 222 und St. 223 (s.o.) sind vermutlich als Restbefunde eines weiteren, der Barbarossamauer vorgesetzten Gebäudes zu interpretieren und somit den in den Befundbereichen St. 18, 23 und 49 angeschnittenen Baukomplexen gleichzustellen. Dadurch wiederum ergibt sich ein sowohl zeitlicher als auch funktionaler Anschluß an die im südöstlichen bzw. nordwestlichen Flächenbereich angeschnittenen und als Grundstücksmauern interpretierten Bruchsteinmauern St. 137, St. 175 bzw. St. 17 und somit der Nachweis einer durchgängigen, in der Bauplanung weitgehend einheitlichen Einfassung der Hofanlage spätestens im ausgehenden Mittelalter des 14. Jahrhunderts.

Als erwähnenswerter Einzelbefund ist für die spätmittelalterliche Siedlungsphase schließlich noch ein im südöstlichen Flächenbereich angeschnittener, tief reichender Grubenbefund (St. 261) zu nennen, der im oberen Befundbereich (mgl. späterer Eingriffsbereich) in den spätmittelalterlichen Planierhorizont eingetieft war (vgl. Zwischenpl. I/St. 135-889/Blatt 81, Zwischenpl. II/135-985/Blatt 84 sowie NW-Profil AD/St. 135-1006/Blatt 155 und SW-Profil NO/St. 135-1016/Blatt 157). Im unteren Bereich war der Befund von einer Holzverschalung mit längs-vertikal eingesetzten und durch aufrechte Holzpfosten gestützten brettartigen Hölzern sowie einer Bodenlage aus horizontal eingesetzten Holzbohlen eingefasst (vgl. Planum III/St. 261-59/99). Das aus dem Befundsediment geborgene Fundmaterial datiert den Befund ins Spätmittelalter und ermöglicht somit in Verbindung mit dem stratigraphischen Einschneiden in den hoch- bis spätmittelalterlichen Planierhorizont eine Zuordnung zur spätmittelalterlichen Nutzungsphase des Hofanwesens.

Ungesichert ist die zeitliche Zuordnung der im Befundbereich St. 57 sowie der im südwestlich daran anschließenden Flächenbereich dokumentierten, ebenfalls aus Bruchsteinmaterial errichteten Mauern (St. 58, 59, 60, 115, 156; vgl. Planum I/St. 1-62/Blatt 20-21 sowie im südwestlichen Planumsanschluß St. 1-120/Blatt 52/54/56/59/69). Die den spätmittelalterlichen Baufluchten entsprechende Ausrichtung sowie die den in den Befundbereichen St. 45 und 49 angeschnittenen Mauern St. 46, 47, 48, 50 vergleichbare geringe Gründungstiefe (vgl. Profile AB-CD/St. 135-101/107/Blatt 123, SE-Profil EF/St. 135-235/Blatt 131) könnte ebenfalls in die spätmittelalterliche Siedlungsperiode verweisen.

Das Hauptgebäude des Rimburger Hofes wurde offensichtlich im nordwestlichen Flächenbereich erfasst (Baustrukturen in den Befundbereichen St. 75, 84). Hier befand sich ein größerer Gebäudekomplex, der in seiner Ausrichtung gegenüber den spätmittelalterlichen Baubefunden um ca. 10 0 südöstlich verdreht war und sich möglicherweise im Gegensatz zu diesen nicht am Verlauf der Barbarossamauer sondern aufgrund der straßenseitigen Lage seines Gründungsbaues mit seiner Front am Straßenverlauf (hier „Beginenwinkel“) orientierte.

Eindeutige Aussagen über die Form und Innengliederung des weitgehend nur im Planum dokumentierten Gebäudes sowie insbesondere über spätere Umbau- oder Anbauphasen sind aufgrund der fast vollständigen bauseitigen Zerstörungen kaum möglich (vgl. Planum I in Befundbereich St. 75/ St. 1-77/Blatt 28-33, Planum I in Befundbereich St. 84/1-80/Blatt 34-37 sowie Planum I in Befundbereich St. 116/S. 1-92/Blatt 45-46). Es scheint sich jedoch um einen in seiner Gesamterstreckung größeren mehrphasig ausgebauten bzw. erweiterten Repräsentativbau zu handeln, dessen straßenseitiger Gründungsbau formal als langrechteckiger „Saalgeschossbau“ mit halb eingetieftem überwölbtem Untergeschoss und außen liegender Freitreppe angesprochen werden kann und vermutlich bereits ins Hochmittelalter datiert (definiert als St. 129). In einer späteren, zeitlich nicht eindeutig greifbaren Ausbauphase wurde dieses Hauptgebäude unter Einbeziehung des Gründungsbaues im hofseitigen Areal zu einem axialsymmetrischen „Risalitbau“ mit drei Raumeinheiten und hofseitig vorgelagerter hallenartiger Gebäudefront („Laubenhalle“) erweitert.

Der straßenseitig gelegene Gründungsbau stellte dabei sicherlich den hinsichtlich seiner baulichen Ausstattung deutlich herausragenden Gebäudetrakt dar (definiert als St. 129 mit den Mauern St. 73 = nordwestliche Außenmauer, St. 76 = nordöstliche Außenmauer, St. 77 = südwestliche Außenmauer sowie St. 78 = südöstliche Außenmauer). Hier bestand das aufgehende Mauerwerk fast ausschließlich aus massiven Bruchsteinmauern aus hellen Lousberg-Kalksteinen sowie teilweise aus schwärzlichen Blausteinen, wobei das Mauerwerk sowohl an der Innenfassade als auch an der Maueroberkante vereinzelte, vermutlich rezente Feldbrandziegel (mgl. spätere Ausbesserungsstellen) aufwies und mit einem harten, mit Kalkspatzen durchsetztem Kalkmörtel verfugt war. Obwohl die Außenmauern dieses Gebäudetraktes im Planum einen insgesamt einheitlichen Eindruck erweckten, war anhand der späteren Profilaufnahme der süd- und nordwestlichen Außenmauer (St. 77 bzw. St. 73) vorbehaltlich eine bauliche Differenzierung in zwei Abschnitte erkennbar, die jeweils durch eine deutliche Fuge bzw. durch einen Riß im Mauerwerk markiert waren (s. Profil CD/St. 17-53, Blatt 111 sowie Profil AB/St. 129-33, Profilzeichnung N. Bartz). Der möglicherweise als älter zu bezeichnenden Bauphase wäre einerseits der südwestliche Abschnitt der Mauer St. 73 (auf einer Länge von ca. 3,50 m) sowie andererseits der nordwestliche Abschnitt der Mauer St. 77 (auf einer Länge von ca. 1,80 m) zuzuordnen. Hierzu ist anzufügen, dass im Verlauf der Mauer St. 73 sowohl im Planum als auch im Profil (s. SE-Profil CD/St. 17-53) eine deutliche, ca. 0,80 m breite Ausbesserungszone erkennbar war. Fraglich bleibt allerdings, ob es sich hierbei um zeitlich tatsächlich differenzierbare Bauphasen handelt, oder aber ob die hier festgestellten Baufugen möglicherweise nur auf eine unterschiedliche Mauertechnik zurückzuführen sind und somit lediglich Setzungsrisse im eigentlich einheitlichen Mauerwerk wiederspiegeln.

Während die südöstliche Außenmauer St. 77 und die nordwestliche Außenmauer St. 73 aus reinem Bruchsteinmauerwerk bestanden und ohne weiteren Unterbau auf dem anstehenden Auenlehm gegründet waren, wiesen die südöstliche Außenmauer St. 78 und die nordöstliche Außenmauer St. 76 im Liegenden eine bis zu halbseitig untersetzte Unterfütterung aus Feldbrandziegeln auf, die vermutlich jeweils eine stabilisierende Unterfangungsmaßnahme im Zuge der späteren Gebäudeerweiterung darstellen (vgl. Befundaufnahme in Planum II/Befundbereich St. 260; vgl. 260-18/Blatt 94-98 sowie Profil AB/St. 129-33, Profilzeichnung N. Bartz).

Im süd- und nordwestlichen Eckbereich sowie in der mittigen Längserstreckung des „Saalgeschosshauses“ St. 129 befanden sich jeweils mächtige, den Außenmauern vorgesetzte quadratische Pfeilervorlagen (Pilaster) bzw. in das Mauerwerk eingelassene Konsolen, die ebenso wie die Laibungen des später mit Feldbrandziegeln zugemauerten, straßenseitigen Zugangbereiches (St. 80) aus großen Werksteinquadern (teils Blaustein, mehrheitlich jedoch Kalkstein) aufgebaut waren und als Tragelemente eines Kreuzrippengewölbes dienten (s. Planum I in Befundbereich St. 75/ St. 1-77/Blatt 28-33 sowie Profil AB/St. 129-33, Profilzeichnung N. Bartz). Durch die mittig vorgesetzten Pfeilervorlagen war der „Saalgeschossbau“ dabei optisch in zwei Hälften untergliedert. Diese Untergliederung wurde in nicht näher datierbarer späterer Zeit durch eine quer verlaufende Ziegelsteinmauer (St. 79) mit schmalerem Durchgangsbereich manifestiert. Darüber hinaus war der gesamte Gebäudebereich St. 129 mit einem einlagigen, vermutlich barockzeitlich eingebrachten Fußboden aus dunkelfarbigen Blausteinplatten (Schicht 129-15) ausgekleidet, der in der nordwestlichen Raumhälfte noch vollständig erhalten war, in der südöstlichen Raumhälfte jedoch bereits bei der Freilegung nur noch in Form einzelner Steinplatten angetroffen wurde. Entlang der nordwestlichen und südöstlichen Außenmauer fand sich zudem zwischen dem barockzeitlichen Fußboden und der jeweiligen Außenmauer eine parallel verlaufende Rinne, die vermutlich als wasserabführende Abflussrinne (Gosse) diente (s. teilweise angefertigte Detailzeichnung 129-14 sowie Fotos 129-10/12). Diese Rinne bestand zum größten Teil aus gekehlten Blausteinen (Länge: ca. 35-40 cm, Breite: ca. 20 cm) sowie aus im Querschnitt rechteckigen, halbkreisförmig ausgekehlten keramischen Gossensteinen aus ungenügend vermischter, fleckig rötlich-gelber Irdenware (Länge: ca. 25 cm, Breite: ca. 12 cm), die, meist farblich alternierend verlegt, entweder eine gelbliche oder dunkelbraune Bleiglasur aufwiesen. Ebenso wie der Blausteinfußboden war auch die Rinne bei der Freilegung in der südöstlichen Raumhälfte nur bruchstückhaft, in der nordwestlichen Raumhälfte jedoch noch nahezu vollständig erhalten (Blausteinrinne: Schicht 129-17, in der südöstlichen Raumhälfte tw. entlang der südwestlichen Außenmauer St. 77, hier aber tw. überdeckt von einem späteren Estrichboden sowie in der nordwestlichen Raumhälfte tw. vor der nordwestlichen Außenmauer 73; Keramikrinne: Schicht 129-16, nur in der nordwestlichen Raumhälfte entlang der südwestlichen Außenmauer St. 77, hier jedoch nur noch in Teilbereichen erhalten; vgl. die teilweise ausgeführte Detailzeichnung 129-14 und Fotos unter St. 129-10/12/22/26). Die Tatsache, dass die anbindenden Platten des Blausteinfußbodens auf die raumseitige Kante der Keramikrinne aufgesetzt waren, lässt darauf schließen, dass diese bei der Verlegung des Blausteinbodens bereits vorhanden war, offensichtlich aber weiterhin genutzt wurde (hierauf verweisen zumindest die aus Blaustein geformten Rinnenelemente). Ein aus dem südwestlichen Eckbereich des Raumes - vermutlich aus primärer Lage - geborgenes Fragment einer aus Irdenware hergestellten heraldischen Bodenfliese mit gelblicher Bleiglasur (# G 04/5-6) lässt in Verbindung mit weiteren gleichartigen, aus dem Abraum geborgenen Fragmenten (# G 04/5-9, s. Bodenfliesen mit gelblicher und brauner Bleiglasur) darauf schließen, dass zumindest die nordwestliche Raumhälfte ehemals mit einem älteren, spätgotischen Fußbodenbelag ausgekleidet war (Vergleichsobjekte: Landgraf 1993/2: B45, G39, G40, G40.1). Hierfür spricht die Tatsache, dass das in primärer Lage im äußersten Eckbereich des Raumes gefundene Fliesenfragment keine, die übrigen als Sammelfunde geborgenen Fragmente hingegen deutliche Abtretungsmerkmale aufwiesen. Die Tatsache, dass die Fliesen aus dem gleichen Material wie die Gossensteine der Keramikrinne hergestellt waren und einen gleichartigen Mörtel aufwiesen, beweist deren zeitgleiche Herstellung und Verlegung. Vermutlich stammen sowohl die Fliesen als auch die Gossensteine der Keramikrinne aus lokaler Produktion des Töpferbezirkes Franzstraße (Information durch W. Giertz). Die Tatsache, dass derartige Bodenfliesen zu äußerst seltenen heraldischen Schmuckfußböden gehören, welche in Aachen bislang ausschließlich aus 11 sozial hochrangigen Kontexten bekannt sind (Kirchen, Klöster, Kanoniker- und Patrizierhäuser), verstärkt jedoch den herausgehobenen Charakter des hier dokumentierten Gebäudebereiches und stützt die chronologische Einordnung dieser Umbauphase in die Spätgotik, d.h. in die Zeit des ausgehenden 15. Jahrhunderts. Auf eine ältere, bereits hochmittelalterliche Datierung des „Saalgeschosshauses“ verweisen nicht nur die formenkundlichen Merkmale dieses Gebäudebereiches (halb eingetieftes mit Kreuzgewölbe überdecktes Kellergeschoß, möglicherweise straßenseitig gelegene Freitreppe) sondern auch zwei bleiglasierte Irdenwarenfliesen kleinformatigen Typs (# 74-14), welche im unmittelbaren Umgebungsbereich des Gebäudes gefunden wurden.

Die Zugehörigkeit dieser Bodenfliesen zu dem „Saalgeschossbau“ ergibt sich aus der Tatsache, dass diese aus einem leider nur noch basal erfassten Befund geborgen werden konnten, welcher dasselbe Verfüllungsmaterial wie die aufgrund der bauseitigen Zerstörungen leider nicht mehr näher untersuchbare Baugrube des Gebäudes aufwies (St. 74). Demzufolge dürfte der straßenseitige Ursprungsbau des Haupthauses in das ausgehende Hochmittelalter in die Zeit des 13. bis 14. Jahrhunderts datieren.

Die südwestlich hinter dem Gebäude dokumentierten Bruchsteinmauern (St. 81, 82, 83) sind entweder einem straßenseitigen Zugangsbereich bzw. einem den ehemaligen Zugang flankierenden Anbau zuzuschreiben und/oder als Fundamente einer außen liegenden Freitreppe zu interpretieren. Während es sich bei den Mauern St. 81, 82 offenbar um reine Bruchsteinmauern handelte, wies die an die Mauer St. 78 ansetzende Mauer St. 83 eine nordöstlich bis in den Ansatzbereich der Mauer St. 78 durchziehende, dreilagige Unterfangung mit Feldbrandziegeln (St. 117) auf und war im oberen Bereich teilweise mit Feldbrandziegeln ausgebessert (vgl. Planum I/St. 1-77, Blatt 32, Planum I/St. 1-92, Blatt 45 sowie SW-Profil AB/St. 129-33, s. Profilzeichnung N. Bartz). Eine gleichartige Unterfangung mit Feldbrandziegeln war auch im nordöstlichen Abschnitt der Mauer St. 78 erkennbar (vgl. Planum II/St. 260-18, Blatt 94, 95 sowie Fotos 260-8/10/21/25; vgl. oben).

Die übrigen an den hochmittelalterlichen Gründungsbau ansetzenden Mauern sind dem späteren Erweiterungsbau in Form eines axialsymmetrischen „Risalitgebäudes“ mit hofseitig vorgelagerter Halle zuzuweisen. Dabei handelte es sich entweder um reine aus Feldbrandziegeln errichtete Mauern (St. 117 bis St. 122, St. 134 = südöstliche Anbauten in Befundbereich St. 116; St. 88, 89, 90 = Zwischen- und Außenmauern im mittleren und nordöstlichen Gebäudebereich; St. 93 = Zwischenmauer zwischen den Mauern St. 91/92 und St. 94/270 sowie die Mauern St. 95, 96 = nordöstlich der Mauer St. 76 vorgelagerte Abflussrinne mit angesetztem Sickerschacht) oder aber um aus Feldbrandziegeln und Bruchsteinen aufgebautes Mischmauerwerk (St. 91/92 = nordwestliche Außenmauer im mittleren Gebäudebereich; St. 86/87 = Außenmauer im nordöstlichen Gebäudebereich; St. 94/270 = Zwischenmauer im mittleren Gebäudetrakt; St. 114/267, St. 268 und St. 277 = südöstliche Gebäudeaußenmauer sowie St. 98 = südwestliche Außenmauer des hofseitig hallenartig vorgesetzten Gebäudetraktes). Weitergehende Untersuchungen bezüglich ihrer Anbindung an den älteren Gebäudetrakt waren aufgrund der vollständigen bauseitigen Zerstörungen nicht mehr bzw. bei den trotz des bauseitigen Baugrubenaushubes im zweiten Planum noch erfassten Mauern (in Befundbereich St. 260) nur bedingt möglich. Ebenso waren genauere Untersuchungen der gegenseitigen Anbindungen der im Planum I bereits erfassten Mauern nicht mehr durchführbar. Daher sind die Aussagen bezüglich einer zeitlichen Abfolge möglicherweise späterer neuzeitlicher Bauphasen nur als bedingt gesichert zu bewerten, wobei der gesamte Erweiterungskomplex eine zeitlich sicherlich weitgehend einheitliche Baustruktur darstellt. Als vermutlich spätere Einbauten lassen sich dementsprechend lediglich einige ausschließlich aus Feldbrandziegeln bestehende Mauern und Bauelemente ansprechen. Hierzu gehören vorbehaltlich die Mauer St. 93 (s.u.), die der Mauer St. 76 unmittelbar vorgeblendete Wasserrinne mit anschließendem Sickerschacht (St. 95/96) sowie der bereits erwähnte Raumteiler (St. 79) im Bereich des älteren „Saalgeschossbaues“. Vermutlich stellen auch die im Befundbereich St. 116 dokumentierten Feldbrandmauern St. 117 bis 122 sowie der Sickerschacht St. 134 spätere hofseitige Anbauten dar. Die im Profil dokumentierte nordwestliche Außenmauer des mittleren Gebäudetraktes (St. 91/92) steht beispielhaft für die komplexe Struktur der in Mischtechnik errichteten Mauern (vgl. NE-Profil AB/St. 91-11/Blatt 116). Hier zeigte sich, dass der Gesamtverbund aus insgesamt drei, in unterschiedlicher Technik errichteten Baukörpern bestand. Der untere Fundamentbereich bestand aus einem breiten Sockel aus Feldbrandziegeln (definiert als St. 133) mit einer im Verbund vorgelagerten schmaleren, ebenfalls ausschließlich aus Feldbrandziegeln errichteten Mauer, die der im Planum bereits differenzierten Ziegelmauer St. 92 entsprach. Im Aufgehenden wurde der Fundamentsockel von der ebenfalls im Planum bereits erfassten Bruchsteinmauer St. 91 überdeckt, die wiederum - zumindest in diesem beispielhaften Profilaufschluß - zur Oberkante hin deutlich abgestuft war und so von der seitlichen Ziegelmauer St. 92 lagenweise überdeckt wurde. Obwohl der breite Ziegelsteinsockel von der Bruchsteinmauer überlagert wurde, ist der Gesamtbefund einerseits aufgrund der gegenseitigen Verzahnungen der im Planum erfassten Ziegel- und Bruchsteinmauern (St. 91/92) sowie andererseits aufgrund des Verbundes der im Planum erfassten Ziegelmauer (St. 92) mit dem liegenden Ziegelsteinsockel (St. 133) einer zeitlich einheitlichen und nur bautechnisch differenzierbaren Bauphase zuzuordnen. Der Ansatz der in Mischtechnik errichteten nordwestlichen Außenmauer des mittleren Gebäudetraktes (St. 91/92) an die nordöstliche Außenmauer des älteren südwestlichen Gebäudetraktes (St. 76) konnte nicht erfaßt werden, da dieser durch eine spätere, dem Fundamentsockel der Mauer St. 76 aufgesetzte, ebenfalls ziegelgefasste Abflussrinne mit anschließendem Sickerschacht (St. 95/96) überbaut war.

Im Übergangsbereich vom mittleren zum nordöstlichen Gebäudetrakt scheinen die hier ansetzenden Mauern (St. 89, St. 92) im Verbund gesetzt gewesen zu sein, was dafür spricht, dass beide Gebäudebereiche - unabhängig ihrer teilweise unterschiedlichen Mauersubstanz - einer mehr oder weniger einheitlichen Bauphase angehören. Die nordöstlich anschließende, in Mischtechnik errichtete und mit einem vorspringenden Sockel (Fundamentsockel eines außen liegenden Kamins ?) versehene Mauer St. 86/87 bildete gleichzeitig die nordöstliche Außenmauer des Gesamtgebäudekomplexes.

Sie zog in südöstlicher Orientierung bis zu einer Nordost-Südwest orientierten, auf einem Bruchsteinsockel errichteten Ziegelmauer (St. 114 mit Bruchsteinsockel St. 267), die hier offensichtlich ansetzte und in südwestlicher Orientierung den hofseitig vorgelagerten, mit einem Ziegelboden ausgelegten Hallenbereich (St. 279) bis hin zu einem mit einer Blausteintreppe (St. 266) versehenen hofseitigen Zugang (St. 280) abschloss. Die den Zugangsbereich einfassenden Mauern (St. 268, 269, 277) waren nur noch in ihrer untersten Lage erhalten, bestanden aber wie der Fundamentsockel der Mauer St. 144 ebenfalls aus Bruchsteinmauerwerk. Den südwestlichen Abschluß der Vorhalle („Laubenhalle“) bildete schließlich ein an den hofseitigen Zugangsbereich anschließende, Nordwest-Südost verlaufende und mit einer Bruchsteinblende versehene Mauer (St. 98), die wiederum stumpf an den südwestlichen Gebäudetrakt (hier an die halbseitig unter die Bruchsteinmauer St. 78 gesetzte Ziegelsteinmauer St. 117/276) angesetzt war. Die aus der Vorhalle nach Südwest aufsteigende Treppe führte in den Hofbereich, der offensichtlich mit weiteren Gebäuden bebaut war. Darauf verweisen mehrere südöstlich des Gebäudekomplexes erfasste Bruchsteinmauern, die in ihrer Ausrichtung den Baufluchten des Haupthauses entsprachen (s.u. Befunde in Befundbereich St. 282).

Die Datierung des Gesamtgebäudekomplexes („Saalgeschosshaus“ bzw. „Risalitbau“) ist nicht eindeutig gesichert. Der älteste Bauabschnitt („Saalgeschosshaus“ St. 129) könnte möglicherweise bereits hochmittelalterlichen, stauferzeitlichen Ursprungs sein. Hierfür sprechen neben dem für das 13. Jahrhundert typischen Gebäudegrundriss (langrechteckige Hausform mit einem souterrainartig zur Hälfte abgetieften Untergeschoss, gewölbetragenden Pilastern und Konsolen, möglicherweise straßenseitiger Freitreppe; vgl. Dechanei, Klosterplatz 1, s. A. Wiedenau, 1983, S. 21) einerseits die kleinformatigen bleiglasierten Irdenwarenfliesen, die aus einem der Baugrube zuweisbaren Befund stammen, sowie eine aus der raumseitigen Baugrube der Mauer St. 73 geborgenes Keramikfragment (# 129-48), welches in das 12.-13. Jh. datiert. Hierzu ist jedoch einschränkend anzufügen, dass es sich bei der unterhalb der Mauern St. 73 und 77 angeschnittenen und als Baugrube dieser Mauern interpretierten Schicht (vgl. Profil CD/St. 129-33, Schicht 129-44) auch um das Fundamentbett des später eingesetzten Blausteinfußbodens handeln könnte, diese Scherbe also auch sekundär eingelagert sein könnte. Die Bodenfliesen eines äußerst seltenen heraldischen Schmuckfußbodens scheinen ebenso wie die aus Ton angefertigte Abflussrinne („Gosse“) eine spätere Umbauphase innerhalb des „Saalgeschosshauses“ zu kennzeichnen, bei der der hochmittelalterliche kleinformatige Fliesenfußboden durch einen hochwertigen, der Mode der Spätgotik entsprechenden Schmuckfußboden ersetzt wurde. Eine erneute spätere, barockzeitliche Neugestaltung innerhalb des „Saalgeschosshauses“ ist mit der Verlegung des Blausteinfußbodens belegt.

Die Datierung des hofseitigen Erweiterungsbaues zu einem axialsymmetrischen „Risalitbau“ ist aufgrund der nur bedingt durchführbaren Untersuchungen weniger eindeutig. Sicher scheint, dass diese Gebäudeerweiterung frühestens in die Übergangszeit vom Spätmittelalter zur Frühneuzeit zu datieren ist. Eine entsprechende Datierung könnte sich möglicherweise durch einen in einem Profilaufschluß erfassten grubenartigen Befund (St. 126) bestätigen, der stark vorbehaltlich als mögliche Baugrube (?) der nordöstlichen Außenmauer St. 86/87 (hier im Bereich des vermutlichen Kaminsockels) angesprochen werden kann und aus dem neben hochmittelalterlichem Fundmaterial auch solche Funde (# 126-14/15) geborgen werden konnten, die in die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts verweisen (vgl. SW-Profil EF/St. 15-64/Blatt 106, Schichten 126-6/7, NW-Profil AB/St. 84-20/Karte 84/3, Schicht 84-21, SE-Profil AB/St. 127-12/Blatt 118, Schicht 126-7). Dem wiederum könnten zwei Plandarstellungen aus dem 16. Jahrhundert (Braun-Hogenberg, 1576/1582) bzw. aus dem 17. Jahrhundert (Merian, 1647, beide nach einer Vorlage des zeitweilig ortsansässigen H. von Steenwijk, vor 1576) widersprechen, bei denen zwar entlang der Straßenfront eine durchgängige Gebäudezeile eingetragen ist, im hinteren Baugrundstück jedoch ausschließlich Gartenbereiche verzeichnet sind. Möglicherweise waren zu dieser Zeit die hinteren Gebäudebereiche bereits wieder niedergelegt, während der straßenseitige, evtl. rückgebaute Gebäudetrakt („Saalgeschosshaus“), der jedenfalls um 1500 mit einem hochwertigen Schmuckfußboden ausgestattet war, offensichtlich noch in Nutzung stand.

Andererseits könnten diese Darstellungen jedoch auch darauf hindeuten, dass der nordöstlich an das „Saalgeschosshaus“ anschließende Erweiterungsbau erst in späterer Zeit (d.h. nach dem ausgehenden 16. Jahrhundert) errichtet wurde. Dann wären die aus dem als mögliche Baugrube der Mauer St. 86/87 gedeuteten Befund St. 126 geborgenen Funde sicherlich als sekundäre Einlagerungen zu werten.

An der hier erkennbaren Problematik hinsichtlich einer genaueren Beurteilung der Gebäudestruktur und damit einer auch chronologisch greifbaren Differenzierung einzelner Bauphasen ist ablesbar, wie wünschenswert und sinnvoll eine vollständige Befundaufnahme in diesem Flächenbereich gewesen wäre und wie fahrlässig bauseits mit dem archäologischen Potential (hierin einbezogen auch die im nordöstlichen Gebäudetrakt befindlichen Ziegelmauern und Ziegel-/Bruchsteinmauern) des in seiner Großzügigkeit, baulichen Qualität und jeweils „modernisierten“ Ausstattung zweifellos bedeutenden hoch- bis spätmittelalterlichen Gründungsbaus („Saalgeschosshaus“) bzw. des später erweiterten, spätmittelalterlichen bis neuzeitlichen Gebäudekomplexes („Risalitbau“) verfahren wurde.

Bei diesem ausgedehnten, zuletzt axialsymmetrischen und über dem südwestlichen Kopfbau („Saalgeschosshaus“) ursprünglich wohl mehrgeschossigen Gebäudekomplex könnte es sich durchaus um den in den Schriftquellen überlieferten und im Untersuchungsbereich zu lokalisierenden Stadthof der Adelsgeschlechter von Mülstroh, von Merode und von Gronsveld ab dem 13. Jh. handeln, was wiederum eine Errichtung des „Gründungsbaus“ deutlich vor Ende des 14. Jhs. nahe legen würde (t.a.q.: Besitzwechsel des Rimburger Hofs durch Heirat Merode > Gronsveld im Jahre 1382, s.o.).


II.3.7. Hoch- bis spätmittelalterliches Fundmaterial

Bei den in hochmittelalterlichen Befunden/Schichten vorkommenden Ziegeln handelt es sich einerseits um kleinere nicht eindeutig bestimmbare Ziegelbruchstücke, die insgesamt eher römisch wirken (hoher Schamottanteil) sowie um römische Leistenziegel- (tegulae) bzw. Hohlziegelfragmente (imbrices), deren Vorkommen in hochmittelalterlichen Schichten/Befunden entweder auf eine sekundäre Einlagerung oder aber auf eine sekundäre Verwendung hinweist. Andererseits ist jedoch bereits für das Früh- und das Hochmittelalter in Aachen eine entsprechende Ziegelherstellung bzw. Ziegelverwendung urkundlich belegt. So hat Einhard, dem am Hofe Karls des Großen die Verwaltung der Bauten anvertraut war, vor 840 in einem Brief einen gewissen Egmunelus mit der Lieferung von Back-/Ziegelsteinen beauftragt (s. G. Binding, 2002, S. 261). Bei einem ins Hochmittelalter datierten Keller mit Tonnengewölbe (unter dem rückwärtigen Teil der Häuser Markt 48-50) waren in der Hinterfütterung ebenfalls zahlreiche Ziegelsteine verbaut (s. Chr. Keller, 2004, S. 147).

Die keramische Sequenz des hohen Mittelalters setzt - nach einem möglichen Hiatus im Verlauf des 10. und der ersten Hälfte des 11. Jhs., s.o. – erst wieder mit Keramik der Periode B Südlimburg um die Mitte des 11. Jhs. ein. Das gesamte Spektrum südlimburgischer Waren bis zum Ende der regionalen Produktion um 1400 ist vertreten und scheint gegenüber den rheinischen Waren u.a. des Pingsdorfer, Brühler, Langerweher und Siegburger Typs eine deutliche Vorrangstellung einzunehmen. Einzelne, v.a. glasierte Feinwaren des Typs Andenne aus der Region Mittlere Maas sind dagegen vorhanden (u.a. Fliesen eines Schmuckfußbodens # 74-14). Diese belegen zusätzlich die stark nach Westen, ins Maasgebiet, orientierte Ausrichtung der Keramikversorgung am Fundort, die evtl. im Zusammenhang steht mit der westlich/maasländischen Herkunftsregion/Begüterung der an der Pontstraße ansässigen landadeligen Geschlechter (von Mülstroh, von Merode, von Gronsveld, s.o.). Erst mit dem beginnenden 15. Jh. lassen sich die engobierten Steinzeuge und Irdenwaren Aachener und Raerener Typs im Fundmaterial nachweisen. Auch die modelgeprägten, bleiglasierten Fliesen und Gossensteine eines heraldischen Schmuckfußbodens spätgotischen Typs im vermutlich stauferzeitlichen „Saalgeschosshaus“ sind nach jüngsten Fehlbrandfunden des Jahres 2004 (Giertz in Vorber. für Medieval Ceramics) dem Aachener Töpferbezirk an der Franzstraße zuzuweisen.


II.3.8. Neuzeitliche Baustrukturen

Bei den im südöstlichen Flächenbereich (Arbeits-/Befundbereich St. 135) angeschnittenen neuzeitlichen Mauern handelte es sich in der Regel ebenfalls ebenso wie bei dem hofseitigen Erweiterungsbau des Haupthauses („Risalitbau“) um in Mischtechnik errichtete Feldbrandziegel-/Bruchsteinmauern bzw. um Bruchsteinfundamente, die in einer späteren Bauphase mit Ziegelmauern überbaut wurden (vgl. Planum I in Befundbereich St. 135/St. 1-120/Blatt 48-57). In ihrer Orientierung entsprachen die hier angeschnittenen neuzeitlichen Baustrukturen dem als Hauptgebäude interpretierten Gebäudekomplex im nordwestlichen Flächenbereich, waren also wie dieser deutlich von den spätmittelalterlichen Baufluchten abweichend (vgl. Mauerfluchten St. 136/137 und St. 173). Ausgehend von dem bereits oben erwähnten baulichen Verschluß des nordöstlich führenden, spätmittelalterlichen Durchgangsbereiches (s.o. St. 138/139 zw. den Mauern St. 137 und St. 175) bildeten zwei Nordost-Südwest orientierte Mauern (im Planum I zunächst definiert als St. 140 bzw. 173) einen langgestreckt rechteckigen Gebäudegrundriß, der in seiner südwestlichen Orientierung auf das hier noch auf dem Baugelände bestehende Gebäude ausgerichtet bzw. anbindend war und zumindest in seiner späteren Nutzung einem größeren spätneuzeitlichen Gebäudebefund zugeordnet werden kann. Der nordöstliche Teilbereich dieses Gebäudegrundrisses war durch später eingesetzte, teilweise mit Bruchsteinen durchsetzte Ziegelmauern (St. 144, 147) als eigenständiger Kellerbereich mit nordöstlich orientiertem Treppenabgang (St. 145) abgegliedert (vgl. auch SW-Profil St. 135-997/Blatt 154). Die Verfüllung dieses spätneuzeitlichen Kellers überlagerte stratigraphisch den spätmittelalterlichen, mit Bruchsteinmauerwerk eingefassten Baubefund St. 301 sowie das unmittelbar daneben eingesetzte Holzfaß (vgl. SE-Profil IAK/St. 135-87/Blatt 121-122), welches mit dem Material der Kellerverfüllung angefüllt war. Die seitlichen Längsmauern des Gebäudegrundrisses bestanden im Basisbereich fast ausschließlich aus großen quaderförmigen, mehrlagig gesetzten Bruchsteinen, die im oberen Bereich durch vermutlich erst später aufgesetzte Feldbrandziegelmauern überbaut wurden.

Die nordwestliche Längsmauer (St. 173) war an die nordöstlich orientierte, spätmittelalterliche Grundstücksmauer (St. 137) stumpf angesetzt, wobei das Niveau ihrer Unterkante bis auf den unmittelbaren Ansatzbereich weitgehend der Basis der älteren Mauer entsprach (vgl. NW-Profil EBF/St. 135-213/Blatt 127-129). Südwestlich des neuzeitlichen Kellers lag die Mauerbasis allerdings deutlich höher, wobei das liegende Bruchsteinfundament hier nur noch 2- bis maximal 3-lagig ausgebildet war. Aufgrund des unterschiedlichen Gründungsniveaus einerseits sowie aufgrund des im Maueraufbau verwendeten Mörtel- und Steinmateriales andererseits wurde der Bruchsteinsockel der nordwestlichen Längsmauer in mehrere Bauabschnitte (St. 191, Schicht 173-13, St. 304 in NW-Profil EBF) untergliedert, die entweder unterschiedliche Bauphasen oder aber auch nur unterschiedliche Bautechniken widerspiegeln. So ist aufgrund ihrer geringen Fluchtabweichung wohl die südwestlich der neuzeitlichen Kellerabtrennung mit einer durch das aufliegende Ziegelmauerwerk überdeckten Störungszone ansetzende Bruchsteinmauer St. 304 als eigenständige Baustruktur zu werten. Der im Ansatzbereich zu Mauer St. 137 abgetrennte Sockelbereich St. 191 ist hingegen nur als bautechnische Variation mit unterschiedlichem Baumaterial (Mörtel und kleinformatigere Bruchsteine) zu werten. Relativ deutlich abgrenzbar war allerdings das den Bruchsteinmauern aufgesetzte Ziegelmauerwerk (Schicht 173-14), welches aufgrund seiner Anbindung an weitere Ziegelmauern (St. 174) wohl einem größeren, spätneuzeitlichem Baukomplex mit großflächigen Kellerbereichen (St. 259) zuzuordnen ist. Gleichzeitig stellte diese Mauer vermutlich den nordwestlichen Abschluß des von der Neupforte aus zugänglichen Schaesberger Hofes dar.

Die südöstliche Längsmauer (St. 140) war bei etwa gleichem Niveau wie ihr nordwestliches Pendant ebenfalls im Bereich des neuzeitlichen Kellers deutlich tiefer gegründet als im südwestlichen Abschnitt. Auch hier war im Maueraufbau eine deutlich untergliederte Zweiteilung mit einem basalen Bruchsteinfundament (St. 305) und der darauf aufgesetzten Ziegelmauer (St. 140) erkennbar (vgl. SE-Profil NO/ St. 135-1159, NE-Profil PQR/St. 135-1215/Blatt 166). Im Bereich des Baubefundes St. 301 wurde die trotz der Trockenbauweise offensichtlich stabil gesetzte spätmittelalterliche Bruchsteinmauer (St. 197) als untere Fundamentbasis genutzt und mit der Ziegelmauer überbaut. Hier zeigte sich zudem anhand der Überlagerung der Baugrube der älteren Mauer (St. 189) durch den Bruchsteinsockel (St. 305) deutlich die zeitliche Abfolge der Baustrukturen (vgl. NW-Profil CD/St. 135-382/Blatt 134 sowie SE-Profil PQ/St. 135-1195/Blatt 165). Im südwestlichen, an den neuzeitlichen Keller anschließenden Abschnitt war die südöstliche Längsmauer aufgrund der zwischenzeitlichen Bauarbeiten (Entfernen von rezenten querverlaufenden Betonfundamenten = St. 146) insgesamt stark gestört und nur noch in ihrem obersten Ziegelmauerwerk erhalten. Ein basales Bruchsteinfundament war hier nicht mehr vorhanden. Es ist zu vermuten, dass die der südöstlichen Längsmauer aufliegende Ziegelmauer (St. 140) ebenso wie die der nordwestlichen Längsmauer aufliegende Ziegelmauer (St. 173) dem größeren spätneuzeitlichen Baukomplex im südöstlichen Flächenbereich zugerechnet werden muß.

Ebenso lassen sich die an das Hauptgebäude („Risalitbau“) nordöstlich anschließenden Baustrukturen (St. 110 bis St. 113) diesem spätneuzeitlichen Gebäude zuweisen (vgl. Planum I in Befundbereich St. 99/St. 1-84/Blatt 37-41). Die hier nur im Planum aufgenommenen Befunde sind fast ausschließlich aus Feldbrandziegeln errichtet und lassen sich zu einem zusammengehörigen Baukomplex mit einem tonnengewölbten Wasserspeicher (St. 101) und einer markanten ziegelsteingefassten Wasserrinne (St. 104) zuordnen. Anhand des aus der Ziegelsteinrinne geborgenen Fundmateriales (hier insbesondere die unter # 104-19 geborgenen Münzfunde) datieren diese Baustrukturen wahrscheinlich erst in die späte Neuzeit (19./20. Jh.). Der funktionale und zeitliche Anschluß an den spätneuzeitlichen Gebäudekomplex im südöstlichen Flächenbereich ergibt sich aus der baulichen Anbindung der rückwärtigen Außenmauer des Wasserspeicher (St. 102) an eine südöstlich fortlaufende, im Zuge der Untersuchung lediglich tachymetrisch aufgenommene Ziegelsteinmauer (St. 108), die wiederum die nordöstliche Außenmauer eines großen Kellerbereiches (St. 259) darstellt.

Da in diesem Bereich keine weitergehenden Untersuchungen durchgeführt werden konnten, lassen sich bezüglich älterer, von diesem Baukomplex überlagerter Siedlungsstrukturen keine weiteren Aussagen treffen. In einem an der Südostseite des Baukomplexes angelegten Profil (NW-Profil AB/St. 99-24/Blatt 117) zeigte sich jedoch, dass auch hier der hoch- bis spätmittelalterliche Planierhorizont (Schicht 99-25) und somit potentiell auch andere ältere Siedlungsbefunde erhalten waren.

Das in Befundbereich St. 116 angeschnittene Bruchsteinfundament St. 124 läßt sich zeitlich keiner Siedlungsphase eindeutig zuordnen, würde aber von seiner Orientierung her eher in die spätmittelalterliche Siedlungsperiode gehören.

Dementsprechend lassen sich vermutlich die im Befundbereich St. 282 erfassten Bruchsteinmauern St. 284, 286 und 287 (vgl. Planum I/St. 282-16/ Blatt 100-101) aufgrund ihrer dem Hauptgebäude („Risalitbau“) entsprechenden Orientierung eher einer neuzeitlichen Bauphase zuweisen. Die im Befundbereich St. 282 erfasste Ziegelsteinrinne (St. 285) sowie der nordöstlich daran anschließende Sickerschacht (St. 288) gehören hingegen ebenso wie der südöstlich gelegene Gewölbeansatz eines weiteren Kellers (St. 283) eindeutig in die spätneuzeitliche Bebauungsperiode.


III. Zusammenfassung der Ergebnisse

Den Anlaß für die im Sommer 2004 durchgeführte Maßnahme bildete ein Bauvorhaben im unmittelbaren Altstadtbereich der Stadt Aachen, bei dem auf einem insgesamt ca. 3250 m 2 großen Grundstück ein nahezu vollflächig unterkellertes Mehrfamilienhaus entstehen sollte. Aufgrund der Lage des ca. 200 m nordwestlich des zentralen Markthügels gelegenen Grundstückes innerhalb der ältesten bekannten Stadtbefestigung Aachens musste, trotz möglicher Störungsbereiche durch teilweise bekannte spätneuzeitliche Bausubstanz, bereits im Vorhinein der Baumaßnahme mit dem Anschneiden erheblicher archäologischer Hinterlassenschaften gerechnet werden, zumal im unmittelbaren Umgebungsbereich des überplanten Geländes bei früheren Grabungen u.a. bereits hochmittelalterliche Befundstrukturen nachgewiesen waren. Daher wurde dem Bauherren durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zur vorherigen Abklärung der Befundlage zunächst eine Sachstandsermittlung in Form von zwei die Baugrube querenden Sondageschnitten dringend empfohlen. Da jedoch seitens der Stadt Aachen bereits vor der Einleitung einer derartigen Maßnahme eine gültige Baugenehmigung erteilt worden war und der Bauherr der Meinung war, dass aufgrund der bekannten spätneuzeitlichen Störungen durch ein Autohaus keine nennenswerten archäologischen Befunde zu erwarten seien, wurde lediglich eine baubegleitende Maßnahme beschlossen. Sehr schnell bestätigte sich jedoch, dass im gesamten Grundstücksbereich trotz der neuzeitlichen Störungen eine durchgängige und sehr dichte archäologische Befundlage erhalten war. Dies führte im Ablauf des Projektes zu erheblichen Interessenskonflikten mit dem Bauherren, was schließlich darin gipfelte, dass im Verlauf der Maßnahme ca. 2/3 der Gesamtfläche ohne archäologische Begleitung und damit ohne weitere Untersuchungsmöglichkeiten mutwillig weggebaggert wurde. Trotz der Differenzen mit dem Bauherren war es unter Hinzuziehung der unteren Denkmalbehörde der Stadt Aachen dennoch möglich, im übrigen Flächenbereich eine sachgemäße Fortsetzung der Untersuchungen und somit eine fachgerechte Aufnahme der archäologischen Substanz zu gewährleisten, was schließlich zu folgenden Ergebnissen führte.

Die ältesten, im Zuge der Maßnahme geborgenen Funde (4 Silexartefakte, 1 Keramikfragment) datieren in die vorgeschichtliche Siedlungsperiode, sind jedoch in ihrer Lage sicherlich als sekundär verlagerte Funde zu bezeichnen. Das beidseitig geglättete Keramikfragment läßt sich möglicherweise als eisenzeitlich ansprechen. Zeitlich entsprechende Siedlungsbefunde wurden auf dem untersuchten Gelände nicht festgestellt.

Die zeitlich nachfolgenden Funde und Befunde/Fundschichten (?) datieren in die römische Kaiserzeit. Während das römische Fundmaterial (darunter zahlreiche Ziegelfragmente sowie Keramikfragmente und Münzen, die sowohl in die frühe Kaiserzeit des 1./2. Jahrhunderts als auch in die späte Kaiserzeit des 4. Jahrhunderts datieren) teilweise als Oberflächenfunde, teilweise aber auch in Form von sekundär in jüngere Befunde bzw. Fundschichten eingelagerten Funden flächig streuend sowohl im nordwestlichen als auch im südöstlichen Flächenbereich geborgen wurden, waren zeitlich vorbehaltlich korrelierbare Fundschichten ausschließlich im östlichen Eckbereich der Untersuchungsfläche angetroffen. Dabei handelt es sich um stratigraphisch tief liegende, aufgrund ihres kleinflächigen Aufschlusses nicht näher interpretierbare Fundschichten, die in Verbindung mit dem geborgenen Fundmaterial sowie in Anbindung an eine bereits bei früheren Grabungen im Bereich der Neupforte dokumentierten römischen Siedlungsschicht auf eine Ausdehnung des römischen vicus bis in den Bereich der Johannisbachniederung schließen lassen.

Zu den wenigen im Fundmaterial belegten spätmerowingerzeitlichen Funden ließen sich keine korrelierbaren Befunde nachweisen.

Die im Fundmaterial insgesamt wesentlich besser belegten karolingerzeitlichen Funde waren ebenfalls in keinen gesicherten archäologischen Kontext eingebunden, was möglicherweise jedoch auf eine bereits im Hoch- bis Spätmittelalter durchgeführte, großflächige Geländemodulation zurückzuführen ist. Kennzeichnend für diese Geländeumgestaltung war ein im gesamten Baugrundstück flächig verbreiteter Schichthorizont, der entsprechend dem festgestellten Geländerelief zur Barbarossamauer hin abfiel und an Mächtigkeit deutlich zunahm und in südwestlicher Orientierung im Planum auskeilte. Neben römischen und vereinzelt spätmerowingischen Funden wies dieser Horizont auch zahlreiches karolingisches sowie vor allem hoch- und spätmittelalterliches Fundgut auf und läßt sich aufgrund seiner stratigraphischen Überdeckung älterer hochmittelalterlicher Siedlungsbefunde bzw. aufgrund des Einschneidens jüngerer spätmittelalterlicher Grubenbefunde und Baustrukturen als Leithorizont des 12. bis 14. Jahrhunderts ansprechen.

Während diese mittelalterliche Planierschicht im nordwestlichen Flächenbereich insgesamt sehr homogen humos ausgebildet und daher bis auf einen Teilanschnitt innerhalb der Baugrubenböschung (hier mit muldenartig zur Barbarossamauer hin einfallender Schichtung) nicht weiter differenzierbar war, konnte im südöstlichen Flächenbereich eine Abfolge von mehreren Schichtlagen festgestellt werden, wobei die unterste Auftragsschicht die hier festgestellten und vorbehaltlich als römisch angesprochenen Fundschichten unmittelbar überlagerte und anhand des geborgenen Fundmateriales ins Hochmittelalter datiert werden kann. Die Ablagerungszeit der darüber liegenden Schichthorizonte läßt sich hingegen aufgrund der Beimischung von entsprechend jüngerem Fundmaterial eindeutig ins Spätmittelalter bzw. in die Frühneuzeit datieren. Vermutlich handelt es sich bei dem im gesamten Grundstück flächig abgelagerten Schichthorizont um einen in die zur Barbarossamauer hin abfallende Geländesenke sukkzessiv eingebrachten Planierhorizont, der möglicherweise als bauvorbereitende Maßnahme der Erstellung eines ebenflächigen Baugrundes diente. Fraglich bleibt hierbei, ob es sich bei dem zur Barbarossamauer hin abfallenden Geländerelief um eine natürliche Geländesenke oder aber um einen grabenartigen Befund handelt, der dann wiederum einen älteren Befestigungsgraben kennzeichnen würde. G leichzeitig scheint trotz fehlender chronologisch gesicherter Befundkontexte der hohe Niederschlag an karolingischen Funden (hier insbesondere auch mehrere Bronzefibeln sowie das Halbfabrikat eines radförmigen Spinnwirtels) unzweifelhaft zu belegen, dass im unmittelbaren Bereich des untersuchten Baugrundstückes oder zumindest aber im näheren Umgebungsbereich ehemals karolingische Siedlungshorizonte ehemals vorhanden waren, die im Zuge der mittelalterlichen Geländeplanierung weitgehend umgelagert bzw. angelagert wurden. Demnach scheint es wahrscheinlich, dass der bislang in Aachen nicht nachweisbare karolingerzeitliche vicus Aquensis bzw. die Aquisvilla, nach späteren Quellen das oppidum Aachen, im offensichtlich siedlungsgünstigen Auenbereich des Johannisbaches zu vermuten ist bzw. sich bis in diesen Bereich hinein ausdehnte.

Die chronologisch nachfolgenden Befundstrukturen datieren am ehesten ins Hochmittelalter und zwar in die Periode vor der Ablagerung des flächig verbreiteten Schichthorizontes. Dabei handelte es sich um zahlreiche Siedlungsbefunde in Form von Pfostenbefunden und Abfallgruben, die offensichtlich im gesamten Flächenbereich vorhanden, aufgrund der bauseitigen Zerstörungen allerdings nicht überall nachweisbar waren. Während die Pfostensetzungen sicherlich als Reste ehemaliger in Holzbauweise errichteter Baustrukturen zu werten sind, lassen sich die von dem aufliegenden Planierhorizont überdeckten Abfallgruben am ehesten als Lehmentnahmegruben interpretieren, die in sekundärer Nutzung als Abfallgruben mit umgelagertem karolingischen sowie mehrheitlich hochmittelalterlichem Fundmaterial des 12./13., seltener 14. Jahrhunderts verfüllt waren.

Neben keramischem Fundmaterial wiesen diese Gruben teilweise auch zahlreiche Knochenfunde auf, die als Schlachtabfall gedeutet werden und möglicherweise auf Schlachtgewerbe schließen lassen.

Darüber hinaus verweist ein mehrschichtig mit Brandrückständen und Holzkohlelagen durchzogener Grubenbefund auf eine vor Ort durchgeführte Metallverarbeitung, zumal sich in der Grubenverfüllung neben Ziegelbruchstücken, Knochen, Keramikscherben und Eisenobjekten auch Schlackereste und ein Bronzeschmelztropfen fanden. Erwähnenswert ist ferner ein in mehreren Fragmenten vorliegender hochmittelalterlicher Kalkstein-Mörser mit profilierten Rippen, der aus dem unmittelbaren Umgebungsbereich dieses Grubenbefundes stammt.

Eine weitere im Basisbereich von zahlreichen kleineren Holzpfosten umgrenzte Grube wies in ihrer Verfüllung zahlreiche Kirschkerne auf, die möglicherweise auf ein lokal ausgeführtes Färbereihandwerk hindeuten. Eine im Basisbereich mit einer Holzverschalung versehene Grube kann funktional vorbehaltlich als Kloake gedeutet werden. Zu weiteren im südöstlichen Flächenbereich nur im Planum aufgenommenen Gruben ist allgemein anzumerken, dass deren chronologische Zuordnung in die hochmittelalterliche Siedlungsperiode aufgrund einer fehlenden eindeutigen stratigraphischen Einbindung nicht gesichert ist.

Die zeitlich auf die hochmittelalterliche Planierungsphase folgende Siedlungsperiode ist offensichtlich eng verknüpft mit der Ansiedlung des Rimburger Hofes, der vermutlich im 13. Jahrhundert als städtischer Adelshof gegründet wurde zunächst im Besitz der Familie von Mülstroh stand, später im ausgehenden 14. Jahrhundert in den Besitz der Grafen von Gronsveld überging.

Bei den in dem Hofgelände erfassten Befunden handelt es sich einerseits um einige in den flächigen Planierhorizont eingetiefte Gruben sowie insbesondere um aus Bruchsteinmaterial errichtete hoch- bis spätmittelalterliche Baustrukturen, die sofern sie im Profil untersucht werden konnten, offensichtlich auf dem hochmittelalterlichen Niveau des Planierhorizontes gegründet waren. Die Tatsache, dass bei den entsprechenden Bruchsteinmauern keinerlei Hinweise auf eine Baugrube erkennbar waren, läßt dabei darauf schließen, dass die spätmittelalterlichen Auftragsschichten hier gegen die bereits errichteten Mauern anplaniert wurden. Erfasst wurden neben einer spätmittelalterlichen Hofeinfassung einerseits vermutlich zeitlich entsprechende, der Barbarossamauer vorgelagerte Wehrbauten sowie andererseits ebenfalls spätmittelalterliche, vermutlich wirtschaftlich genutzte Nebenbauten (Steinkeller, Brunnen) im südöstlichen Flächenbereich. Im nordwestlichen Flächenbereich hingegen befand sich offensichtlich das Hauptgebäude der Hofanlage mit einem als „Saalgeschosshaus“ errichteten Gründungsbau und einem in einer späteren Ausbauphase axialsymmetrisch erweiterten „Risalitbau“.

Während die südwestliche Grundstücksmauer in ihrer Flucht geradlinig auf die Barbarossamauer zulief, zeichneten die im östlichen bis südöstlichen Flächenbereich als Grundstücksbegrenzung interpretierten Bruchsteinmauern eine annähernd rechtwinklige Grundstücksecke nach, die ursprünglich einen nordöstlich orientierten Durchgangsbereich aufwies. Dieser Durchgang wurde allerdings in einer späteren Nutzungsphase zunächst durch eine zaunartige Reihung kleinerer Pfosten, in der Folge durch eine Bruchsteinmauer geschlossen. Da die südöstliche Erstreckung der Hofanlage auf dem untersuchten Baugrundstück nicht erfasst wurde, scheint sich die spätmittelalterliche Grundstücksparzelle bis in den Bereich des heutigen Nachbargrundstückes (Schaesberger Hof) hin ausgedehnt zu haben. Um ein Umfallen der im südöstlichen Flächenbereich erfassten zur Barbarossamauer hin orientierten Grundstücksmauer zu verhindern, mussten im Zuge einer Sanierungsmaßnahme noch im Spätmittelalter mehrere seitliche Stützmauern angesetzt werden.

Innerhalb des südöstlichen Hofbereiches wurde als zeitgleiches und funktional zusammengehöriges Befundensemble ein kleiner Brunnen, ein kleiner rechteckiger Steinkeller sowie ein mit einem Bruchsteinkranz überbautes Holzfaß erfasst. Der mit lehmverfugten Bruchsteinmauern eingefasste Steinkeller kann aufgrund seiner stark organischen und mit zahlreichen Kirsch- und Pflaumenkernen durchsetzten Verfüllung funktional vorbehaltlich als Arbeitsraum für ein vor Ort ausgeübtes Färbereigewerbe interpretiert werden. In den gleichen Kontext gehört sicherlich auch das unmittelbar daneben in den anstehenden Auenlehm eingesetzte Faß aus mediterranem oder subtropischem Holz, das in seiner Verfüllung ebenfalls zahlreiche Kirschkerne aufwies. Dem unmittelbar südöstlich gelegenen Brunnen dürfte hinsichtlich der funktionalen Deutung des mit Kirschkernen verfüllten Gebäudebefundes als Färberwerkstätte sicherlich eine wichtige Bedeutung als Wasserquelle zugekommen sein.

Bei den übrigen, vermutlich ebenfalls spätmittelalterlichen Gebäudestrukturen handelte es sich um drei jeweils an die Barbarossamauer stumpf angesetzte Baubefunde, die hinsichtlich ihrer funktionalen Bedeutung als Wehrbauten (Substruktionsbauten eines Wehrganges) interpretieren werden können. Der Fund von zwei Bronze-Petschaften des 14. Jahrhunderts läßt darüber hinaus auch auf die Anwesenheit einer urkundenden Oberschicht und die evtl. Ausübung von Verwaltungsaufgaben schließen. Aufgrund des gleichartigen Baumateriales sind diese Gebäude einer einheitlichen, der Hofanlage entsprechenden Bauphase zuzuordnen. Lediglich bei der mittig errichteten Gebäudestruktur war vorbehaltlich eine zweite Bauphase differenzierbar, die verm. einer Stabilisierung der bestehenden Mauern und/oder einer stärkeren Gebäudeunterteilung diente.

Das Hauptgebäude der Hofanlage befand sich im nordwestlichen Flächenbereich und bestand hinsichtlich der Bauabfolge aus einem straßenseitig gelegenen, älteren, vermutlich bereits stauferzeitlich errichteten Gründungsbau („Saalgeschosshaus“) und einem hofseitig gelegenen späteren Erweiterungsbau („Riaslitbau“). Während der ältere Saalgeschossbau ausschließlich aus Bruchsteinmauern errichtet war, bestand der jüngere Erweiterungsbau teils aus reinen Feldbrandziegelmauern, teils aus in Mischmauertechnik errichteten Bruchstein-/Ziegelmauern {eine derartige Bautechnik unter Verwendung eines „modern“ anmutenden Feldbrand-Ziegelformates von 26 x 11 x 6 cm nimmt A. Wiedenau (1983, S. 23-24, zit. in: Keller 2004, S. 146-147) allerdings angesichts des Aachener Befundes eines tonnengewölbten „romanischen“ Kellers am Markt 48-50 (Ziegel „vor allem in der Hinterfütterung“, Ch. Keller ebd.) anhand der Bauform des Kellers bereits für die 2. Hälfte des 12. Jhs. in Anspruch!}. Hinsichtlich der Ausrichtung dieses Gebäudekomplexes ist anzumerken, dass dieser in seiner Orientierung gegenüber den spätmittelalterlichen Baufluchten eine Abweichung von ca. 10 ° in südöstlicher Richtung aufwies, was möglicherweise darauf zurückzuführen ist, dass sich das Hauptgebäude bereits bei der Errichtung des mit seiner Längsfront straßenseitig ausgerichteten Gründungsbaues an der vorhandenen Straßenflucht (hier „Beginenwinkel“) orientierte, während sich die Wehrbauten und die im Hofbereich befindlichen Grundstückmauern eher am Verlauf der Barbarossamauer orientierten.

Der straßenseitig errichtete Gründungsbau ist hinsichtlich seiner Bauform als vermutlich mehrgeschossiges „Saalgeschosshaus“ (vgl. Albrecht 1995) anzusprechen und stellte sicherlich den hinsichtlich seiner baulichen Ausstattung deutlich herausragenden Gebäudebereich dar. In der südwestlichen und nordwestlichen Raumecke sowie in der mittigen Längserstreckung des Raumes befanden sich jeweils quadratische Pfeilervorlagen (Pilaster) bzw. Konsolen aus großen Werksteinquadern, die sicherlich als Tragelemente eines Kreuzrippen- oder Tonnengewölbes dienten. Durch die mittig vorgesetzten Pfeilervorlagen war das im Grundriß langrechteckige Gebäude dabei optisch in zwei Hälften untergliedert. Das Untergeschoß war offensichtlich halb eingetieft, im straßenseitigen Außenbereich befand sich, markiert durch drei rechtwinklig angesetzte Bruchsteinmauern, vermutlich eine ins Obergeschoss führende Freitreppe. Der ursprüngliche Fußboden bestand möglicherweise aus für das 13./14. Jahrhundert typischen bleiglasierten Irdenwarefliesen kleinformatigen Typs, von denen zwei Stücke in einem der Baugrube zuzuordnendem Befund geborgen werden konnten. Auf eine spätgotische Neuausstattung mit einem heraldischen Schmuckfußboden verweisen eine ‚in situ’ geborgene keramische und mit Bleiglasur überzogene Bodenfliese sowie weitere im Abraum gefundene Bodenfliesen aus dem gleichen Material, welche zudem starke Abtretungsmerkmale aufwiesen. Die Tatsache, dass derartige Bodenfliesen zu äußerst seltenen heraldischen Schmuckfußböden gehören, welche in Aachen bislang ausschließlich aus sozial hochrangigen Kontexten wie Kirchen, Klöstern, Kanoniker- und Patrizierhäusern bekannt sind (Landgraf, 1993, s.v. Aachen), verstärkt den herausgehobenen Charakter des hier dokumentierten Gebäudes. Hierzu ist anzufügen, dass die Modernisierung eines stauferzeitlichen „Saalgeschosshauses“ des 12./13. Jh. mit einem spätgotischen Schmuckfußboden für Aachen bereits belegt ist (Landgraf 1993/3, S. 9: Aachen Klosterplatz 1, „Romanisches Haus“).

Im Zuge dieser ins ausgehende 15. Jahrhundert zu datierenden Erneuerungsmaßnahme wurde offensichtlich auch eine randlich verlaufende Abflussrinne aus halbrundlich gekehlten bleiglasierten Irdenwarenelementen (sog. „Gossensteine“) eingesetzt, die meist farblich alternierend verlegt waren. Eine letzte archäologisch relevante Umgestaltung erfuhr das Untergeschoss des Saalgeschosshauses offensichtlich im 17./18. Jahrhundert, indem ein barockzeitlicher Fußboden aus Blausteinplatten eingebracht wurde. Im Zuge dieser Neugestaltung wurde zudem die randlich verlaufende Abflussrinne teilweise zumindest durch gekehlte Blausteinelemente ersetzt. Die Tatsache, dass der Blausteinfußboden teilweise durch einen Estrichbelag überdeckt war, zeigt zudem die durchlaufende Nutzung des Gebäudes bis in die späte Neuzeit.

Der an das ältere „Saalgeschosshaus“ nordöstlich angesetzte Erweiterungsbau wurde unter Einbeziehung des straßenseitigen Gründungsbaues als axialsymmetrischer „Risalitbau“ mit hofseitig vorgelagerter hallenartig abgesetzter Gebäudefront („Laubenhalle“) errichtet.

Er bestand im Gegensatz zu dem älteren Bautrakt nicht aus reinen Bruchsteinmauern sondern entweder aus Feldbrandziegelmauern oder aber aus in Mischmauertechnik aufgebauten Bruchstein-/Ziegelmauern, wobei die Bruchsteine offensichtlich immer als außenseitige Mauerverblendung gesetzt waren. Aus der hofseitig vorgesetzten Vorhalle führte eine Treppe in den Hofbereich, der offensichtlich mit weiteren Gebäuden bebaut war. Die Datierung des Erweiterungsbaues ist bedingt durch die stark eingeschränkten Untersuchungsmöglichkeiten (d.h. vor allem durch die vorzeitige Zerstörung) nicht eindeutig gesichert. Es scheint jedoch, dass diese Gebäudeerweiterung frühestens in die Übergangszeit vom Spätmittelalter zur Frühneuzeit anzusiedeln ist. Eine entsprechender Datierungsansatz lässt sich aus einem vorbehaltlich als Baugrube interpretierten Befund im Bereich der nordöstlichen Gebäudeaußenmauer ableiten, aus dem neben hochmittelalterlichen Funden auch frühneuzeitliche Keramik des 15. Jahrhunderts geborgen werden konnten. Dem wiederum scheinen eine Plandarstellung des 16. Jahrhunderts zu widersprechen, bei der zwar straßenseitig eine durchgängige Gebäudezeile eingetragen ist, im hinteren Baugrundstück jedoch ausschließlich Gartenbereiche verzeichnet sind. Dies lässt sich dahingehend interpretieren, dass entweder die hinteren Gebäudebereiche zu dieser Zeit bereits wieder niedergelegt waren, oder aber dass der hofseitige Erweiterungsbau doch erst nach dem ausgehenden 16. Jahrhundert errichtet wurde, wobei dann die aus der möglichen Baugrube geborgenen Funde als sekundäre Einlagerungen zu werten wären.

Sicher scheint jedoch, dass es sich bei den im Bereich des Baugrundstückes dokumentierten Baubefunden durchaus um den in den Schriftquellen überlieferten und im Untersuchungsbereich zu lokalisierenden Stadthof der Adelsgeschlechter von Mülstroh, von Merode und von Gronsveld ab dem 13. Jh. handelt, welcher neben Wirtschafts- und Wehrbauten ein baulich äußerst repräsentativ ausgestattetes und der herausgehobenen gesellschaftlichen Stellung entsprechendes Hauptgebäude aufwies, dessen „Gründungsbaus“ offenbar bereits deutlich vor Ende des 14. Jhs. errichtet wurde (t.a.q.: Besitzwechsel des Rimburger Hofs durch Heirat Merode > Gronsveld im Jahre 1382, s.o.).

Weitere neuzeitliche Baubefunde fanden sich im südöstlichen Flächenbereich. Hierbei handelte es sich ebenfalls um in Mischtechnik errichtete Feldbrandziegel-/Bruchsteinmauern bzw. Bruchsteinfundamente, die in einer späteren Bauphase mit aufliegenden Ziegelmauern überbaut wurden. In ihrer Orientierung bildeten diese Mauern einen rechteckigen Gebäudegrundriß, dessen nordöstlicher Teilbereich durch später eingesetzte, teilweise mit Bruchsteinen durchsetzte Ziegelmauern als eigenständiger Kellerbereich abgegliedert war. Möglicherweise entspricht eine dieser Mauern der rückwärtigen Parzellenbegrenzung des südöstlich anschließenden Schaesberger Hofes. Die den Bruchsteinfundamenten aufsitzenden Feldbrandziegelmauern lassen sich anhand ihrer Anbindung an weiterführende Ziegelmauern einem größeren spätneuzeitlichen Gebäudekomplex zuordnen, an den wiederum ein weiterer spätneuzeitlicher Baukomplex mit einem tonnengewölbten Wasserspeicher und einer Abflussrinne anschließt. Das aus der Abflußrinne geborgene Fundmaterial datiert diesen Gebäudekomplex in das 19. bis 20. Jahrhundert.





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