Grabungsbericht zur Maßnahme NW 2001/1056
Kölner Straße, Titz, Kreis Düren
Inhaltsverzeichnis:


Zwei Erdwerke sowie mittelneolithische und frühbronzezeitliche
Siedlungsbefunde in Titz

Abb. 1: Gesamtplan
Abb. 1: Gesamtplan

Thomas Ibeling, M.A.
für: Martin Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH
27. Jan. 2003


I.Allgemeines, technische Vorgehensweise und Dokumentations-
methodik

Anlaß der Maßnahme war die Erweiterung eines Wohngebietes nebst notwendiger Infrastruktur (Straßenführung, Kanalleitungen) im Bereich der Gemeinde Titz, Kreis Düren (Bebauungs-Plan Nr. 18, Erschließungsgebiet „Kölner Straße). Erschließungsträger/Bauherr und damit Auftraggeber der archäologischen Untersuchungen war die WEGE (Wirtschafts- und Entwicklungsgesellschaft im Kreis Düren mbH). Das großflächige Erschließungsgebiet befindet sich zwischen der bestehenden Bebauung Heinestraße/Rilkestraße/Herderstraße im Süden und Westen sowie der Kölner Straße im Norden und einem Bahndamm im Osten und umfasst ein Gesamtareal von ca. 8 Hektar.

Eingeleitet wurde die Maßnahme erst nach Beginn der ersten bauseitigen Geländearbeiten aufgrund einer Befundmeldung durch einen Mitarbeiter des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege (AS Nideggen-Wollersheim). Zum Zeitpunkt der Befundmeldung war im Bereich der Planstraßen sowie im Bereich der geplanten Baukörper der aufliegende Humus bereits weitgehend abgetragen. Da jedoch im aufgezogenen Grobplanum eindeutige archäologisch relevante Befundstrukturen ( mehrere Grubenbefunde, ein vermutlich umlaufender Grabenbefund sowie mehrere Pfostenbefunde, die auf möglicherweise noch erhaltene Hausgrundrisse hindeuteten) erkennbar waren, wurde der südliche und südwestliche Teilbereich des Erschließungsgebietes im Zusammenwirken mit der Unteren Denkmalbehörde zunächst unter Schutz gestellt und die Durchführung der weiteren Baumaßnahme mit einer entsprechenden archäologischen Untersuchung beauflagt. Ziel dieser Maßnahme war es, die im Grobplanum angeschnittenen Befunde zu erfassen und zu untersuchen, um so eine dokumentarische Quellensicherung zu gewährleisten. Da darüber hinaus die im Grobplanum angeschnittene Befundlage eindeutig darauf schließen ließ, daß die südliche Ausdehnung des Siedlungsplatz noch nicht vollständig erfasst war, wurde gemäß einer Absprache zwischen dem Bauherren und dem R.A.B. (Gesprächstermin vom 29.01.2002 sowie 19.02.2002) die zu untersuchende Fläche auch auf sämtliche bis dato noch nicht aufgezogenen, von der geplanten Baumaßnahme jedoch ebenfalls betroffenen Baukörper im südlichen Flächenbereich ausgedehnt. Die Gestaltungsarbeiten für einen im südlichen Erschließungsgebiet geplanten Spielplatzbereich konnten ohne archäologische Betreuung durchgeführt werden, da die Bauplanung hier keine weiteren Erdeingriffe vorsah, sondern der gesamte Spielplatzbereich auf dem gegenwärtigen Geländeniveau aufgebaut werden sollte. Ebenso wurde aufgrund des negativen Befundergebnisses in einer südlich angelegten Kanaltrasse (definiert als Arbeitsbereich St. 8) auf eine archäologische Baubegleitung der östlich an den Arbeitsbereich St. 2 (Verlängerung der Herderstraße) anschließenden Erschließungsfläche verzichtet, da innerhalb dieser in Richtung einer bekannten römischen Fundstelle (s.u.) führenden Kanaltrasse außer einer ausgedehnten Materialentnahmegrube nur relativ mächtige Kolluvialschichten angeschnitten waren.

Die archäologischen Arbeiten wurden in der Zeit vom 07.11.2001 bis zum 19.03.2002 von der Fa. M. Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH durchgeführt. Mit der Grabungsleitung wurde Thomas Ibeling, M.A. betraut.

Im unmittelbaren Umfeld des Erschließungsgebietes Kölner Straße waren anhand der Ortsakten im Ortsarchiv des R.A.B. bereits folgende archäologischen Fundstellen bekannt:

  • 1441/006 römische Trümmerstelle (villa rustica) mit Keramikscherben und Ziegelbruch
    Die Verbreitung dieser in den 70er Jahren getätigten Oberflächenfunde streuten dabei offensichtlich beidseitig des Bahndammes. Erkenntnisse hinsichtlich der Ausdehnung des römischen Landgutes liegen bislang nicht vor.

  • 1441/004 neolithischer Siedlungsplatz mit angepflügten bandkeramischen Gruben
    Die Verbreitung der in den 60/70er Jahren getätigten Oberflächenfunde deuten auf einen ausgedehnten, bislang nicht eingrenzbaren Fundplatz nordöstlich der jetzigen Erschließungsfläche hin.

  • 1441/011/013 Einzelfunde von Steinbeilen nördlich bis nordwestlich der Erschließungsfläche

Eine im Vorfeld der Baumaßnahme durchgeführte Prospektion durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege erbrachte zwar ebenfalls geringe Hinweise (lose Streuung von Oberflächenfunden) auf eine vorgeschichtliche Fundstelle im Bereich des Plangebietes, weitergehende Voruntersuchungen wurden jedoch seitens der Gemeinde Titz vor Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung nicht veranlasst bzw. abgewartet.

In der technischen Vorgehensweise und chronologischen Abfolge wurde in Absprache mit dem R.A.B. zunächst im Bereich der bereits freigezogenen Planstraßen und Baukörper (definiert als Arbeitsbereiche St. 2/3/4/5/6/7; s.u.) zur besseren und zügigen Erfassung der hier angeschnittenen Befunde mit Hilfe eines Kettenbaggers mit glatter Humusschaufel zunächst ein weiteres, ca. 0,10 bis 0,20 m tiefer liegendes Planum erstellt. Diese Arbeiten standen unter ständiger archäologischer Betreuung, so dass bei Auftreten von bis dato nicht erkennbaren neuen Befunden bzw. bei der erneuten Freilegung von bereits im Grobplanum erkennbaren Befunden die Baggerarbeiten entsprechend umsichtig ausgeführt und im unmittelbaren Anschluß an die Baggerarbeiten ein befundorientiertes Kellen-Feinplanum erstellt werden konnte. Da durch diesen erneuten maschinellen Bodenabtrag die Erhaltung der angeschnittenen Befunde natürlich in Mitleidenschaft gezogen wurde, wurde im Bereich eines im Grobplanum bereits erkennbaren Hausgrundrisses (innerhalb von Arbeitsbereich St. 5) - zum Schutz der Befunderhaltung der möglicherweise weniger stark eingetieften Pfostenbefunde - bereits auf Höhe des Grobplanums ein flächiges Kellenplanum erstellt. Im Anschluß an die Dokumentation und Untersuchung der zu Beginn der Maßnahme bereits freigezogenen Flächenabschnitte erfolgte sodann die Freilegung im Bereich der südlichen und westlichen, zu Beginn der Maßnahme noch nicht abgetragenen Flächen/Baukörper.

Der Gesamtumfang der untersuchten Fläche betrug ca. 2,3 Hektar, wobei bis auf die vollständig untersuchte östlich gelegene Planstraße (Verlängerung der Herderstraße = Arbeitsbereich St. 2) der gesamte nördliche Flächenabschnitt aufgrund der in den mittleren Planstraßen (Arbeitsbereiche St. 4 bzw. St. 5) feststellbaren Befundausdünnung nicht weiter untersucht wurde (s. Grabungsgrenze).

Die angewandte Dokumentationsmethodik orientierte sich an den vom Rheinischen Amt für Boden­denkmalpflege herausgegebenen Richtlinien zur Grabungsdokumentation und beruht somit auf dem Stellensystem. Unter der Stelle 1 wurde das allgemeine Bautagebuch mit Einträgen zur täglichen Arbeitszeit, Ortsterminen und den nötigen Bauunterlagen geführt. Darüber hinaus erfolgte unter St. 1 auch die Definition übergeordneter technischer Arbeitsbereiche (St. 2, 3, 4, 5, 6 entsprechen den Planstraßen, St. 7 bezeichnet eine Teilfläche mit einem Hausgrundriß innerhalb von St. 5, St. 8 bezieht sich auf die südliche Kanaltrasse entlang dem kanalisierten Finkbach, St. 9/10 wiederum bezieht sich auf den Bereich der westlichen Baukörper) sowie der einzelnen archäologisch differenzierbaren Befunde (i m Zuge der archäologischen Untersuchungen wurden insgesamt 194 Verfärbungen als Einzelbefunde definiert).

Die Zeichnungsdokumentation der Planumsaufnahme erfolgte jeweils innerhalb des übergeordneten Arbeitsbereiches. Die jeweiligen Befund­schichten wurden dabei mit einzelnen Positionsnummern befundorientiert, d.h. unter der jeweiligen Befund-Stellennummer dokumentiert. Die übrigen, keinem archäologisch differenzierten Befund zugehörigen Schichten (in der Regel handelte es sich hierbei um den anstehenden Lößlehm in Form des Bt- bzw. Bv-Horizontes) wurden unter der Stellennummer des übergeordneten Arbeitsbereiches aufgelistet. Die einem Befund zugehörigen Planumsfotos (jeweils Dia- und SW-Aufnahmen) wurden in der Regel unter der jeweiligen Befund-Stellennummer aufgeführt. In der weiteren Bearbeitung wurden sämtliche angeschnittenen Befunde befundorientiert geschnitten (bei kleineren Befunden in Form von einfachen Profilschnitten, bei größeren grubenartigen Befunden in Form von Kreuzprofilschnitten) und, sofern sich die archäologische Befundrelevanz bestätigte, sowohl fotografisch als auch zeichnerisch dokumentiert. Bei einem größeren Grubenkomplex (Befundbereich St. 154) wurde darüber hinaus versucht, durch die Anlage tieferliegender Teilplana, einzelne Gruben voneinander zu differenzieren (die Dokumentation der Teilplana sowie der Hauptprofile innerhalb dieses Grubenkomplexes erfolgte dabei ebenfalls unter der Stellennummer des Hauptbefundes St. 154). Ebenso wurden auch die Profile der übrigen kleineren Grubenkomplexe jeweils unter der Hauptgrube (mit entsprechenden Verweisen bei den Nebengruben) ausgeführt.

Sämtliche Funde wurden befundorientiert und sofern möglich schichtgetrennt geborgen.

Nach Abschluß der Feldarbeiten erfolgte die dokumentarische Aufarbeitung der Grabungsarbeiten mit der Erstellung eines technischen Abschlußberichtes einschließlich detaillierter Befundliste, eines Gesamtplanes, eines Phasenplanes sowie der entsprechenden Listen (Fotolisten, Einzelfundlisten) und Formblätter (Formblatt 1, Formblatt 2, Kontrollblatt). Die geborgenen Funde wurden gesäubert, beschriftet und magazingerecht verpackt und nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber dem Rheinischen Landesmuseum übergeben.


II.Topographie, Geologie

Das Grabungsgelände liegt ca. 15 km nordöstlich von Jülich in der Jülicher Börde, die wiederum einen Teil der Erftscholle darstellt, die im Südwesten von der Rurrand-Verwerfung, dem heutigen Rurtal und im Nordosten vom Lövenicher Sprung und dem heutigen Erfttal umrahmt wird. In diesem Abschnitt der Erftscholle wird der geologische Untergrund von Ablagerungen der jüngeren Hauptterrasse gebildet. Die Sande und Kiese der Hauptterrasse wurden bis in die Mitte des Altpleistozäns (bis vor 700.000 Jahren) von dem weit verzweigten und verwilderten Flußsystems des Rheins abgelagert. In der letzten Eiszeit, die vor ca. 10.000 Jahren zu Ende ging, wurden die Hauptterrassenschotter mit einer mächtigen Lössschicht überdeckt, die im Bereich der Jackerather Schwelle bis zu 26 Meter mächtig werden kann. Als Liefergebiet für den Löss dienten die kargen weiten Schotterfluren des großen Flußsystems, aus dem das staubähnliche Gestein herausgeblasen wurde.

Der abgelagerte Löss legte sich jedoch nicht über eine flache, ebene Landschaft, sondern zeichnete eiszeitlich angelegte Trockentäler und Rinnensysteme nach. Die in südlicher Orientierung abfallende Untersuchungsfläche wird im südlichen Bereich von solch einer glazial gebildeten Rinne begrenzt, die heute vom Finkbach durchflossen wird. Diese in nordöstlich/südwestlicher Orientierung verlaufende Rinne ist wiederum Teil eines eiszeitlichen Rinnensystems, das in weitverzweigten Armen die Hauptterrassenfläche Richtung Rurtal entwässerte. Heute ist aufgrund der Kanalisierung des Baches nur noch ein zwei Meter breiter Bachverlauf zu erkennen. Die glaziale Rinne wiederum hat großen Einfluß auf die Hangformung und Reliefierung des Geländes und somit auch auf die Ausbildung der Bodentypen und deren heutiges Erscheinungsbild. Durch rückschreitende Erosion, die sich von dem Bachlauf ausgehend bis in die Bereiche der Hochfläche vorgearbeitet hat, ist Bodenmaterial abgetragen und die Landschaft derart umgestaltet worden, dass heutzutage im Oberhangbereich Abtragungsböden und im Unterhangbereich Akkumulationshorizonte angetroffen werden. Im Arbeitsgebiet besteht die feinstratigraphische Schichtabfolge aus einer insbesondere im Oberhangbereich stark erodierten Parabraunerde mit einem aufliegenden, aufgrund der Erosionstätigkeit nur noch ca. 0,10 m - 0,20 m mächtigen Bt-Horizont, der wiederum einen Bbt/Bv-Horizont überlagert. Im Mittelhangbereich ist der Bt-Horizont von einem Kolluvium überdeckt, dessen Mächtigkeit im Unterhang bis auf mindestens 0,80 m anwächst und dort den Bt-Horizont vollkommen erodiert hat (s. Geoprofile St. 100 bis St. 113, Profil St. 32 sowie Profile in Arbeitsbereich St. 8).


III.Archäologische Befundlage

Während der archäologischen Untersuchung wurden insgesamt 216 Stellen vergeben.

Dabei handelt es sich um 22 technische Stellen (St. 1 = Grabungstagebuch; St. 2 bis St. 10 = übergeordnete Arbeitsbereiche; St. 100/101/102 = geologische Tiefschnitte in Arbeitsbereich St. 5; St. 103/104/105 = geologische Tiefschnitte in Arbeitsbereich St. 4; St. 106/107/108/110/112/113 = geologische Tiefschnitte in Arbeitsbereich St. 2) und um 194 als Einzelbefunde definierte Verfärbungen, von denen 158 Befunde als eindeutig bzw. als vorbehaltlich archäologisch relevante Befunde gewertet werden können. Darunter finden sich zum einen funddatierte Siedlungsstrukturen, die anhand der eingelagerten Funde in ihrer überwiegenden Mehrzahl ins Mittelneolithikum (zwei Erdwerke nebst Begleit-/Befestigungsstrukturen, ein größerer Grubenkomplex, drei kleinere Grubenkomplexe, 14 Einzelgruben sowie ein rudimentär erhaltener Hausgrundriß mit 11 Pfostenbefunden), seltener in die Bronzezeit (2 Grubenbefunde, 1 vorbehaltlich in die Bronzezeit eingeordneter Hausgrundriß mit 15 Pfostenbefunden) datieren. Daneben wurden auch solche Befunde als archäologisch relevante Strukturen gewertet, die in ihrem Verfüllungssediment zwar kein datierendes Fundmaterial aufwiesen, die jedoch aufgrund ihrer Form und/oder Verfüllung ebenfalls durchaus in einen archäologischen Kontext eingebunden werden können. Hierzu zählen einerseits grubenartige Strukturen mit typischer, HK-angereicherter Siedlungsschwarzerde (12 Befunde), ein Befund mit einer den bronzezeitlichen Gruben entsprechenden Verfüllung, sogenannte „Off-Side“-Schwarzerdebefunde (26 Befunde), zahlreiche pfostenartige Befunde (31 Befunde) sowie vorbehaltlich ihres archäologischen Charakters auch einige grubenartig eingetiefte Befunde mit einer stark pseudovergleyten (Staunässe)verfüllung (11 Befunde). Während die mit Siedlungsschwarzerde verfüllten Befunde zeitlich am ehesten der mittelneolithischen Siedlungsperiode zugeordnet werden können, lassen sich die „Off-Side“-Schwarzerdebefunde aufgrund entsprechender Forschungsergebnisse vorbehaltlich und ohne weitere Differenzierung zunächst nur allgemein ins Neolithikum datieren. Die übrigen, weder der mittelneolithischen noch der bronzezeitlichen Siedlungsperiode eindeutig zuweisbaren pfostenartigen Befunde wurden, einerseits mangels datierender Funde, andererseits mangels erkennbarer Befundzusammenhänge, zunächst als undatierte Pfostenbefunde gewertet, wobei natürlich eine den nachgewiesenen Siedlungsperioden entsprechende Datierung letztlich keineswegs ausgeschlossen werden kann. Hierzu ist anzufügen, dass die Befundansprache bei einigen dieser als Pfostenbefunde interpretierten Verfärbungen aufgrund der teilweise mangelhaften Erhaltung nur vorbehaltlich bis stark vorbehaltlich vorgenommen werden konnte und keineswegs gesichert ist. Ebenso verhält es sich mit den grubenartigen Strukturen mit Staunässeeinfüllungen, die zwar ihrer Form nach häufig den „Off-Side“-Schwarzerdebefunden ähneln, deren archäologische Relevanz jedoch bisher nicht nachgewiesen wurde. Die übrigen 36 Befunde sind als geologische Strukturen (4 Befunde), Bioturbationen (11 Befunde), im Profil nicht identifizierbare Pseudobefunde (3 Befunde) oder flacheSchichtrestauflagen (3 Befunde) sowie als rezente Störungsbereiche (2 Materialentnahmegruben, 13 verm. Schützenstellungen) zu bezeichnen.


III.1.Technische Stellen

St. 1 Grabungstagebuch
St. 2 Arbeitsbereich:
Verlängerung der Herderstraße/östliche Planstraße
untersuchte Länge: 260,00 m (N/S)
untersuchte Breite: 19.00 m - 24.00 m (W/E)
Dokumentation: Planum I: Zeichnung (M. 1:20): DIN A3 Blatt-Nr. 1-19, 52-61; Fotodokumentation
Beschreibung/
Sediment:
Planum I: Im Planum war im gesamten untersuchten Flächenbereich der anstehende Bt-Horizont (gelblich-mittelbrauner- bis leicht rötlich-oranger, tonangereicherter Lehm) angeschnitten, in dem sich die definierten archäologischen Befunde als in der Regel gut erkennbare dunkelbraune Verfärbungen abzeichneten. Im südlichen Endbereich zeichnete sich im Planum eine weitflächige, bis in den Arbeitsbereich St. 8 hinein reichende Material-entnahmegrube (definiert als St. 20) ab.
Dokumentation: Geoprofil St. 106: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 106/1; Fotos
Geoprofil St. 107: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 107/1; Fotos
Geoprofil St. 108: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 108/1; Fotos
Geoprofil St. 110: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 110/1; Fotos
Geoprofil St. 112: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 112/1; Fotos
Geoprofil St. 113: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 113/1; Fotos
In den geologischen Kontrollprofilen zeigte sich folgender Schichtaufbau: unter einem in südlicher Orientierung geringmächtiger werdenden, im Mittelhang vollständig erodierten Bt-Horizont lagerte ein Bbt/Bv-Horizont, der im Unterhangbereich von einem geringmächtigen Kolluvium überdeckt wird. Nur im Unterhang ist ein reiner Ccv-Horizont angeschnitten. Im Bereich einer im Unter-hang befindlichen natürlichen Geländesenke hat sich ein Schwarzerdehorizont (St. 32) erhalten.
St. 3 Arbeitsbereich: südliche Planstraße mit anschließenden Baufluchten/ östlicher Teilabschnitt, hierin eingeschlossen die Bau-fluchten (südl. Erweiterung) südl. zu Arbeitsbereich St. 6.
untersuchte Länge: 145.00 m – max. 200,00 m (W/E);
untersuchte Breite: 22.00 m - 45.00 m (N/S)
Dokumentation: Pl. I: Zeichnung (M. 1:20): DIN A3 Blatt-Nr. 20-38, 62-75, 97, 121-127, 129-134; Fotos
Beschreibung/
Sediment:
Planum I: Im Planum war weitgehend der anstehende Bt- bzw. Bbt/Bv-Horizont (gelblich-mittelbrauner- bis leicht rötlich-oranger, tonangereicherter Lehm) angeschnitten, in dem sich die definierten archäologischen Befunde als in der Regel gut erkennbare dunkelbraune Verfärbungen abzeichneten. Im mittleren Flächenabschnitt zeichnete sich eine größerflächige Materialentnahmegrube (definiert als St. 136) ab.
Geoprofile wurden nicht erstellt. Bei den in die südliche Flächenbegrenzung hineinziehenden Befunde war im Profil erkennbar, dass die Befunde unmittelbar von dem aufliegenden Ap-Horizont überlagert wurden. Ein Kolluvium wurde hier nicht angetroffen.
St. 4 Arbeitsbereich: Planstraße B mit anschließenden Baufluchten; westl. zu Arbeitsbereich St. 2
untersuchte Länge: 94.00 m (N/S)
untersuchte Breite: 40,00 m - 50,00 m (W/E)
Dokumentation: Planum I: Zeichnung (M. 1:20): DIN A3 Blatt-Nr. 39-51, 136-137; Fotos
Teilplanum II: Zeichnung (M. 1:20): DIN A 3 Blatt-Nr. 76-80, Fotos
Beschreibung/
Sediment:
Planum I: Im Planum war im gesamten untersuchten Flächenbereich der anstehende Bt-Horizont (gelblich-mittelbrauner- bis leicht rötlich-oranger, tonangereicherter Lehm) angeschnitten, in dem sich die definierten archäologischen Befunde als in der Regel gut erkennbare dunkelbraune Verfärbungen abzeichneten. Im östlichen und im westlichen Flächenbereich zeichnete sich eine natürliche mit einem Schwarzerdehorizont verfüllte Geländerinne (definiert als St. 59 bzw. St. 202) ab, die die Verlängerung der in Arbeitsbereich St. 2 festgestellten Rinne darstellt. Im Bereich dieses Schwarzerdehorizontes wurde zur Absicherung der Befundlage ein Teilplanum II (s. A3 Blatt-Nr. 76-80) angelegt und dokumentiert.
Dokumentation: Geoprofil St. 103: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 103/1; Fotos
Geoprofil St. 104: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 104/1; Fotos
Geoprofil St. 105: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 105/1; Fotos
In den geologischen Kontrollprofilen zeigte sich der gleiche Schichtaufbau wie in den in Arbeitsbereich St. 2 angelegten Kontrollprofilen mit einem in südlicher Orientierung geringmächtiger werdenden, im Mittelhang vollständig erodierten Bt-Horizont und einem darunter liegenden Bbt/Bv-Horizont.
St. 5 Arbeitsbereich: Planstraße A mit anschließenden Baufluchten/zw. St. 4 und St. 9
untersuchte Länge: 61.00 m (N/S)
untersuchte Breite: 45.00 m - 53.00 m (W/E)
Dokumentation: Planum I: Zeichnung (M. 1:20): DIN A3 Blatt-Nr. 81-96, 128; Fotos
Teilplanum II + III/St. 154: Zeichnung (M. 1:20): DIN A3 Blatt-Nr. 139-150
Beschreibung/
Sediment:
Planum I: wie in Arbeitsbereichen St. 2 und 4. Im Bereich des Grubenkomplexes St. 154 wurde zur Differenzierung einzelner Gruben weitere Teilplana angelegt.
Dokumentation: Geoprofil St. 100: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 100/1
Geoprofil St. 101: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 101/1
Geoprofil St. 102: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 102/1
In den geologischen Kontrollprofilen zeigte sich der gleiche Schichtaufbau wie in den in Arbeitsbereich St. 2 angelegten Kontrollprofilen mit einem in südlicher Orientierung geringmächtiger werdenden, im Mittelhang vollständig erodierten Bt-Horizont und einem darunter liegenden Bbt/Bv-Horizont.
St. 6 Arbeitsbereich: südliche Planstraße/westlicher Teilabschnitt; - die südl. anschließenden Baufluchten wurden unter Arbeitsbereich St. 3 dokumentiert.
untersuchte Länge: 58.00 m (W/E)
untersuchte Breite: 10,00 m (N/S)
Dokumentation: Pl. I: Zeichnung (M. 1:20): DIN A3 Blatt-Nr. 97-100, 105-106
Beschreibung/
Sediment:
Planum I: wie in Arbeitsbereich St. 3.
Geoprofile wurden nicht erstellt. Bei dem in die südwestliche Flächenbegrenzung hineinziehenden Befund St. 185 war im Profil erkennbar, dass die Befunde unmittelbar von dem aufliegenden Ap-Horizont überlagert wurden. Ein Kolluvium wurde hier nicht angetroffen.
St. 7 Arbeitsbereich: Teilfläche innerhalb AB St. 5/Bereich des Hausgrundrisses A
Dokumentation: Planum I: Zeichnungen wurden unter St. 5 angefertigt
Der Bereich wurde lediglich deswegen als eigenständiger Arbeitsbereich ausgegliedert, da hier zum Schutz der bereits im Grobplanum feststellbaren Pfostenbefunde zunächst ein Kellenplanum und erst in einem zweiten Arbeitsschritt ein tiefer liegendes maschinelles Planum angelegt wurde.
St. 8 Arbeitsbereich: Kanaltrasse im südlichen Flächenbereich in Richtung Bahndamm
untersuchte Länge: 138.70 m (SW/NE)
untersuchte Breite: 15.00 m (NW/SE)
Dokumentation: Planum I: nicht erstellt, da ohne arch. relevante Befunde
Beschreibung/
Sediment:
Planum I: im westlichen Flächenabschnitt wurde die östliche Erstreckung der bereits im südlichen Bereich des Arbeitsbereiches St. 2 festgestellten, max. 1.60 m mächtigen Materialentnahmegrube (definiert als St. 20) erfasst (in Profilen 8a/b). Im östlichen Flächenbereich war ein kolluvialer Schichthorizont feststellbar, der in den Profilen eine Mächtigkeit von 1.40 m – 1.60 m aufwies (erfasst in Profilen 8 c/d/e).
Dokumentation: Geoprofil St. 8a: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 8/1
Geoprofil St. 8b: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 8/2
Geoprofil St. 8c: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 8/3
Geoprofil St. 8d: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 8/4;
Geoprofil St. 8e: Zeichnung (M. 1:20): DIN A4, St.-Karte 8/5
St. 9 /10 Arbeitsbereich: westliche Baufluchten entlang der Heinestraße
untersuchte Länge: 95.50 m (N/S)
untersuchte Breite: 24.50 m (W/E)
Dokumentation: Planum I: Zeichnung (M. 1:20): DIN A3 Blatt-Nr. 106-113; befundorientierte Fotos
Planum I/Störungsbereiche: Zeichnung (M. 1:50): DIN A3 Blatt-Nr. 114-120
Beschreibung/
Sediment:
Planum I: wie in Arbeitsbereichen St. 2/4/5 Bt- bzw. Bbt/Bv-Horizont; im nördlichen Flächenbereich zeichnete sich ein großflächiger, grob SW/NE-ziehender Störungs-bereich (ohne Stellennummer) ab, der als verm. Materialentnahmegrube interpretiert werden kann.
Geoprofile wurden nicht erstellt. Bei den in die östliche Flächenbegrenzung einziehenden Befunden (St. 190/204) wurde unterhalb des Ap-Horizontes ein geringmächtiger Schichthorizont (mgl. Kolluvium oder Infiltrationszone) festgestellt, der die arch. Befunde unmittelbar überlagerte.

III.2.Archäologische Befunde

Von den insgesamt 194 definierten Befunden können 158 Befunde als archäologisch relevant und datierbar bzw. als vorbehaltlich archäologisch relevant, aber nicht datierbar gewertet werden (s.o.).

Im vorliegenden Abschlußbericht erfolgt zunächst eine beschreibende Darstellung der einzelnen zeitlich differenzierbaren Siedlungsperioden bzw. der jeweils wichtigsten Befundstrukturen mit einer abschließenden bewertenden Zusammenfassung der Gesamtbefundlage im Erschließungsgebiet Titz, Kölner Straße. Insbesondere wird hierbei Wert auf die Lage und Verteilung der einzelnen Befunde innerhalb der Fläche und damit auf ihre archäologische Bedeutung bezüglich eines erkennbaren Siedlungsmusters gelegt.


III.2.1.Befunde der mittelneolithischen Siedlungsphase

Die mittelneolithische Siedlungsperiode ist mit insgesamt 69 Befunden eindeutig am besten belegt und damit als Siedlungsschwerpunkt zu bezeichnen. Die Datierung dieser Befunde erfolgt einerseits anhand des aus den Befunden geborgenen Fundmaterials sowie andererseits anhand der sedimentologischen Verfüllung sowie möglicher erkennbarer Befundzusammenhänge innerhalb der untersuchten Fläche, wobei die auf den zuletzt genannten Kriterien beruhende zeitliche Zuordnung lediglich als vorbehaltlich zu bewerten ist. Für die mittelneolithische Siedlungsphase ließen sich somit folgende Befundstrukturen voneinander differenzieren: 2 Erdwerke mitsamt möglicher Befestigungsstrukturen (Palisadengräbchen bzw. Pfostenstrukturen), 1 rudimentär erhaltener Hausgrundriß mit 11 erhaltenen Pfostenbefunden, 1 größerer und 3 kleinere Grubenkomplexe, 14 funddatierte Einzelgruben sowie 12 aufgrund ihrer typischen Verfüllung mit Siedlungsschwarzerde zugeordnete Einzelgruben. Insgesamt lässt sich hinsichtlich der Verbreitung der mittelneoloithisch datierten Befunde eindeutig eine gewisse Konzentration auf den südlichen bis südwestlichen Flächenbereich festhalten. Während im nördlichem Flächenabschnitt die Ausdehnung des mittelneolithischen Siedlungsplatzes offensichtlich erfasst wurde (zwar ohne begrenzende Strukturen wie Graben oder Zaun; dennoch ablesbar an der deutlichen Befundausdünnung) lässt sich anhand der Befundlage eindeutig nachweisen, dass sich der Siedlungsplatz sowohl in südlicher als auch in südwestlicher und westlicher Richtung weiter fortsetzt.

Als besondere Befundstrukturen des mittelneolithischen Siedlungsplatzes sind dabei zunächst einmal die zwei Erdwerke zu nennen, die räumlich gut voneinander getrennt einen Abstand von ca. 80 m zueinander aufwiesen, aufgrund der bauseits bedingten Flächenbegrenzung jedoch jeweils nur in Teilbereichen angeschnitten und erfasst wurden, so dass entsprechende Aussagen hinsichtlich ihrer Größe Form und Struktur nur bedingt getroffen werden können.


III.2.1.1.  Erdwerk I:

Das offensichtlich größere, im südlichen Flächenbereich gelegene Erdwerk I wurde etwa zur Hälfte aufgedeckt und besaß einen Innendurchmesser von ca. 90 m, wodurch sich bei vorausgesetzt gleichbleibendem Verlauf eine rekonstruierbare Innenfläche von 6361 qm ergibt. Der Gesamtbefund wies einen insgesamt rundlich bis ovaloiden, im Norden stumpf abgewinkelten Verlauf auf und zeichnete sich im Planum und später auch in den Profilen durch ein dunkelbraunes, tw. mittelbraun geflecktes, deutlich tonangereichertes und mit HK-Partikeln durchsetztes Sediment gegenüber dem anstehenden Bt-Horizont ab. Der Gesamtbefund bestand, soweit im Zuge der Baumaßnahme freigelegt, aus sechs durch kleinere befundfreie Zonen (sog. Erdbrücken) voneinander getrennten Grabenabschnitten, die wiederum unterschiedlich tief gegründet waren. Diese unterschiedliche Gründungstiefe legt in Verbindung mit einer entsprechend unterschiedlichen Befunderhaltung den Schluß nahe, dass bereits das ehemalige Geländerelief zu mittelneolithischer Zeit ebenso wie das heutige Geländerelief in südlicher Orientierung und damit in Richtung des Finkbaches stark abfallend und der eher nördlich gelegene Siedlungsbereich starken Erosionen zum Opfer ausgesetzt war.

Dies verdeutlicht u.a. die unterschiedliche Mächtigkeit bzw. Gründungstiefe des insgesamt 56.30 m langen Graben-Teilabschnittes St. 41, dessen Sohle von einer Tiefe von ca. 97.80 m bis 98.00 m NN im südöstlichen Abschnitt (vgl. Profile A’B’/C’D’/E’I’F’/G’I’H’ sowie Profile AB/CD mit einer Befundmächtigkeit zwischen 0,70 m bis 0,95m) bis auf eine Gründungstiefe von ca. 99.25 m NN im nordwestlichen Grabenabschnitt (vgl. Profile PQU/QR mit einer Befundmächtigkeit von 0,18 m) anstieg, wobei im nordwestlichen Endbereich anhand der Gründungstiefe in den Querprofilen NO bzw. VW (Profil NO: Befundsohle bei 98.66 m NN; Befundmächtigkeit: 0,62 m; Profil VW: Befundsohle bei 99.08 m NN; Befundmächtigkeit: 0,24 m) ein deutlicher Anstieg der Sohle um ca. 0,40 m ablesbar ist. Da jedoch lediglich an den jeweiligen Grabenköpfen sowie in ausgewählten, unregelmäßig verbreiterten Teilbereichen des Erdwerkes (so im Bereich der Grube St. 152 sowie im Bereich der Gruben St. 138/139) Längsschnitte angelegt wurden, war dieser offensichtlich plötzliche Anstieg der Grabensohle im Profil nicht dokumentierbar. Zur Abklärung der im Verlauf des Grabens St. 41 festgestellten unregelmäßigen Befunderweiterungen wurden entsprechende Querschnitte angelegt.

Dabei zeigte sich, daß der im Querprofil GH unmittelbar an den Grabenbefund angegliederte flach muldenförmig eingetiefte Befund St. 44 nur bedingt als eigenständiger Grubenbefund interpretierbar ist. Aussagen hinsichtlich des Überschneidungsverhältnisses lassen sich aufgrund des gleichartigen Verfüllungssedimentes nicht treffen.

Die im Profil VW erfasste Erweiterung stellte sich eindeutig als eigenständige, ebenfalls unmittelbar an den Grabenbefund angegliederte Grube dar und erhielt demensprechend eine eigenständige Stellennummer (definiert als St. 152). Sie war mit ihrer Befundsohle (UK bei 98.63 bzw. 98.67 m NN) deutlich stärker eingetieft als die hier bereits flach verlaufende Grabensohle. Hinsichtlich des gegenseitigen Überschneidungsverhältnisses beider Befunde zueinander lassen sich aufgrund des gleichartigen Verfüllungssedimentes wiederum kaum Aussagen treffen, in einem subjektiven Eindruck scheint jedoch die fundleere Grube St. 152 den Grabenbefund St. 41 zu schneiden.

Der im Profil IK angeschnittene Erweiterungsbereich wies eine insgesamt flach muldenförmige, unregelmäßig gewellte auf dem eigentlichen, deutlich schmaleren U-förmigen Graben aufliegende Struktur auf. Fraglich bleibt jedoch, ob es sich um eine nachträglich in den Grabenbereich eingetiefte und den eigentlichen Graben überdeckende, eigenständige Grube oder aber nur um den seitlichen Aushubbereich für den Graben handelt. Hierzu ist anzufügen, dass auch in anderen Profilen im südlichen Grabenabschnitt (z.B. Profil AB/CD/GH/NO) eine scheinbar zweigeteilte Grabenstruktur mit einer deutlich breiteren, wellig bis gestuft verlaufenden seitlichen Aushubzone im oberen Profilabschnitt und einer deutlich schmaleren, tw. ebenfalls U-förmig ausgehobenen Grabensohle im unteren Profilbereich erkennbar war. Dieser untere, als eigentlicher Grabenverlauf interpretierbare Befundbereich wies im Gegensatz zu der seitlich angegliederten Aushubzone deutlich dunkleres und stärker tonangereichertes, tw. auch gebändertes Verfüllungsmaterial auf (so z.B. in den Profilen AB, CD und GH), was wiederum möglicherweise auf eine periodische Wasserführung hindeuten könnte. Im Profil NO war darüber hinaus ein in den unteren Grabenbereich eingelagertes HK-führendes Schichtband erkennbar und als eigenständige Schicht abgrenzbar.

Der im Profil AB geschnittene Befund St. 42 läßt sich ebenso wenig wie die in den Profilen LM und NO angeschnittenen, seitlichen Schichtflecken (erhielten im Planum keine eigenständige Befundnummer) aufgrund der mangelhaften, nur sehr flachen Erhaltung als eigenständiger Befund werten. Bei den beiden in den Profilen LM und NO angeschnittenen Schichtflecken lässt sich nicht entscheiden, ob es sich hierbei ebenfalls um die Reste einer ursprünglichen seitlichen Aushubzone oder aber um die unterste Basis ehemaliger eigenständiger Gruben handelt.

In den im später untersuchten südlichen Abschnitt (südliche Erweiterung von Arbeitsbereich St. 3) ebenfalls im Bereich ungewöhnlicher Befunderweiterungen angelegten Querprofilen (Profile A’B’/C’D’/E’I’F’/G’I’H’) zeichnete sich der Graben St. 41 als regelmäßig muldenförmige (in Profilen A’B’ und C’D’) bzw. als kastenförmig eingetiefte Struktur (in Kreuzprofil E’I’F’/G’I’H’) ab. Während die Grabenverfüllung im Profil A’B’ relativ homogen ausgebildet war, ließ sich in dem Querprofil C’D’ sowie in dem Kreuzprofil E’I’F’/G’I’H’ eine insgesamt dreischichtige Verfüllung erkennen, wobei die untere Schicht (41-98/114) in südlicher Richtung (also in Richtung des Querprofiles C’D’) sowohl an Mächtigkeit als auch an Intensität deutlich abnimmt und die mittlere, in den Querprofilen C’D’/E’I’F’ muldenförmig, im Längsprofil G’I’H’ wellig verlaufende Schicht (41-97/113) durch eine starke Durchsetzung mit HK- und RL-Partikeln sowie mit Keramikfunden geprägt ist. Hinsichtlich der stratigraphischen Situation des Grabenbefundes St. 41 ist anhand des Profiles A’B’ festzuhalten, dass der Graben hier unmittelbar unterhalb des Humushorizontes ansetzt, von diesem also gekappt wird. Der in anderen südlichen Flächenbereichen unterhalb des Humushorizontes festgestellte kolluviale Schichthorizont war in diesem Bereich nicht identifizierbar.

Der nordwestlich an den Graben St. 41 anschließende, insgesamt etwa 14.30 m lange Grabenabschnitt St. 99 war an seinem östlichen, durch eine 0,70 m breite Erdbrücke von St. 41 getrennten Ende insgesamt wesentlich stärker abgetieft als das auslaufende Ende des Grabens St. 41 (Gründungstiefe des Grabens St. 99: 99.03 m NN; erhaltenen Befundmächtigkeit von 0,46 m). Im Gegensatz zu dem flach-muldenförmig auslaufenden Grabenkopf des Grabens St. 41 war der östliche Grabenkopf des Befundes St. 99 steil abgetieft. Im Planum wies der Graben St. 99 einen zunächst leicht NW/SE-orientierten, ab der Hälfte deutlich abgewinkelt westlich orientierten Verlauf auf. Im Gegensatz zu den Grabenabschnitten St. 41 sowie St. 153 waren hier ebenso wie im Verlauf des südwestlich anschließenden Grabenabschnittes St. 137 im Planum keine außergewöhnlichen Befund-erweiterungen erkennbar. Hinsichtlich der Gründungstiefe war eine in westlicher bzw. südwestlicher Orientierung mit ca. 0,45 m Höhenunterschied relativ deutlich ansteigende Befundsohle (98.95 m NN bis 99.41 m NN) einhergehend mit einer entsprechenden ost-westlichen Abnahme der erhaltenen Befundmächtigkeit (0,53 m in Profil QR/St. 41; 0,18 m in Profil AB) feststellbar. In den Querprofilen (Profil CD/EF; Profil TRS/St. 41) zeichnete sich der Graben immer als Sohlgraben ab.

Der südwestlich an den Graben St. 99 anschließende, durch eine ca. 1.75 m breite Erdbrücke von diesem abgetrennte Grabenabschnitt St. 137 war insgesamt nur noch sehr flach erhalten und demzufolge nur schwach ausgeprägt. Seine Gesamtlänge betrug etwa 15.80 m. Er wies im Planum einen insgesamt ENE/WSW orientierten, in südlicher Richtung leicht einbiegenden Verlauf mit unregelmäßig parallelen, im ostnordöstlichen Befundbereich leicht verbreiterten Befundkanten auf. Das nordöstliche Grabenende wurde zumindest im Planum relativ deutlich erfasst. Im Profil (Profil ABC/St. 137) hingegen war eine eindeutige Identifizierung des nordöstlichen Grabenendes aufgrund der insgesamt sehr flachen Erhaltung (erhaltene Befundmächtigkeit betrug hier nur max. 0,14 m) nicht bzw. nur bedingt möglich. Wie sich anhand der im Zuge der Befunduntersuchung angelegten Profile zeigte, war der gesamte Grabenabschnitt St. 137 nur noch sehr flach erhalten; die Gründungstiefe lag bei leicht ansteigender Sohle zwischen 99.49 m (in Profil ABC am ENE-Befundende) und 99.57 m NN (Profil DE am WSW-Befundende). Bedingt durch diese nur sehr flache Erhaltung und die damit einhergehende nur schwache Befundausprägung war das südwestliche Grabenende im Planum zunächst nicht eindeutig erkennbar. Der entsprechende Abschnitt zwischen dem Graben St. 137 und dem erst später differenzierten Grabenabschnitt St. 153 zeichnete sich im Planum nur als nicht eindeutig abgrenzbare Zone mit leicht hellerem und weniger stark tonangereichertem Sediment (Schicht 137-6) ab. Da die definitive Differenzierung der Grabenabschnitte St. 137 und St. 153 erst nach Anlage eines entsprechenden Längsschnittes im Bereich der Zwischenzone (Profil ED/St. 137) möglich war, wurde in einer ersten Befundansprache der gesamte Abschnitt bis hinter die Grubenbefunde St. 138/139 als durchgehender Grabenbefund gewertet. Trotz der nur geringmächtigen Erhaltung lässt sich der Graben St. 137 als Sohlgraben typologisieren (vgl. Querprofile FDG/MKN).

Der durch eine ca. 0,70 m breite Erdbrücke vom Graben St. 137 abgetrennte Grabenabschnitt St. 153 war insgesamt etwa 13.60 m lang und im Planum wieder deutlich besser erkennbar. Er war nordöstlich-südwestlich orientiert und in seinem Verlauf ebenfalls leicht eingebogen. Während sowohl der nordöstliche wie auch der südwestliche Endbereich ebenso wie die Grabenabschnitte St. 99 und St. 137 ziemlich regelmäßig und eher langschmal ausgebildet waren (Breite im NE: zw. 0,93 m und 1.35 m; Breite im SW ca. 1.50 m), zeichnete sich der mittlere Grabenabschnitt durch eine unregelmäßig eckig-kastenartige Verbreiterung (Breite ca. 3.20 m) aus, die bereits anhand ihrer Form auf eine nachträglich eingetiefte Grube (definiert als St. 138) hindeutete, zumal das hier angeschnittene Sediment ebenso wie im südwestlich anschließenden Befundendbereich (Bereich der Grube St. 139) eine relativ gut begrenzbare Zone mit einem deutlich erhöhten Anteil an HK-Partikeln, Brandlehm und teilweise (im Bereich der Grube St. 139) auch Keramikfragmenten bildete. Das im Planum abgerundete südwestliche Ende des Grabenbefundes St. 153 wurde ca. 0,30 m südwestlich der Grube St. 139 festgestellt. Um die Befundlage im Bereich der Gruben St. 138/139 sowie deren Verhältnis zu dem Grabenbefund St. 153 genauer abzuklären, wurde ein mehrfach versetzter Kreuzprofilschnitt angelegt, wobei die Schnittkreuze jeweils in der im Planum erkennbaren Mitte der Grubenbefunde angelegt wurden. Im Zuge dieser Profiluntersuchung (die gesamte Dokumentation der Profilschnitte wurde unter St. 153 geführt) konnten die beiden Grubenbefunde bestätigt werden. Der Graben selber wies im nordöstlichen Befundbereich (Profilabschnitt AC) zunächst eine stark unregelmäßige, in sich gewellte bzw. unterschiedlich stark abgetiefte Sohle auf. Im weiteren südwestlichen Verlauf verlief die Grabensohle annähernd horizontal mit leicht welligen Schwankungen (Profilabschnitt MI). Das südwestliche Grabenende (Profilabschnitt IB) wurde durch einen senkrecht einfallenden Grabenkopf gebildet. Die Verfüllung des Grabens bestand aus einem dunkelbraunen, mittelbraun gefleckten, stark tonangereicherten Lehm mit wenig HK- und RL-Partikeln. In seinem Verlauf wurde der Graben (Profilabschnitte CD/DM) von der offensichtlich nachträglich abgetieften Grube St. 138 vollständig durchschnitten. Die nordöstliche Befundabgrenzung zwischen beiden Befunden war aufgrund eines Störungsbereiches (mgl. Bioturbation im unterschiedlich stark verfestigten Grenzbereich) allerdings nicht eindeutig identifizierbar. Da zudem das Grabensediment (Schicht 153-29) sedimentologisch nur bedingt von dem Hauptverfüllungssediment der Grube St. 138 (Schicht 138-17) differenzierbar war (im Verfüllungssediment der Grube St. 138 war ein leicht erhöhter Anteil an HK- bzw. RL-Partikeln sowie Keramikfunden feststellbar), erfolgte sowohl die nordöstliche als auch die südwestliche Befundabgrenzung in erster Linie anhand des gestuften, deutlich stärker eingetieften Schichtabfalles im eigentlichen Grubenbereich. Insgesamt wies die Grube St. 138 im Längsprofil (Profilabschnitt ACDM) eine kastenartige Form mit gewellter, in der Mitte leicht eingezogener Sohle und im Querprofil (Profilabschnitt EDF) eine asymmetrische Muldenform mit einer im südöstlichen Befundbereich ebenfalls eingezogenen Sohle auf. In der Grubenfüllung waren vorbehaltlich (die beiden unteren Schichten waren nur bedingt voneinander abgrenzbar) drei Schichten differenzierbar, wobei insbesondere die obere Verfüllungsschicht (138-16) stark HK-angereichert war. Die Abgrenzung der im südwestlichen Endbereich des Grabens erfassten Grube St. 139 (Profilabschnitten DMI/IB) war aufgrund des nahezu gleichartigen, dunkelbraunen bis schwärzlichbraunen, stark HK-durchsetzten Befundsedimentes (Schichten 153-29 bzw. 139-31; auch das Grabensediment wies in diesem Bereich ein stark HK-durchsetztes Schichtband auf) ebenfalls nur bedingt möglich. Entscheidend für die Abgrenzung war hier insbesondere die deutliche Fundkonzentration im eigentlichen Grubenbereich. Die Grube wies im Längsprofil (Profilabschnitt MIB) einen leicht asymmetrischen mulden- bis wannenförmigen und im Querprofil (Profilabschnitt KIL) einen regelmäßig muldenförmigen Querschnitt auf. Die Tatsache, dass die Funde insbesondere aus dem oberen Schichtbereich geborgen wurden, lässt eindeutig darauf schließen, dass das betreffende Schichtpaket erst später, also erst nach der Verfüllung des Grabens abgelagert wurde. Der Grabenbefund St. 153 selber war in den Querprofilen (Profil HI/St. 137, Profil GCH/St. 153) als Sohlgraben ausgebildet.

Der südwestlich an den Grabenbefund St. 153 anschließende Grabenabschnitt St. 140 setzte nach einer ca. 0,30 m breiten Erdbrücke an. Er war insgesamt ca. 9.30 m lang und verlief leicht einbiegend in nordöstlich-südwestlicher Orientierung. Das nordöstliche Grabenende war abgerundet eckig und zeigte im Profil einen flach muldenförmigen, abgestuften Befundeinfall. Das südwestliche Grabenende wurde durch eine rezente Störung teilweise zwar geschnitten, dennoch war anhand des ungestörten Bereiches klar erkennbar, dass der Grabenabschnitt hier endete und von dem südlich anschließenden Grabenabschnitt St. 216 durch eine 0,82 m breite Erdbrücke getrennt war. Anhand der Querprofile lässt sich der Graben als nur noch flach erhaltener, zum südwestlichen Befundende hin stärker eingetiefter Sohlgraben (Befundsohle: zw. 99.17 m und 99.44 m NN; Befundmächtigkeit zw. 0,28 und 0,32 m) klassifizieren.

Der an den Grabenbefund St. 140 anschließende Teilabschnitt St. 216 wurde nur unvollständig erfasst, da er in das südliche Flächenbegrenzungsprofil einzog. Aufgrund der bereits o.g. Störungszone war das nordöstliche Befundende nicht mehr erhalten, so dass Aussagen über den ursprünglichen Abstand zu dem Graben St. 140 nicht möglich sind. Im Planum zeigte der Graben eine sehr unregelmäßige, tw. deutlich eingezogene östliche Befundkante. Die Grabensohle war in südlicher Orientierung insgesamt leicht abfallend (vgl. Befundunterkante in Profil AB/CD sowie in Profil GH). Der in Profil EF dokumentierte wellige Schichtanstieg ist verwirrend, da dieser Schnitt offensichtlich eher diagonal durch den Graben angelegt war und das Schnittende bei Punkt E offensichtlich im östlichen Randbereich des Grabens endete. Anhand der Querprofile (Profil CD/GH) lässt sich der Graben eindeutig als Sohlgraben mit einer relativ homogenen, im Basisbereich stärker tonangereicherten Verfüllung (Schicht 216-11/23/33/35) klassifizieren. In den Profilen GH/EF war zudem ein HK-führendes Schichtband (nur in Profil GH als eigenständige Schicht differenziert = 126-34) abgrenzbar.

Die Datierung des Erdwerkes beruht einerseits auf der typischen, dunkelbraunen tonangereicherten Verfüllung sowie andererseits natürlich auf dem aus der Grabenverfüllung geborgenen Fundmaterial, das aufgrund der Machart, Formgebung und/oder Verzierung in seiner Gesamtheit eindeutig in das Mittelneolithikum (Datierungscode: 705) datiert. In der Regel handelt es sich dabei um graue bis dunkelgraue, innen und/oder außen oft beige bis rötlichbraune/rotfleckige bzw. ockerfarbene handgeformte Grobkeramik mit Schamotte- und/oder Quarzmagerung (tw. mit Glimmerpartikeln versetzt) sowie, in weniger Stücken belegt, um feiner gemagerte dunkelgraue bis schwärzliche, oberflächig geglättete Feinkeramik. Während die Grobkeramik in der Regel außer Knubben und Ösen, die jedoch vermutlich eher der Handhabung dienten, keine Verzierungselemente aufweist, zeichnet sich die Feinkeramik durch eine Gefäßverzierung in Form von horizontal und winklig angebrachten Stichreihen (Einfachstich, Doppelstich, Dreifachstich, Halbmondstich) und Ritzlinien. Hierzu ist anzufügen, dass die das größere Erdwerk I datierenden Funde ausschließlich aus dem Grabenabschnitt St. 41 stammt. Da aus den nachträglich in die Grabenverfüllung eingetieften Grubenbefunden St. 138 und insbesondere St. 139 ebenfalls eindeutig mittelneolithisches Fundgut geborgen wurde, scheint eine entsprechende Datierung des Erdwerkes als gesichert.

Hinsichtlich möglicher Befestigungsstrukturen im Bereich des Erdwerkes I lässt sich festhalten, dass im Bereich der in der Fachliteratur zumeist als Durchgangsbereiche interpretierten Erdbrücken keinerlei Befestigungsstrukturen erkennbar waren (mgl. erhaltungsbedingt). Im südöstlichen Bereich des Grabenwerkes (südliche Erweiterung von Arbeitsbereich St. 3) hingegen wurde auf einer Länge von ca. 8.30 Metern ein innen parallel zu dem Grabenabschnitt St. 41 verlaufendes schmales Gräbchen (St. 222) erfasst, das vorbehaltlich als Palisadengräbchen interpretiert wird. Das Gräbchen wies eine unterschiedliche Breite von 0,10 m bis 0,30 m bei einer ebenfalls variierenden Erhaltungstiefe zwischen 0,10 m bis 0,24 m auf. Im Querprofil war eine kastenartige bis abgerundet kastenartige Form feststellbar. Einzelne Pfostenstellungen innerhalb des Gräbchens waren anhand des Planums nicht identifizierbar. Ein dies klärender durchgängiger Längsschnitt wurde allerdings im Zuge der Untersuchung nicht erstellt. In nördlicher Richtung lief das Gräbchen bei abnehmender Befundmächtigkeit noch im südlichen Erweiterungsbereich des Arbeitsbereiches St. 3 aus. Die Frage, ob sich das Gräbchen ursprünglich in nördlicher Orientierung weiter fortsetzte, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Sicher ist, dass weder im hier zu Beginn der Maßnahme bereits freiliegenden Grobplanum noch bei dem erneuten maschinellen Abziehen ein derartiges Gräbchen beobachtet werden konnte. Die tatsächliche archäologische Relevanz des im Planum bereits als fraglicher Pfosten definierten Befund St. 43 (aufgrund seiner randlichen Lage könnte es sich hierbei möglicherweise um einen Befestigungspfosten handeln) muß, da er im Profil (vgl. Profil CD/St. 41) nur bedingt als eigenständiger Befund identifizierbar war, dahingestellt bleiben.

Der Innenbereich des Erdwerkes I war bis auf ein Befundensemble aus mehreren, dicht nebenein-ander liegenden, sehr flach erhaltenen grubenartigen Befunden (St. 46 bis St. 53; die dichte Befundlage könnte darauf hindeuten, dass es sich bei diesem Befundensemble um den basalen Bereich eines Grubenkomplexes mit mehreren Einzelgruben handelt) sowie eine weitere isoliert liegende grubenartige Struktur (St. 133), ein kleines Sohlgräbchen (St. 45) und einen mgl. Schwarzerdebefund (St. 135) befundfrei. Die mittelneolithische Datierung der Befunde St. 46 bis St. 53 sowie St. 133 beruht einerseits auf dem aus dem Befund St. 46 geborgenen Fundmaterial (datiert allerdings lediglich aufgrund der Materialbeschaffenheit der Keramikfragmente) sowie andererseits auf der für die mittelneolithische Siedlungsphase typischen Verfüllung mit HK-führender Siedlungsschwarzerde. Die aus der Grube St. 48 geborgenen Keramikfunde waren für eine chronologische Bestimmung zu indifferent und wurden mit dem Datierungscode Neolithikum bis Metallzeit (411; verm. jedoch 705) belegt. Aufgrund des gleichartigen Verfüllungssedimentes wurde jedoch auch dieser Befund und damit das gesamte Befundensemble als mittelneolithisch gewertet. Deutlich abweichend war das Sediment des kleinen Sohlgräbchens St. 45, aus dessen Verfüllung jedoch ebenfalls ein aufgrund des Materiales als mittelneolithisch datierbares Keramikfragment entstammt. Der im Planum nur undeutlich erkennbare Befund St. 135 war im Profil deutlich kleiner als im Planum und wies ein diffuses, leicht tonangereichertes Sediment auf, aufgrund dessen dieser Befund als ein sogenannter „Off-Side“-Schwarzerdebefund mit unbekannter, vorbehaltlich neolithischer Datierung (Datierungscode: 101; verm. 701) interpretiert wurde. Insgesamt lässt sich das Erdwerk I sowohl in Form und Größe als auch bezüglich einer offensichtlich bis auf einzelne Grubenbefunde weitgehend fehlenden Nutzung des Innenraumes an entsprechende, zeitlich jedoch ältere „Erdwerke vom Typ Langweiler“ anschließen, die wiederum als mögliche Vorläufer der mittelneolithischen Kreisgrabenanlagen angesehen werden (vgl. D. Kaufmann, 1997, S. 67 und S. 73).


III.2.1.2.  Erdwerk II:

Das kleinere, im westlichen Flächenbereich (Arbeitsbereiche St. 9/10) gelegene Erdwerk II war insgesamt schlechter erhalten und konnte, bedingt durch die bauseits vorgegebene Beschränkung der Untersuchungsfläche, nur in Teilbereichen des nördlichen und südlichen Schenkels erfasst werden. Der innerhalb der Untersuchungsfläche festgestellte maximale Abstand zwischen beiden Schenkeln betrug ca. 48 Meter. Da beide Schenkel jedoch in ihrer gedachten westlichen Fortsetzung in der Flucht weiterhin deutlich auseinanderliefen (der maximale Durchmesser des Erdwerkes liegt außerhalb der untersuchten Fläche), lassen sich bezüglich der genauen Größe und des Umfanges ebenso wie hinsichtlich der Form des Gesamtbefundes keine gesicherten Aussagen treffen. Im Unterschied zu Erwerk I waren die einzelnen Grabenschenkel hier jedoch nicht einbiegend sondern relativ gerade ausgerichtet, wodurch sich unter der Voraussetzung eines weiterhin regelmäßigen Verlauf der beiden Grabenschenkel ein eher (recht)eckiger Gesamtbefund rekonstruieren lässt, dessen östliches Ende vorbehaltlich in einem Abstand von ca. 16.50 m von der östlichen Grabungsgrenze des Arbeitsbereiches St. 9/10 zu vermuten ist. Die Verfüllung mit einem dunkelbraunen, tw. mittelbraun gefleckten, tonangereicherten Sediment entsprach weitgehend dem Verfüllungsmaterial des größeren Erdwerkes. Sowohl der südliche als auch der nördliche Schenkel waren wiederum in mehrere, durch kleinere befundfreie Zonen voneinander getrennte Grabenabschnitte untergliedert (im Bereich des südlichen Schenkels die Abschnitte St. 185/190, im Bereich des nördlichen Schenkels die Abschnitte St. 198/199/204). Im Gegensatz zu dem Erdwerk I waren sämtliche Grabenabschnitte insgesamt jedoch weitgehend regelmäßig ausgebildet, d.h. sie wiesen relativ parallel verlaufende seitliche Befundkanten ohne unregelmäßige Erweiterungsbereiche auf. Hinsichtlich der Gründungstiefe lässt sich festhalten, dass der südliche Grabenschenkel (St. 185: 99.50 – 99.80 m NN; St. 190: 99.87 – 100,09 m NN) insgesamt deutlich tiefer gegründet war als der nördliche Schenkel (St. 198: 100,57 – 100,90 m NN; St. 199: 100,50 – 100,60 m NN; St. 204: 100,31 – 100,76 m NN), was wiederum auf ein entsprechendes, in südlicher Orientierung abfallendes ehemaliges Geländerelief schließen lässt.

Der südwestliche, NE-SW-orientierte und in das westliche Flächenprofil einziehende Grabenabschnitt St. 185 wurde auf einer Länge von ca. 14.70 m erfasst und wies eine in südwestlicher Orientierung um 0,30 m abfallende Sohle auf (Gründungstiefe in Profil AB/CD: ca. 99.80 m NN, in Profil EF: 99.51 m NN). Anhand der Querschnitte lässt sich der Graben als Sohlgraben typologisieren. Während das südwestliche Befundende nicht erfasst wurde, war das nordöstliche Grabenende unregelmäßig abgerundet ausgebildet und lag in der Flucht zu dem nordöstlich anschließenden Graben St. 190 leicht versetzt. Der Grabenkopf zeigte einen trichterförmig bis gestuften Befundeinfall (Profil AB). Die archäologische Befundrelevanz einer im Mittelbereich des Grabens (Profilabschnitt GH) eingetieften, pfostenartigen Befundstruktur (definiert als St. 221) ist ungeklärt. Im Planum war dieser Befund auch nach Nachputzarbeiten nicht identifizierbar. Das insgesamt eher schluffige, von randlichen Eisenausfällungen begleitete Befundsediment lässt jedoch eher auf eine natürliche (geologisch-biologische) Genese schließen. Sollte es sich dennoch um einen Pfostenbefund handeln, so muß dieser aufgrund seines Einschneidens in das Verfüllungssediment des Grabens nachträglich eingetieft sein, was wiederum auf eine nachmittelneolithische Datierung hindeutet. Ebenso verhält es sich mit einem im SW-Profil (Profil EF) erfassten möglichen Pfostenbefund (St. 120), der sich gegenüber dem eigentlichen Grabensediment bei gleichartiger Färbung lediglich durch eine erhöhte Sedimentdurchsetzung mit HK-Partikeln und Keramikfragmenten auszeichnete.

Der nach einer ca. 0,65 m breiten Erdbrücke ansetztende, Nordost-Südwest-verlaufende Grabenabschnitt St. 190 wurde innerhalb der Untersuchungsfläche auf einer Länge von 5.60 m erfasst. Das nordöstliche Befundende war nicht erreicht, da der Graben in das Ostprofil der Untersuchungsfläche einzog. Das südwestliche Grabenende war leicht asymmetrisch abgerundet und wies einen relativ steilen Befundeinfall auf. In den angelegten Querprofilen war der Graben jeweils als regelmäßiger Sohlgraben mit einer in nordöstlicher Orientierung leicht um 0,20 m ansteigenden Sohle ausgebildet (Gründungstiefe/Profil CD: 99.87 m/NN; Gründungstiefe/Profil EF: 100,09 m/NN). Im Flächenbegrenzungsprofil (Profil EF) war darüber hinaus die stratigraphische Situation des Grabenbefundes im Liegenden eines geringmächtigen Kolluviums (mgl. Infiltrationszone des aufliegenden Humushorizontes) gut erkennbar.

Im Duchlassbereich zwischen den beiden Grabenabschnitten St. 185 und St. 190 befanden sich vier Pfostenbefunde (St. 191/192/193/194), die aufgrund ihrer Lage (jeweils zwei Pfosten im Innen- und im Außenbereich des Grabendurchlasses) durchaus als Befestigungs- bzw. Fortifikationsstrukturen interpretiert werden können. Da sämtliche Befunde sowohl im Planum als auch im Profil (lediglich St. 193 war im Profil nur bedingt abgrenzbar) sehr gut erkennbar waren, kann ihre tatsächliche Befundrelevanz als gesichert angesehen werden.

Der nördliche Schenkelabschnitt des kleineren Erdwerkes bestand aus insgesamt drei Grabenabschnitten, die aufgrund ihrer geringeren Gründungstiefe und Befunderhaltung im Planum und teilweise auch im Profil nicht so deutlich erkennbar und abgrenzbar waren wie die südlichen Grabenabschnitte. Die hier differenzierten Grabenabschnitte waren in ihrer Ausrichtung regelmäßig SE/NW-orientiert, wobei der Gesamtbefund mit dem nordwestlichen Abschluß des Grabens St. 199 ohne erkennbare nordwestliche Fortsetzung innerhalb der freigelegten Untersuchungsfläche endete. Dies ist möglicherweise auf eine entsprechend mangelnde Erhaltung zurückzuführen, da das auslaufende Ende des Grabens St. 199 ebenfalls nur noch sehr flach (Befundmächtigkeit in Profilen AB/EF: max. 0,14 m) ausgebildet war. Trotz dieser insgesamt sehr schlechten Erhaltung war anhand der Profile erkennbar, dass die Befundsohle zum südöstlichen Befundende hin leicht abfallend war (Gründungstiefe in Profilen AB/EF: ca. 100,50 m/NN; in Profilen CD/GH: ca. 100,60 m/NN). In den Querprofilen (Profiel EF/GH) war jeweils eine zweischichtige Verfüllung des Grabens erkennbar, wobei die untere Schicht (Schicht 199-25) deutlich schwächer ausgeprägt war als die eigentliche deutlich stärker tonangereicherte Grabenfüllung (Schicht 199-26) und möglicherweise nur als Auswaschungshorizont zu interpretieren ist.

Der südöstlich nach einer ca. 0,60 m breiten befundfreien Zone anschließende Graben St. 198 wies eine Gesamtlänge von ca. 7.00 m auf. Die im Nordwesten zunächst sehr flach erhaltene und nur wenig tief gegründete Grabensohle (Profil EF: Gründungstiefe: 100,77 m/NN; Erhaltung: 0,10 m) war im mittleren Befundbereich deutlich stärker eingetieft und dementsprechend auch wesentlich mächtiger erhalten (Profile GH/LM/IK: Gründungstiefe: ca. 100,60 m/NN; Erhaltung: zw. 0,20-0,40 m; s. auch Längsprofil durch den Grabenabschnitt St. 198 unter 198-49) und stieg zum südöstlichen Befundende hin wieder deutlich an (Profile AB/CD: Gründungstiefe: ca. 100,90 m/NN; Erhaltung: max. 0,12 m). Anhand der Querprofile ist der Graben St. 198 eindeutig als Sohlgraben zu bezeichnen. Die im Profil LM vorgenommene Untergliederung der Grabenverfüllung ist vermutlich hinfällig (mgl. lokal weniger stark ausgeprägte Verfüllung), da in den übrigen Profilen eine derartige Schichtdifferenzierung nicht erkennbar war.

Der Ansatz des südöstlich anschließenden Grabenabschnittes St. 204 war erst nach Anlage eines Längsprofiles im Übergangsbereich zu dem Graben St. 198 erkennbar. Demnach setzt dieser Grabenabschnitt erst nach einer ca. 1.50 m breiten, im Planum zunächst nicht einwandfrei erkennbaren Erdbrücke (im Planum zunächst als Schicht 198-7 bezeichnet) an. Da der Grabenabschnitt in das östliche Flächenprofil einzog, war seine Gesamtlänge nicht feststellbar. Erfaßt wurde er auf einer Länge von 3.25 m. Die Tatsache, dass der Graben in das östliche Flächenprofil einzog, ermöglichte dafür jedoch die Dokumentation eines stratigraphischen Gesamtprofiles (Profil CD) mit den anbindenden über- und unterlagernden Schichten. Dabei zeigte sich folgender Schichtaufbau: unter dem hier ca. 0,30 m mächtigen Humushorizont (Ap-Horizont) lagert ein ca. 0,10 m mächtiger verm. kolluvial gebildeter Schichthorizont (M-Horizont), der wiederum dem Grabenbefund unmittelbar aufliegt. Der in diesem Profil insgesamt mindestens 0,70 m mächtig erhaltene Grabenbefund ist seinerseits wiederum in den Bt- bzw. in den darunter liegenden Bv-Horizont eingetieft und wies eine asymmetrische, einseitig gestufte Form auf. Typologisch ist er als Sohlgraben zu klassifizieren. Die Befundzugehörigkeit der unterhalb der eigentlichen Grabensohle differenzierten Schicht 204-28 ist nicht gesichert (mgl. sekundär durch Auswaschungen aus dem Grabensediment überprägter Bv-Löß).

Die Datierung des Erdwerkes beruht einerseits auf dem typischen Verfüllungssediment sowie andererseits auch auf dem aus dem Grabenabschnitt St. 198 geborgenen Fundmaterial, das aufgrund der Machart, Verzierung und/oder Form eindeutig in das Mittelneolithikum datierbar ist. Weniger eindeutig ist die chronologische Ansprache der aus dem Grabenabschnitt St. 185 geborgenen, typologisch eher indifferenten Fundstücke, die daher zunächst lediglich als neolithisch bis metallzeitlich gewertet werden können. Ob sich hierin eine zeitliche Differenz zu dem größeren Erdwerk I andeutet, lässt sich nicht eindeutig beantworten.

Hinweise auf mögliche Befestigungsstrukturen wurden im Bereich des nördlichen Erdwerkschenkels nicht angetroffen.

Innerhalb der von dem kleineren Erdwerk eingefassten Fläche wurde außer den bereits genannten Pfosten St. 193/194 als archäologisch relevante bzw. mgl. relevante Befunde lediglich eine Grube mit mittelneolithischem Fundinventar (St. 195) sowie drei undatierte Pfostenbefunde bzw. pfostenartige Befunde (St. 197, 225, 226) festgestellt. Des weiteren zeigten sich noch eine als Bioturbation interpretierte Verfärbung sowie mehrere tw. großflächige rezente Störungsbereiche (mehrere Schützenstellungen/Störungsbereiche im S sowie eine Materialentnahmegrube im N des Arbeitsbereiches St. 9/10).


III.2.1.3.  Mittelneolithisch datierbarer Hausgrundriß:

Der ins Mittelneolithikum datierte Hausgrundriß (Hausgrundriß B) lag etwa mittig im Bereich zwischen dem größeren und dem kleineren Erdwerk. Es handelte sich um einen nur rudimentär erhaltenen, vermutlich jedoch Nordwest-Südost-orientierten Langbau mit einer vorbehaltlich rekonstruierbaren Längserstreckung von mindestens 13,45 m. Erkennbar war zunächst ein durch reihig angeordnete Pfosten (St. 151/152/189/232) gebildeter ca. 3.30 langer Querriegel. Da im nordwestlich anschließenden Flächenbereich keine weiteren Pfosten angetroffen wurden, ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um Reste der ehemaligen nordwestlichen Gebäudeaußenwand handelt, deren nordwestliche Ecke offensichtlich durch einen Doppelpfosten (St. 151/189) verstärkt war. Annähernd rechtwinklig zu dieser nordwestlichen Gebäudeaußenwand lässt sich über die Pfosten St. 148/147 bis zum Pfosten St. 211 vorbehaltlich eine ca. 13,20 m lange Längswand rekonstruieren, die möglicherweise die Reste der ehemaligen nördlichen Gebäudeaußenwand darstellen könnten. Fraglich bleibt die Rekonstruktion einer südlichen Längswand über die Pfosten St. 145/149, deren Länge bei vorgeschlagener Rekonstruktion ca. 13,80 m betragen würde. Die einzelnen dem Gebäudegrundriß zugewiesenen Pfostenbefunde waren im Planum relativ gut als mehr oder weniger rundliche Verfärbungen mit unterschiedlichem Durchmesser (0,30 m - 0,60 m; durchschnittlich ca. 0,40 m) erkennbar. Im Profil wiesen sämtliche Befunde bei einer variierenden Erhaltungstiefe (0,10 m - 0,30 m; durchschnittlich ca. 0,15 m - 0,20 m) eine pfostenartige (muldenförmig) Form mit abgerundeter Basis auf, so dass an ihrer Befundausdeutung keine Zweifel bestehen. Die Tatsache, dass bei diesem Rekonstruktionsversuch die südöstliche Gebäudeaußenwand mit einer Länge von ca. 2.85 m um ca. 0,50 m kürzer als die gegenüberliegende Außenwand ausfällt, erwirkt einen insgesamt trapezoiden Gebäudegrundriß. Hinsichtlich möglicher Rekonstruktionsversuche ist ganz allgemein einschränkend anzumerken, dass aufgrund einer fortschreitenden Erosionstätigkeit wahrscheinlich nur noch die etwas tiefer gegründeten Pfosten erhalten sind, während etwas flachere Pfosten bereits vollständig verschwunden sind. Dies mag auch die nur noch geringe Erhaltungstiefe der noch erkennbaren Pfostenbefunde darlegen, die darauf schließen lassen, dass bei einer vorausgesetzten Pfosteneintiefung von 0,50 m die oberen 0,30 m bereits der Erosion zum Opfer gefallen sind. Insgesamt erscheinen die anhand der erhaltenen Pfosten nachvollziehbaren Ausmaße des hier angeschnittenen Gebäudes im Vergleich mit anderen mittelneolithischen Hausgrundrissen relativ klein. Ungewöhnlich und für die mittelneolithischen Trapezhäuser untypisch scheint insbesondere auch, dass das der Hauptwindrichtung zugewandte NW-Ende breiter ist als das windabgewandte SE-Ende. Aussagen hinsichtlich einer weitergehenden Untergliederung der Innenfläche (in Form von Querjochen/Binderjochen) lassen sich überhaupt nicht treffen. Zur Absicherung der Befunderfassung wurde im gesamten Befundbereich ein zweites Planum angelegt, indem aber bis auf den Pfosten St. 233 keine weiteren Befunde feststellbar waren.

Abschließend ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die mittelneolithische Datierung des Hausbefundes lediglich auf einem einzigen geborgenen Keramikfragment beruht und daher unbedingt als vorbehaltlich zu werten ist. Gleiches gilt für den hier vorgeschlagenen Rekonstruktionsversuch, der lediglich auf der Verteilung und Lage der festgestellten bzw. erhaltenen Pfostenbefunde beruht und gerade auch in Hinblick auf die rudimentäre Erhaltung des Gesamtbefundes ebenfalls als stark vorbehaltlich zu werten ist.


III.2.1.4.  Mittelneolithische Grubenbefunde und Grubenkomplexe:

Zu den übrigen mittelneolithischen Siedlungsbefunden zählen kleinere bis mittelgroße, eindeutig voneinander getrennt liegende fund- bzw. sedimentdatierte Einzelgruben (funddatiert: St. 45, 46, 57, 58, 81, 138, 139, 141, 144, 159, 195, 205; sedimentdatiert: St. 44, 47, 49, 50, 51, 52, 133, 152, 158, 215, 217), kleinere Grubenkomplexe (St. 142/143/173 bzw. St. 218/219) sowie als besonderer Befund ein größerer mit einem nachträglich eingeflossenen Vereinheitlichungshorizont überdeckter Grubenkomplex, der aus mehreren unterschiedlich großen und unterschiedlich stark eingetieften Einzelgruben bestand (Hauptgrube St. 154 mit den Befunden St. 227/228/229/230/231/233).

Hinsichtlich der Beschreibung sowohl der im Randbereich des neolithischen Erdwerkes I gelegenen Grubenbefunde St. 44 und 152 als auch der nachträglich in die Grabenverfüllung eingetieften Gruben St. 138/139 sei auf die entsprechenden Passagen in der Beschreibung des Erdwerkes I hingewiesen.

In ihrer Verteilung waren die mittelneolithisch datierten Einzelgruben weitgehend auf den südlichen bis südwestlichen Flächenbereich beschränkt. Die nördlichste Verbreitung bildeten dabei die in Arbeitsbereich St. 4 angeschnittenen Gruben St. 57, 58 und 61, die östlichste Verbreitung stellten, da östlich des Erdwerkes I keinerlei mittelneolithische Befunde mehr angetroffen wurden, die im Innen- bzw. im Randbereich des Erdwerkes angeschnittenen bereits o.g. Grubenbefunde St. 44, St. 46 bis St. 53 dar. Die mittelneolithisch datierten Einzelgruben waren aufgrund ihrer ton- und meist auch HK-angereicherten Verfüllung sehr gut gegenüber dem anstehenden Bt-Horizont abgrenzbar und wiesen im Planum eine meist rundliche, seltener ovaloide bzw. unregelmäßig langgestreckte Form auf. Hinsichtlich der Befundmächtigkeit der Einzelgruben war feststellbar, dass diese unterschiedlich erhalten waren, wobei die nördlich liegenden Gruben St. 57, 58 und 61 (Erhaltungsmächtigkeit: ca. 0,50 bis 0,68 m bei einer Gründungstiefe zw. 98.73 m bis 99.19 m NN; sämtlich durch Einzelfunde datiert) deutlich besser erhalten und tiefer gegründet waren als die im südlichen bis südwestlichen Flächenbereich angeschnittenen Gruben bzw. kleineren Grubenkomplexe St. 133, 141, 144, 159, 142/143/173 (Mächtigkeit: zw. 0,10 m bis 0,30 m bei einer Gründungstiefe von 99,81 bis 99,97 m NN), die ebenso wie die Befunde St. 46 bis 53 im Profil teilweise zumindest nur noch als flache Restbefunde erkennbar waren. Als Ausnahmen hinsichtlich der geringeren Gründungstiefe sind einerseits der eindeutig funddatierte Grubenbefund St. 205 (Gründungstiefe: 99,32 m NN) sowie andererseits der aufgrund seiner Verfüllung mit Siedlungsschwarzerde ebenfalls ins Mittelneolithikum datierte Grubenkomplex St. 218/219 (Gründungstiefe: zwischen 98.40 m und 98,55 m/NN) zu nennen. Die Lage dieses Grubenkomplexes am südlichen Flächenbegrenzungsprofil ermöglicht wiederum eine stratigraphische Einordnung der mittelneolithischen Siedlungsgruben. Dabei zeigte sich, dass der dreischichtig verfüllte Grubenkomplex (die obere tonangereicherte Schicht war stark inhomogen und von der im Basisbereich abgelagerten stärker tonangereicherten Schicht durch ein deutlich weniger intensiv ausgeprägtes Schichtband abgetrennt) in den anstehenden Bt- bzw. Bbt/Bv-Horizont eingetieft war und von dem aufliegenden Humushorizont (Ap-Horizont) gekappt wurde. Kolluviale Schichten wurden in diesem Flächenbereich nicht festgestellt (vgl. hierzu auch Profil A’B’/St. 41). Während aus den insgesamt deutlich besser erhaltenen, nördlich liegenden Grubenbefunde St. 57, 58, 61 jedoch jeweils nur ein datierendes Fundexemplar (die Datierung dieser Funde beruht dabei auf der Materialbeschaffenheit) geborgen werden konnte, waren die im südlichen bis südwestlichen Flächenbereich angeschnittenen, eher flach erhaltenen Grubenbefunde oft relativ fundintensiv. Insbesondere die Gruben St. 144, 195 und 205 sowie der Grubenkomplex St. 142/143/173 lieferten ein reichhaltiges Fundinventar. In der Regel handelte es sich dabei um unverzierte, graue bis dunkelgraue, schamotte- und quarzgemagerte Grobkeramik mit rötlichbraun-ockerfarbener, tw. hellbeiger Innen- und/oder Außenwandung sowie um dunkelgraue bis schwärzlichgraue, oft dünnwandige, geglätte Feinkeramik mit ein- bis mehrzeiliger Stichverzierung (selten mit Resten weißlicher Inkrustationen) und Ritzlinien. Die mittelneolithische Datierung dieser Fundinventare beruht in erster Linie auf der Gefäßverzierung. In der Randgestaltung waren sowohl nach außen umbiegende Ränder als auch gerade aufgerichtete bzw. leicht ausgestellte Ränder vorhanden. Über die jeweilige Gefäßform lassen sich aufgrund des stark fragmentarischen Zustandes im Rahmen des vorgelegten Berichtes keine weitergehenden Aussagen treffen. Die wenigen vorliegenden Bodenscherben belegen mit Standringen versehene Gefäße. Als weitere auf den Gefäßen angebrachte Applikationen fanden sich unterschiedlich geformte Ösen und Knubben. Unter dem aus den Gruben geborgenen Steingerätematerial finden sich Grundformen der Silexbearbeitung (Klingen- und Abschlagfragmente, tw. mit Rindenrest) sowie aufgeschlagene bzw. gesplitterte Quarzit- (insbesondere aus Grube St. 195) und Quarzgerölle. Als Einzelfund ist ein abgeriebenes Hämatitstück (144-28) belegt.

Einige Grubenbefunde, die zwar ebenfalls mit dem für die mittelneolithischen Siedlungsbefunde typischen tonangereicherten Sediment (hier bezeichnet als Siedlungsschwarzerde) verfüllt waren, lassen sich, da aus ihnen typologisch eher indifferentes Fundmaterial (Datierungscode: 411, verm. 705) geborgen wurde, nur unter Vorbehalten der mittelneolithischen Siedlungsperiode zuordnen. Aus der Verfüllung der im südwestlichen Flächenbereich gelegenen Grube St. 161 wurden außer mehreren sehr kleinfraktionierten Keramikfragmenten (feinkörnig schamottgemagerte, außen geglättete Ware) auch ein kleines, längs gebrochenes Silexartefakt mit fein ausgeführter Endretusche am distalen Ende geborgen. Der unmittelbar nördlich der Grube St. 161 gelegene Befund St. 162 (im Planum zunächst als zusammengehöriger Befund definiert) wurde im Zuge der Bearbeitung aufgrund unterschiedlich stark abgetiefter Befundbereiche in drei Einzelgruben (St. 162/186/187) untergliedert, die insgesamt jedoch einen zusammengehörigen und zeitlich nicht differenzierbaren Gesamtbefund darstellen.

Der im südlichen Abschnitt von Arbeitsbereich St. 5 angeschnittene große Grubenkomplex St. 154 zeichnete sich im Planum als markanter, insgesamt rundlicher bis ovaloider, seitlich unregelmäßig ausgebuchteter Befundbereich (Durchmesser zw. 8,50 m NW/SE und 11,30 m SW/NE) mit einem stark tonangereicherten und mit Holzkohle- und Brandlehmpartikeln sowie Keramikfragmenten durchsetzten Verfüllungsmaterial aus. Eine weitergehende Untergliederung des Gesamtbefundes in differenzierbare Einzelbefunde war im Planum zunächst nicht möglich. Die technische Befunduntersuchung wurde in Form von schachbrettartig angelegten Profilschnitten durchgeführt, wobei in den einzelnen kastenartigen Abbausegmenten jeweils mehrere Teilplana angelegt wurden, mit dem Ziel, die im Planum I nicht erkennbaren potentiellen Einzelgruben im tieferliegenden Planum eindeutig voneinander differenzieren zu können, was teilweise zumindest auch möglich war. Im Zwischenplanum I stellte sich der Gesamtbefund zunächst als ein unregelmäßig amöbenhafter Komplex dar, in dem sich anhand von sterilen, lößführenden Zwischenbereichen vorbehaltlich bereits drei Einzelbefunde (Hauptgrube St. 154, St. 233 sowie St. 230) voneinander differenzieren ließen. Eine eigenständige Befunddefinition war allerdings erst nach der Anlage des Zwischenplanums II möglich, in dem der gesamte Befundkomplex weit weniger ausladend als auf Höhe von Planum I bzw. Zwischenplanum I war. Hier waren außer der Hauptgrube des Befundkomplexes St. 154 vorbehaltlich fünf weitere, durch sterile Bereich voneinander abgetrennte Einzelbefunde identifizierbar (definiert als St. 227, 228, 229, 230, 231). Die Ansprache der Befunde St.228/229/231 als eigenständige Grubenbefunde ist allerdings nur als vorbehaltlich zu werten, da sich beim Schneiden dieser Befunde herausstellte, dass sie nur noch sehr flach erhalten waren und es daher also durchaus möglich ist, dass es sich dabei lediglich um unterschiedlich stark abgetiefte Bereiche einer größeren Grube (in diesem Fall der Grube St. 230) handeln könnte. Der deutlich abgetrennte Befund St. 227 hingegen ist sowohl anhand des Profiles als auch aufgrund seiner etwas isolierten Lage nordwestlich der Hauptgrube St. 154 eindeutig als Einzelgrube mit muldenförmig eingetiefter Sohle zu werten.

Aussagen bezüglich des zeitlichen Verhältnisses der innerhalb des Gesamtbefundkomplexes differenzierten Einzelgruben St. 154, 230 und 233 ergaben sich anhand des südwest-nordost-schneidenden Hauptprofiles (Profil AIKLB), in dem die Dreigliederung des Gesamtbefundes mit den Gruben St. 233, 154, 230 deutlich erkennbar war. Die im südwestlichen Profilbereich angeschnittene Grube St. 233 zeichnete sich als wannenförmige Struktur mit dreischichtiger Verfüllung ab, wobei die obere Verfüllungsschicht (154-77) dem aufliegenden Vereinheitlichungshorizont des Gesamtbefundes weitgehend entsprach. Im nordöstlich anschließenden Profilabschnitt (Teilabschnitt IK) zeigte sich, dass der nordöstliche Befundausläufer der Grube St. 233 von der als Hauptgrube des Gesamt-befundes bezeichneten Grube (St. 154) offensichtlich geschnitten wurde, was auf eine entsprechende zeitliche Abfolge hindeuten würde (die Überschneidung ist nur in Höhe der Schichten 154-78/79 eindeutig erkennbar). Die Hauptgrube wies im Längsprofil eine kesselförmige Struktur mit abge-rundeter Sohle und im unteren Befundbereich beidseitig eingezogenen Befundkanten auf. Im weiteren nordöstlichen Verlauf ging die Grube nach einem stufigen Anstieg in den horizontal verlaufenden Vereinheitlichungshorizont über, der sich auch über die nordöstlich anschließende Grube St. 230 hinaus erstreckte. Innerhalb der Hauptgrube waren drei Verfüllungsschichten (154-73, 154-74, 154-75) differenzierbar. Der untere Befundbereich war mit einem insgesamt relativ homogenen, dunkelbraun-grauen tonangereicherten Lehm (154-75) verfüllt, der im weiteren nordöstlichen Befundbereich bis an die Profiloberkante reichte und dem Vereinheitlichungshorizont des Gesamtbefundkomplexes entsprach. Hierzu ist anzumerken, dass dieses Schichtpaket in den stärker abgetieften Bereichen der Gruben St. 154 und St. 230 insgesamt eine erhöhte Tonanreicherung aufwies als in den oberen und seitlichen Profilabschnitten (dieser erhöhte Tonanreicherung wurde jedoch nur im Bereich der Grube St. 230 in Form einer eigenständigen Schichtuntergliederung 154-76 Bedeutung zugemessen). Die im oberen Befundbereich der Hauptgrube muldenförmig eingelagerten Schichten (154-73/74) waren nur auf den zentralen Grubenbereich beschränkt und wiesen (insbesondere die Schicht 154-74) einen insgesamt höheren Anteil an HK-Partikeln und Keramikfragmenten auf. Diese Schichtbegrenzung auf den zentralen Bereich der Grube St. 154 lässt darauf schließen, dass es sich hierbei vermutlich um nachträglich eingeschwemmtes Material handelt. Die im nordöstlichen Abschnitt des Längsprofiles (Teilabschnitte KL/LB) angeschnittene Grube St. 230 zeichnete sich als stufig abgetiefter Bereich mit verjüngtem Mittelbereich ab. Die Verfüllung dieser Grube bestand aus demselben Material wie bei der Hauptgrube St. 154 (s.o.). Allerdings war hier im unteren Befundbereich (Schicht 154-76) eine leicht erhöhte Tonanreicherung des Sedimentes feststellbar (s.o.). Das aus dem Befundkomplex geborgene Fundmaterial stammt in erster Linie aus dem Bereich der Hauptgrube St. 154 und hier zumeist aus dem oberen Befundbereich (also aus den Schichten 154-73 und 154-74). Dabei handelt es sich vorwiegend um Keramikmaterial, das in seinem Spektrum (Materialzusammensetzung, Verzierung, Rand- und Bodenformen) typologisch dem aus den Einzelgruben geborgenen Fundmaterial vollkommen entspricht. Unter den wenigen Steinartefakten fand sich als einzige modifizierte Form eine schlanke, dorsal im Bereich der Spitze gebrochene Pfeilspitze (mgl. auch Bohrer) mit beidseitig steiler Kantenretusche. Einzelne Fundstücke aus den unteren Befundbereichen der Hauptgrube St. 154, aber auch des Befundes St. 228 (#154-86/111/112, 228-7/9/17) belegen ein im Material gleichartiges Fundspektrum, was wiederum auf eine relativ zeitnahe Verfüllung des Grubenkomplexes schließen lässt.


III.2.2.Befunde der bronzezeitlichen Siedlungsphase
(Datierungscode: 901/902)

Der bronzezeitlichen Siedlungsphase wurden zwei im östlichen Flächenbereich angeschnittene Grubenbefunde (St. 28/29) sowie vorbehaltlich ein rudimentär erhaltener Hausgrundriß (benannt als Hausgrundriß A mit den Pfosten St. 120-124/126-128/130/131/175-177/mgl. auch 174, 179) zugeordnet. Während die Datierung der beiden Grubenbefunde aufgrund zahlreicher, in die Verfüllung eingelagerter Funde gesichert erscheint, beruht die vorbehaltliche Datierung des Hausgrundrisses A lediglich auf einem einzigen aus der Verfüllung des Pfostens St. 177 geborgenen Keramikfragment. Kennzeichnend für die zeitliche Datierung des bronzezeitlichen Fundmateriales und damit der o.g. Befunde war dabei insbesondere die Machart der Keramik, die aufgrund ihrer starken Quarzmagerung (in der Regel größere Quarzkörner) im Vergleich mit den mittelneolithisch datierten Fundinventaren vollkommen unterschiedlich war. Obwohl typologisch aussagefähige Randformen nicht vorhanden waren, lässt sich das Fundinventar materialbegründet am ehesten in die Frühe Bronzezeit datieren.

Die beiden im Osten der Fläche angeschnittenen grubenartigen Befunde zeichneten sich im Planum als rundliche bzw. langgestreckt ovaloide Verfärbungen ab, die im Gegensatz zu den mittel-neolithischen Befunden mit einem eher hell- bis mittelgrauen, HK-durchsetzten, schluffigen Sediment verfüllt waren. Der Befund St. 28 wies im Profil eine kastenartige Form mit zweischichtiger Verfüllung auf, wobei die untere Verfüllungsschicht deutlich schluffiger war und einen erhöhten Anteil an HK-Partikeln und Brandlehm aufwies. Der im Planum langgestreckt ovaloide Befund St. 29 läßt sich sowohl anhand des Planums als auch anhand des Profiles vorbehaltlich als asymmetrisch ausge-hobene Pfostengrube mit noch erkennbarer Pfostenstandspur interpretieren. Möglicherweise lässt sich aufgrund des gleichartigen Verfüllungssedimentes auch der im Planum rundliche, im Profil allerdings nur noch flach erhaltene Befund St. 27 der bronzezeitlichen Siedlungsphase zuordnen. Eine dies-bezügliche Beurteilung war jedoch ebenso wie eine eindeutige Befundansprache nicht möglich.

Der vorbehaltlich in die bronzezeitliche Siedlungsperiode eingeordnete Hausgrundriß (Hausgrundriß A) lag innerhalb von Arbeitsbereich St. 5 in einer Entfernung etwa 53 m nordwestlich des größeren Erdwerk I und etwa 30 m östlich bis nordöstlich des rekonstruierten Endes des Erdwerkes II und damit in einem Bereich, der etwas nördlich des festgestellten mittelneolithischen Siedlungszentrums und deutlich westlich der übrigen in Arbeitsbereich St. 2 festgestellten bronzezeitlichen Siedlungsbefunde lag. Der Abstand zu dem mittelneolithischen Hausgrundriß betrug ca. 48 m. Da sich bei einer ersten Begehung des Grobplanums bereits abzeichnete, dass hier ein möglicher Hausgrundriß angeschnitten war, wurde zum Schutz der Befunde zunächst auf Höhe des Grobplanums ein flächiges Kratzerplanum angelegt, in dem sich die erhaltenen Pfostenbefunde aufgrund ihrer mittel- bis dunkelgrauen, leicht bräunlichen Verfärbung relativ deutlich abzeichneten. Zur Absicherung der Befundlage wurde nach der Bearbeitung der bereits im Grobplanum erkennbaren Pfostenbefunde im gesamten Umgebungs-bereich des Hausgrundrisses ein maschinelles Teilplanum angelegt, in dem weitere Befunde feststellbar waren, so dass davon auszugehen ist, dass die noch erhaltenen Befundstrukturen des Hausgrundrisses vollständig erfasst wurden. Da jedoch die dokumentierte Befundlage aufgrund der zu vermutenden Erosionstätigkeiten sicherlich einen insgesamt nur rudimentären Teilausschnitt des ursprünglichen Gesamtbefundes darstellt, können entsprechende Aussagen bezüglich der Form, Ausmaße und Strukturierung des Hausgrundrisses nur bedingt getroffen werden und müssen als stark vorbehaltlich gewertet werden.

Insgesamt scheint es sich nach den vorliegenden Erkenntnissen um einen Nordwest-Südost-orientierten rechteckigen bis möglicherweise leicht trapezoiden Langbau mit einer Mindestlänge von ca. 15.40 m zu handeln. Die Breite des Gebäudes nimmt aufgrund der leicht trapezoiden Form von 8.33 m am Nordwestende auf vorbehaltlich 9.10 m am Südostende zu.

Erkennbar war zunächst ein durch vier Pfosten (St. 120/121/122?/123) gebildeter Querriegel, der den nordwestlichen Abschluß des Gesamtbefundes bildete und daher als vermutliche NW-Außenwand interpretiert werden kann. Ausgehend von diesem NW-Pfostenriegel lässt sich über die Pfosten St. 128/177 eine leicht stumpfwinklig (trapezoid) in südöstlicher Orientierung verlaufende Längswand rekonstruieren, die vorbehaltlich als nordöstliche Gebäudeaußenwand bezeichnet werden kann und sich mit einer Länge von 15,20 m bis zu einem nur durch zwei erhaltene Pfosten (St. 175/176) belegten südöstlichen Querriegel erstreckt. Dieser Pfostenriegel stellt den letzten aus mindestens zwei noch erhaltenen Pfosten gebildeten Querriegel im Südosten des Gebäudebefundes dar und wird daher bei der hier vorgestellten Rekonstruktion vorbehaltlich als mögliche SE-Gebäudewand interpretiert. Die Befundzugehörigkeit und Funktion des ca. 7,00 m südöstlich gelegenen Einzelpfostens St. 174 muß fraglich bleiben. Sollte es sich hierbei ebenfalls um einen Gebäudepfosten (mgl. Teil eines weiteren Querriegels) handeln, würde sich die Gesamtlänge des Gebäudes auf ca. 22.65 m erweiteren. Fraglich bleibt ebenso die Rekonstruktion einer südwestlichen Längswand bzw. Außenwand über den hier einzeln stehenden Pfosten St. 124, deren Länge bei den vorgeschlagenen Rekonstruktionsversuchen entweder 15,87 m (bis zum Querriegel St. 175/176) bzw. ca. 23,30 m (bis zu dem durch Pfosten St. 174 bezeichneten Querriegel) betragen würde. Die Tatsache, dass bei diesem Rekonstruktionsversuch die südwestliche Längswand insgesamt ca. 1,00 m länger ausfällt als die gegenüberliegende Längswand beruht auf der leicht stumpfwinklig verlaufenden Achse der nordwestlichen Gebäudewand. Die übrigen im Innenbereich liegenden Pfosten belegen zwar eine weitergehende Innenstrukturierung des Gebäudes, eindeutige Rekonstruktionen lassen sich aus ihrer Lage zueinander jedoch nicht ableiten. Die einzelnen dem Gebäudegrundriß zugewiesenen Pfostenbefunde waren im Planum relativ gut als rundliche bzw. ovaloide Verfärbungen mit unterschiedlichem Durchmesser (0,20 m - 0,60 m; durchschnittlich ca. 0,30 m - 0,40 m) erkennbar. Im Profil wiesen sämtliche Befunde bei einer variierenden Erhaltungstiefe (0,10 m – max. 0,52 m; durchschnittlich ca. 0,10 m - 0,20 m) eine pfostenartige (mulden- bzw. kastenartig) Form mit auf, so dass an ihrer Befundausdeutung keine Zweifel bestehen. Hierzu ist anzufügen, dass sich die Pfostenbefunde des bronzezeitlich datierten Hausgrundrisses A sowohl hinsichtlich ihrer Form und Erhaltungstiefe als auch bezüglich ihres Verfüllungssediment in keinster Weise von den Pfostenbefunden des mittelneolithisch datierten Hausgrundrisses B unterschieden.

Abschließend ist auch bei diesem Befund nochmals darauf hinzuweisen, dass die bronzezeitliche Datierung des Hausbefundes lediglich auf einem geborgenen Keramikfragment beruht und daher unbedingt als vorbehaltlich zu werten ist. Gleiches gilt für den/die hier vorgeschlagenen Rekonstruktionsversuch(e), der/die lediglich auf der Verteilung und Lage der festgestellten bzw. erhaltenen Pfostenbefunde beruht und gerade auch in Hinblick auf die rudimentäre Erhaltung des Gesamtbefundes ebenfalls als stark vorbehaltlich zu werten ist.


III.2.3.„Off-Side“-Schwarzerdebefunde

Hierzu wurden solche Befunde gezählt, die in ihrer Verfüllung die typische, hier mittel- bis dunkelbraune oder braungraue, tw. mit Pseudogleyfahnen und/oder größeren Pseudogleyschichten durchzogene, tonangereicherte Schwarzerde aufwiesen und im Unterschied zu den ebenfalls fundleeren Siedlungsgruben einen deutlich geringeren Anteil an erkennbaren Holzkohlen enthielten. Da jedoch eine eindeutige sedimentologisch begründete Trennung zwischen fundleeren Siedlungsgruben und fundleeren „Off-Side“-Schwarzerdebefunden teilweise nicht vollziehbar war, erfolgte die Zuordnung einiger Befunde in rein subjektiver Entscheidung. Darüber hinaus ist anzumerken, dass die Ansprache einiger, im Planum relativ deutlich erkennbarer Befunde als archäologisch relevante Schwarzerdebefunde anhand des Profiles (bei inhomogenen bzw. nur wenig ausgeprägten Tonanreicherungen oder Bioturbationen) stark fraglich ist. Die Datierung der „Off-Side“-Schwarzerdebefunde beruht in erster Linie auf der geologisch-wissenschaftlichen Erkenntnis, dass die Schwarzerden eine fossile Bodenbildung des frühen und mittleren Holozäns darstellen, deren Entstehung und Ausprägung durch die neolithische Kultur beeinflusst wurde und erst mit dem Endneolithikum (Weiterentwicklung zur Parabraunerde) abgeschlossen war (s. H. Baumewerd-Schmidt, R. Gerlach, St. Troll, 2000).

Dies wird gestützt durch vielfache HK-Datierungen, die trotz gewisser Schwankungen eine vorbehalt-liche Datierung der „Off-Side“-Schwarzerdebefunde in das Neolithikum ermöglichen. Dadurch ergibt sich für sämtliche in der Untersuchungsfläche angeschnittenen fundleeren Befundstrukturen mit darin eingelagerten Schwarzerderelikten ein Datierungsansatz, der mit der neolithischen Schwarzerde-bildung bzw. -ablagerung zeitlich korrelierbar ist. Bis auf die Befunde St. 39 (1 röm. Keramikfragment) und St. 85 (1 Klingenkratzer) waren sämtliche Schwarzerdebefunde fundleer. Fraglich ist, ob es sich bei diesen Funden um primär im Zuge der Verfüllung oder um sekundär (infolge von Bioturbationen) eingelagerte Fundstücke handelt. Zur Absicherung der Datierung der grubenartig eingetieften „Off-Side“-Schwarzerdebefunde wurde aus dem Befund St. 85 zusätzlich eine Bodenprobe (# 85-24) entnommen.

In ihrer Verteilung in der untersuchten Fläche lagen die „Off-Side“-Schwarzerdebefunde eindeutig außerhalb des mittelneolithischen Siedlungsareales mit einer weitgehenden Beschränkung auf den östlichen, nordöstlichen und nördlichen Flächenabschnitt. Dabei handelte es sich um einzelne, im Planum rundliche, ovaloide, unregelmäßig oder amöbenartig geformte Verfärbungen, die sich im Profil als kleinere oder größere Strukturen unterschiedlichster Form darstellten. Neben eindeutigen unterschiedlich großen grubenartig eingetieften Formen (St. 21, 38, 39?, 66, 79, 85, 86, 92, 93, 135?, 166, 178, 181, 223, 224) fanden sich auch kleinere pfostenartig eingetiefte Befunde (St. 30, 60), deren tatsächliche archäologische Befundrelevanz ebenso wie bei den im Profil nicht oder nur diffus erkennbaren Befunden (St. 55, 56, 64, 65, 81/82, 129) dahingestellt bleiben muß. Anhand der unterschiedlich erhaltenen Befundmächtigkeit lassen sich zwei Befundgruppen untergliedern, wobei eine Regelhaftigkeit im bezug zu der Verteilung innerhalb der Fläche nicht feststellbar war.

a.) flach erhaltene Befunde mit einer Befundmächtigkeit zw. 0,20 m und 0,40 m
     (St. 21/38/66/91/92/95/135/181/223/224).

b.) tiefer erhaltene Befunde mit einer Befundmächtigkeit zw. 0,50 m und 0,65 m
     (St. 39/79/85/93/166). Lediglich der Befund St. 86 weist eine deutlich größere
     Mächtigkeit von 0,99 m auf.

Insgesamt scheinen die Befunde im nördlichen Flächenbereich (innerhalb Arbeitsbereich St. 2) besser erhalten zu sein als die Befunde im südlichen Flächenbereich. Typologisch lassen sich die eindeutig als Schwarzerdebefunde klassifizierten Befunde als meist mulden- bis wannenförmige Strukturen mit leicht gerundeter oder aber mit unregelmäßig ausgebuchteter Sohle ansprechen. Nach dem von der AG-Schwarzerdebefunde (Fr. Baumewerd) erstellten Typologieschema sind die meisten Befunde den Profiltypen 2, 3 und 4 zuzuordnen. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass eine entsprechende Klassifizierung der Befunde oft nicht eindeutig ist; so können kleinere und flach erhaltene Befunde mit einer unregelmäßig gewellten Sohle sowohl als untypische Befunde des Profiltypes 4 als auch als nur noch im Basisbereich erhaltene Befunde des Profiltypes 3 interpretiert werden (die hier gewählte jeweilige Klassifizierung der Befunde ist anhand des Befundkataloges ersichtlich). Dabei war auffällig, dass insbesondere die tiefer erhaltenen Befunde im oberen Befundbereich teilweise stärkere Pseudovergleyungen in Form von größeren Schichtflecken bzw. Schichthorizonten aufwiesen (insbes. St. 166, 178, 181), wodurch sich ein möglicher Befundzusammenhang zu ähnlichen Befundstrukturen ergibt, die in einer ersten typologischen Ansprache als grubenartige Befunde mit Staunässeverfüllung bezeichnet wurde (s.u.) und unabhängig von dem hier vorgestellten Fundplatz auch an anderen Fundplätzen immer/meist in Vergesellschaftung mit reinen Schwarzerdebefunden auftreten. Die Tatsache, dass bei diesen Befunden zumindest im unteren Befundbereich jeweils noch Reste der ursprünglichen Schwarzerdeverfüllung erhalten war, zeigt, dass es sich ursprünglich tatsächlich um Schwarzerdebefunde gehandelt haben muß, die aber durch geologische/hydrologische Prozesse im oberen Befundbereich überprägt wurden.

Dies führt zu der Überlegung, dass die beobachtete Pseudovergleyung ein durch Wasser/Feuchtigkeit (mgl. durch starke Regengüsse verursachte Überschwemmungen, die zur Bildung von Staunässehorizonten führten) verursachtes Verwitterungsstadium der Schwarzerdebefunde darstellen könnte, was in der Folge wiederum bedeuten könnte, dass es sich bei den grubenartigen Befunden mit reiner Staunässeverfüllung ebenfalls um sekundär überprägte Schwarzerdebefunde handeln könnte.

Sollte dieses zutreffen, könnte der Grad der Pseudovergleyung möglicherweise als Indiz für die jeweiligen mikroklimatischen Bedingungen während der Verfüllung gewertet werden und damit möglicherweise einen Anhaltspunkt für die Datierung geben.

Außer den grubenartigen Schwarzerdebefunden wurden im untersuchten Flächenbereich drei im Planum großflächig langgestreckte, E/W-orientierte Schwarzerdehorizonte festgestellt (St. 32, 59, 202), die als natürliche Ablagerungen in einer ehemaligen, vermutlich glazial gebildeten, grob WNW/ESE-streichenden Geländesenke interpretiert werden. Diese Horizonte waren im Profil nur noch sehr flach erhalten und zeichneten sich durch eine unregelmäßig verlaufende Sohle mit kleineren taschenartigen Vertiefungen aus.


III.2.4.Undatierte Befunde (Datierungscode: 101)

Die als undatierbar gewerteten Befunde untergliedern sich einerseits in die Kategorie der grubenartigen Befunde mit stark pseudovergleyter Verfüllung (Befunde mit Staunässeverfüllung) sowie andererseits in die Kategorie der Pfostenbefunde bzw. pfostenartigen Befunde.

Grubenartige Befunde mit Staunässeverfüllung:

Hierzu zählen solche Befunde, die sich bereits im Planum durch ein hellbeigegraues, schluffiges und meist stark vergleytes Befundsediment auszeichneten. In ihrer Verteilung in der untersuchten Fläche ergab sich eine bis auf den Befund St. 167 ausschließliche Verbreitung im östlichen bis nordöstlichen und nördlichen Flächenbereich (Arbeitsbereich St. 2 und St. 4) und somit eine den „Off-Side“-Schwarzerdebefunden weitgehend entsprechende Verteilung. Im Planum besaßen die Befunde eine unregelmäßig rundliche, ovaloide bis langgestreckt-ovaloide oder amöbenartige Form von unterschiedlichem Durchmesser. Im Profil wiesen sie, soweit sie weitergehend untersucht wurden, ebenso wie die Schwarzerdebefunde eine unterschiedliche Befundmächtigkeit zw. 0,20 m bis 0,68 m mit einer deutlichen Dominanz der zw. 0,50 m und 0,68 m tief erhaltenen Befunde auf (Befundmächtigkeit 0,25 m - 0,30 m: St. 26/72/167; Mächtigkeit 0,50 m - 0,68 m: St. 22/75/84/97/98). Im Querschnitt zeigten die Befunde in der Regel ein mulden- bis wannenförmiges Profil mit abgerundeter (St. 22/167), asymmetrisch gewellt aufsteigender (St. 26/72/84/98) oder beidseitig schräg bis trichterförmig eingetiefter (St. 75/97) Sohle. Entsprechend der Profiltypbeschreibung der Schwarzerdebefunde lassen sich die meisten dieser Befunde vorbehaltlich den Profiltypen 2 bzw. 4 (n. Baumewerd) zuordnen. Funde aus den Verfüllungen wurden in der Regel nicht geborgen (Ausnahme: s.u. St. 94). Hinsichtlich der Datierung wurden die Befunde mit Staunässeverfüllung zunächst als unbekannt (Datierungscode: 101) gewertet. Auf ihren möglichen Befundzusammenhang mit den „Off-Side“-Schwarzerdebefunden wurde bereits hingewiesen. Bei dem im östlichen Arbeitsbereich St. 2 gelegenen, grubenartig eingetieften Befund St. 94 handelt es sich um einen insgesamt sehr indifferenten und in seiner tatsächlichen Befundrelevanz stark fraglichen Befund mit einer relativ starken Pseudovergleyung im oberen und leichten Tonanreicherungen im unteren Befundbereich. Die aus der Verfüllung geborgene Keramik besteht aus einem sehr hart gebrannten, schamottegemagerten, im Scherben dunkelgrauen, auf der Innen- und Außenwandung ockerfarbenen Ton und ermöglicht lediglich eine allgemeine neolithisch/metallzeitliche Datierung (Datierungscode: 411). Da es sich um einen möglicherweise sekundär eingelagerten Einzelfund handelt, ist eine entsprechende Datierung des Befundes nicht möglich.


III.2.4.1.  Pfostenbefunde bzw. pfostenartige Befunde

Zu den undatierbaren Befunden wurden außer den grubenartigen Strukturen mit Staunässeverfüllung auch zahlreiche Pfostenbefunde bzw. pfostenartige Strukturen gezählt, die einerseits keine datierenden Funde aufwiesen und andererseits aufgrund ihrer Lage innerhalb der Fläche weder einen eindeutigen Befundzusammenhang zu den mittelneolithischen noch zu den bronzezeitlichen Siedlungsbefunden erkennen ließen (wie bspw. die den Hausgrundrissen bzw. den Erdwerken zugeordneten Pfostenbefunde). Dies schließt natürlich eine mögliche zeitliche Zuordnung zu einer der nachgewiesenen Siedlungsphasen keinesfalls aus. So könnten z.B. die im westlichen bzw. südwestlichen Flächenbereich und damit unmittelbar im mittelneolithischen Siedlungsareal liegenden Pfostenbefunde bzw. pfostenartigen Befunde (St. 157/160/165, 206, 214, 225 bzw. 155/156/163/226) möglicherweise ebenfalls dieser Siedlungsperiode angehören. Hierzu ist ganz allgemein anzumerken, dass die als Pfostenbefunde bzw. pfostenartige Befunde gewerteten, im Planum in der Regel rundlichen bis unregelmäßig rundlich/ovaloiden Verfärbungen im Profil unterschiedlich gut identifizierbar und erhalten waren, so dass die Befundansprache teilweise eher fraglich bleibt. Durchaus denkbar ist, dass es sich bei diesen eher fraglichen Befunden lediglich um eine natürliche Tonanreicherung in dem anstehenden Boden und/oder aber um Bioturbationen handelt. Da eine objektive Differenzierung oft nicht möglich ist, kann hier nur der subjektive Eindruck entscheiden (Differenzierung zw. Pfostenbefunden und pfostenartigen Befunden: s.o. Tabelle I). Da sich darüber hinaus weder anhand der Verteilung der Pfosten und pfostenartigen Befunde in der Fläche noch anhand ihrer Lage zueinander irgendwelche Befundstrukturen ableiten ließen, erübrigt sich eine weitere und detailliertere Darstellung dieser Befundgruppe. Erwähnenswert ist höchstens noch die relativ konzentrierte Lage der Befunde St. 88/89/90/91/92/93/94/95/96. Da es sich hierbei jedoch um Befunde verschiedener Befundkategorien handelt (4 „Off-Side“-Schwarzerdebefunde, 1 grubenartiger Befund mit Staunässeverfüllung, 1 mgl. Pfostenbefund, zwei fragliche pfostenartige Befunde, 1 undefinierbarer Schichtrest) ist ein theoretischerBefundzusammenhang zwar möglich, aber nicht gesichert.


III.2.5.Sonstige Befunde

Die übrigen Befunde werden in einer abschließenden Beurteilung als archäologisch irrelevante Bioturbationen, geologisch entstandene Strukturen, nicht bestimmbare Restschichtauflagen, nicht identifizierbare Pseudobefunde sowie als rezente, mit dem 2. Weltkrieg in Zusammenhang stehende Störungsbereiche (Schützenstellungen) bzw. großflächige Materialentnahmebereiche angesprochen und hier daher auch nicht weiter vorgestellt.


IV.Zusammenfassung der Ergebnisse

Im Zuge einer Erschließungsmaßnahme der Gemeinde Titz (Erschließungsgebiet „Kölner Straße“) wurden aufgrund einer Fundmeldung im Vorlauf der eigentlichen Baumaßnahme zur Feststellung und dokumentarischen Sicherung des archäolgischen Befundpotentiales eine Grabungsmaßnahme durchgeführt. Die Arbeiten wurden von der Fa. M. Wurzel Archäologie und Umwelttechnik GmbH, Jülich, Bahnhofstraße 18 ausgeführt. Die zur Grabung ausgewiesene Fläche beschränkte sich weitgehend auf den südlichen Bereich des Erschließungsgebietes und wies einen Gesamtumfang von ca. 2,3 Hektar auf.

Innerhalb der untersuchten Fläche von ca. 2,3 Hektar wurden insgesamt 194 Verfärbungen als Befunde definiert, darunter eindeutig funddatierte mittelneolithische und bronzezeitliche Siedlungsbefunde, grubenartige Befunde mit Schwarzerdeverfüllung (sowohl Siedlungsschwarzerden als auch „Off-Side-Schwarzerden“, die vorbehaltlich ebenfalls ins Neolithikum datieren), einzelne undatierbare und unstrukturierte Pfostenbefunde, undatierbare grubenartige Strukturen mit stark pseudovergleyten Staunässeverfüllungen sowie Bioturbationen und rezente Störungsbereiche (Schützenstellungen, Materialentnahmegruben). Der erfasste Siedlungsschwerpunkt lag zeitlich mehrheitlich bei den mittelneolithischen Befunden, gefolgt von den ebenfalls ins Neolithikum datierten Schwarzerdebefunden und den bronzezeitlichen Siedlungsspuren. Hinsichtlich der Verteilung der Befunde innerhalb der untersuchten Fläche ergab sich für die mittelneolithische Siedlungsperiode eine eindeutige Konzentration auf den südlichen bis südwestlichen Flächenbereich.

Als besondere Befunde sind zwei zumindest in Teilbereichen erfasste mehrgliedrige Grabenstrukturen zu nennen, die typologisch als Erdwerke interpretiert werden können. Die beiden Erdwerke lagen in einem Abstand von ca. 80 Metern voneinander entfernt. Da sie aufgrund der beschränkt ausgewiesenen Fläche nur in Teilbereichen erfasst werden konnten, lassen sich hinsichtlich ihrer Größe, Form und Struktur nur bedingt Aussagen treffen. Das größere, im südlichen Flächenbereich etwa zur Hälfte aufgedeckte Erdwerk besaß einen Durchmesser von ca. 90 Metern, wies einen insgesamt rundlichen bis abgerundet ovaloiden, im Norden jedoch deutlich abgeknickten Verlauf auf und bestand aus mehreren, durch kleinere Erdbrücken voneinander getrennten Grabenabschnitte, die unterschiedlich tief gegründet waren und in der Regel einen in sich leicht eingebogenen Verlauf aufwiesen. Im Bereich der üblicherweise als Durchgangszonen interpretierten Erdbrücken waren keinerlei Fortifikationsstrukturen in Form von Pfostenbefunden feststellbar. Im südöstlichen Bereich des Grabenwerkes hingegen konnte auf einer Länge von ca. 8.00 Metern ein innen parallel verlaufendes schmales Gräbchen erfasst werden, das als Palisadengräbchen interpretiert wird. Darüber hinaus waren im Verlauf des Grabens einige dunklere Zonen feststellbar, die sich nach entsprechender Profiluntersuchung als nachträglich in die Grabenverfüllung eingetiefte Gruben offenbarten. Die mittelneolithische Datierung dieses größeren Erdwerkes ergibt sich einerseits anhand der aus der Grabenverfüllung selbst geborgenen Keramikfunde sowie andererseits anhand des Fundinventares der nachträglich eingetieften Gruben. Innerhalb des insgesamt verm. ca. 6361 qm großen Grabenwerkes wurden als Siedlungsspuren lediglich einige vermutlich zeitgleiche grubenartige Befunde sowie ein nur bedingt mittelneolithisch datierbares kleineres Gräbchen angetroffen.

Das kleinere, westlich gelegene Erdwerk besaß einen Durchmesser von ca. 48 Metern. Es war insgesamt schlechter erhalten als das größere Erdwerk und konnte, bedingt durch die baugebundene Beschränkung der Untersuchungsfläche, nur in Teilbereichen des nördlichen und des südlichen Grabenschenkels erfasst werden. Dabei wiesen die einzelnen, wiederum durch befundfreie Erdbrücken voneinander getrennten Grabenabschnitte im Gegensatz zu dem größeren Erdwerk im Planum einen regelmäßigen geraden Verlauf auf, wodurch sich die östliche, außerhalb der Grabungsfläche befindliche Ecke des Erdwerkes vorbehaltlich rekonstruieren ließ. Anhand der gerade ausgerichteten Grabenabschnitte lässt sich für dieses Erdwerk vorbehaltlich eine eckige Gesamtform ableiten.

Als potentielle Befestigungsstrukturen lassen sich lediglich vier paarweise angeordnete Pfosten-befunde im Randbereich einer Durchlasszone anführen. Innerhalb des Grabenwerkes wurden eine funddatiert mittelneolithische Grube sowie drei undatierte Pfostenbefunde festgestellt.

Die mittelneolithische Datierung dieses kleineren Erdwerkes anhand der aus der Grabenverfüllung geborgenen Keramik ist insgesamt weniger eindeutig, da neben mittelneolithischem Fundmaterial auch untypisches bzw. zeitlich indifferentes Keramikmaterial geborgen wurde.

Außer den beiden Erdwerken ließen sich einerseits anhand geborgener Funde und/oder andererseits aufgrund des typischen Verfüllungssedimentes auch mehrere Grubenbefunde (Einzelgruben, wenige kleinere und ein größerer Grubenkomplex) sowie ein etwa mittig zwischen den beiden Erdwerken gelegener, nur noch rudimentär erhaltener Hausgrundriß mit insgesamt 11 Pfostenbefunden der mittelneolithischen Siedlungsperiode zuordnen.

Aufgrund der sehr schlechten Erhaltung waren eindeutige Aussagen hinsichtlich Größe, Form und Innenstrukturierung des Hausgrundrisses nicht bzw. nur bedingt und stark vorbehaltlich möglich. Die Anordnung der noch angetroffenen Pfosten läßt jedoch auf einen für die mittelneolithische Siedlungsperiode typischen, NW/SE-ausgerichteten, möglicherweise trapezförmigen Gebäudegrundriß schließen, wobei das Verhältnis der beiden Schmalseiten als untypisch zu bezeichnen ist.

Die mittelneolithischen Grubenbefunde lagen in einer lockeren Verteilung über den südlichen und südwestlichen Flächenbereich verstreut und zeigten einen unterschiedlichen Erhaltungsgrad, wobei die eher nördlich gelegenen Gruben in der Regel stärker eingetieft waren als die südlich gelegenen, meist nur noch flach erhaltenen Grubenbefunde, die im Gegensatz dazu jedoch meist mehr Fundinventar enthielten. Hinsichtlich der funktionalen Bedeutung der einzelnen Gruben lassen sich hieraus jedoch nur bedingt Rückschlüsse ableiten. Während die größeren, fundleeren bzw. fundarmen Gruben und Grubenkomplexe üblicherweise als Materialentnahmestellen für den Lehmverputz der Hausflechtwände interpretiert werden, wird den fundintensiven Gruben eine (mgl. sekundäre) Nutzung als Abfallgrube zugeschrieben. Als besonderer Befund ist in diesem Zusammenhang ein im mittleren Flächenbereich angeschnittener großer Grubenkomplex mit mehreren erst im Profil differenzierbaren Einzelgruben zu nennen. Vermutlich diente auch dieser im unteren Befundbereich fundleere bis fundarme Befund der Materialentnahme. Die im oberen Befundbereich eingelagerten Funde wurden vermutlich erst später nach oder im Zuge der eigentlichen Verfüllung des Gesamtbefundes abgelagert. Bei dem mittelneolithischen Fundmaterial handelt es sich in der Regel um unverzierte, graue bis dunkelgraue, schamotte- und quarzgemagerte Grobkeramik mit rötlichbraun-ockerfarbener, tw. hellbeiger Innen- und/oder Außenwandung sowie um dunkelgraue bis schwärzlichgraue, oft dünnwandige, geglätte Feinkeramik mit ein- bis mehrzeiliger Stichverzierung (selten mit Resten weißlicher Inkrustationen) und Ritzlinien. Die mittelneolithische Datierung dieser Fundinventare beruht in erster Linie auf der Gefäßverzierung. In der Randgestaltung waren sowohl nach außen umbiegende Ränder als auch gerade aufgerichtete bzw. leicht ausgestellte Ränder vorhanden. Über die jeweilige Gefäßform lassen sich aufgrund des stark fragmentarischen Zustandes im Rahmen des vorgelegten Berichtes keine weitergehenden Aussagen treffen. Die wenigen vorliegenden Bodenscherben belegen mit Standringen versehene Gefäße. Als weitere auf den Gefäßen angebrachte Applikationen fanden sich unterschiedlich geformte Ösen und Knubben. Unter dem aus den Gruben geborgenen Steingerätematerial finden sich Grundformen der Silexbearbeitung (Klingen- und Abschlagfragmente, tw. mit Rindenrest) einige wenige modifizierte Werkzeuge (je 1 ausgesplittertes bzw. endretuschiertes Stück), zwei mgl. Pfeilspitzen (?) sowie aufgeschlagene bzw. gesplitterte Quarzit- (insbesondere aus Grube St. 195) und Quarzgerölle. Als Einzelfund ist ein abgeriebenes Hämatitstück belegt.

Die nachfolgende bronzezeitliche Besiedlungsphase war insgesamt weitaus schlechter belegt als die mittelneolithische Siedlungsperiode. Bei den bronzezeitlichen Siedlungsbefunden handelte es sich zum einen um zwei eindeutig funddatierte Befunde im östlichen Flächenbereich sowie vorbehaltlich der Datierung um einen Hausgrundriß mit 15 Pfostenbefunden im nordwestlichen Flächenbereich. Hinzu kommt ein weiterer, allerdings nur im Planum eindeutig erkennbarer Befund/Schichtrest, dessen zeitliche Zugehörigkeit darüber hinaus auch lediglich auf der sedimentologischen Übereinstimmung mit den beiden funddatierten Befunden beruht. Die beiden im östlichen Flächenbereich angeschnittenen Befunde sind als zweischichtig verfüllter Grubenbefund bzw. als asymmetrisch angelegte Aushubgrube mit möglicher Pfostenstandspur zu interpretieren. Das aus der jeweiligen Verfüllung geborgene keramische Fundmaterial ist als Grobkeramik anzusprechen und lässt sich, obwohl typologisch relevante Randformen nicht vorliegen, aufgrund seiner Machart (kennzeichnend ist insbesondere die stark grobkörnige Quarzmagerung) relativ gesichert in die Bronzezeit, vorbehaltlich in die Frühbronzezeit einordnen.

Die Datierung des Hausgrundrisses beruht hingegen wiederum lediglich auf einem einzigen, aus einem der Pfosten geborgenen Keramikfragment, das sich aufgrund seiner grobkörnigen Quarz-magerung durchaus dem bronzezeitlichen Fundinventar anschließen lässt. Da es sich allerdings lediglich um einen Einzelfund handelt, ist die Datierung dieses Gebäudes nur als stark vorbehaltlich anzusehen, zumal sich die Pfosten dieses Gebäudes weder in Form und Erhaltungstiefe noch durch ihr Verfüllungssediment von den Pfostenbefunden des mittelneolithischen Hausgrundrisses unter-schieden. Eindeutige Aussagen in bezug auf Form, Größe und Innenstrukturierung des bronzezeitlich datierten Hausgrundrisses sind wiederum bedingt durch die schlechte Erhaltung nicht möglich, zumal die zeitliche und funktionale Zuordnung einzelner Pfosten zu diesem Hausgrundriß nicht gesichert ist. Vorbehaltlich ist jedoch ein NW/SE-orientierter, möglicherweise leicht trapezförmiger Langbau (je nach Rekonstruktionsvorschlag mit unterschiedlicher Gebäudelänge) rekonstruierbar.

Die vorbehaltlich ebenfalls ins Neolithikum datierten „Off-Side-Schwarzerdebefunde“ lagen im östlich bis nordöstlichen und im mittleren Flächenbereich und damit eindeutig außerhalb des mittelneolithischen Siedlungsschwerpunktes. Die Verfüllung der im Planum meist relativ gut abgrenzbaren grubenartig eingetieften „Off-Side“-Schwarzerdebefunde bestand aus einem dunkelbraunen, tonangereicherten Lehm, der häufig mit Pseudogleyfahnen durchzogen, in Einzelfällen auch im gesamten oberen Bereich von Pseudogleybildungen vollständig überprägt war. Bezüglich ihrer Erhaltung waren flachere von stärker eingetieften Befunden (0,20 m – 0,40 m bzw. 0,50 m – 0,65 m) differenzierbar. Typologisch lassen sich die eindeutig als Schwarzerdebefunde klassifizierten Befunde als meist mulden- bis wannenförmige Strukturen mit leicht gerundeter oder aber mit unregelmäßig ausgebuchteter Sohle ansprechen (Profiltypen 2, 3 und 4 n. Baumewerd, wobei die Klassifizierung oft nicht eindeutig ist). Funde wurden in der Regel nicht geborgen. Die in den Befunden St. 39 und St. 85 eingelagerten Einzelfunde (1 x röm. Keramik; 1 x vorgeschichtl. Silexartefakt) sind für einen entsprechende Datierungsansatz nicht heranzuziehen, da es sich hierbei durchaus auch um sekundär eingelagerte Funde handeln könnte. Zur Absicherung des gewählten Datierungsansatzes wurde aus dem Befund St. 85 eine Bodenprobe entnommen.

Neben diesen kleineren bis mittelgroßen grubenartigen Befunden (vermutet wird hier eine anthropogen beeinflußte Entstehung) wurden auch großflächige, im Planum nur bedingt eingrenzbare und im Profil nur geringmächtige Schichthorizonte festgestellt, die sich offensichtlich in ehemaligen rinnenartigen Geländedepressionen erhalten haben und daher als natürliche Ablagerungsrelikte zu bezeichnen sind.

Vergesellschaftet mit den „Off-Side“-Schwarzerdebefunden fanden sich in ihrer Form und äußeren Ausprägung ganz gleichartige Befunde, deren Verfüllung allerdings vollständig aus pseudovergleytem Material bestand. Im Planum besaßen die Befunde eine unregelmäßig rundliche, ovaloide bis langgestreckt-ovaloide oder amöbenartige Form von unterschiedlichem Durchmesser. Im Profil wiesen sie ebenso wie die Schwarzerdebefunde eine unterschiedliche Befundmächtigkeit mit einer deutlichen Dominanz der zw. 0,50 m und 0,68 m tief erhaltenen Befunde auf. Entsprechend der Profiltyp-beschreibung der Schwarzerdebefunde lassen sich die meisten dieser Befunde vorbehaltlich dem Profiltyp 2 (n. Baumewerd) zuordnen. Da datierendes Fundmaterial nicht vorlag, wurden diese Befunde zunächst als unbekannt (Datierungscode: 101) gewertet. Ob ein Befundzusammenhang mit den sog. „Off-Side“-Schwarzerdebefunden besteht (möglicherweise unterschiedlicher Grad der Überprägung bei/unter möglicherweise unterschiedlichen klimatischen Verhältnissen), muß zunächst noch dahingestellt bleiben. Hierzu ist allerdings noch anzumerken, dass eine derartige Vergesellschaftung beider Befundtypen auch auf anderen Fundplätzen nicht unüblich ist.

Die übrigen Befunde ermöglichen keine weiteren Aussagen hinsichtlich des siedlungsarchäologischen Geschehens im untersuchten Flächenbereich. Die zahlreichen als nicht datierbar gewerteten Pfosten-befunde ließen aufgrund ihrer Lage innerhalb der Fläche weder einen eindeutigen Befund-zusammenhang zu den mittelneolithischen noch zu den bronzezeitlichen Siedlungsbefunden erkennen. Ebenso ergaben sich auch aus ihrem gegenseitigen Verhältnis zueinander keinerlei Rückschlüsse auf ihre archäologische Bedeutung. Dennoch schließt dies natürlich eine mögliche zeitliche Zuordnung zu einer der nachgewiesenen Siedlungsphasen keinesfalls aus. Die großflächigen Materialentnahmegruben sind ebenso wie die Schützenstellungen sicherlich als neuzeitliche Strukturen zu bezeichnen.

In einer abschließenden Gesamtbeurteilung ist festzuhalten, dass sich im südlichen Flächenbereich eine ausgedehnte mittelneolithische Siedlungsstelle befindet, deren nördliche Erstreckung im Zuge der jetzigen Untersuchung offenbar erfasst werden konnte. Über die Erstreckung des Siedlungsbereiches in südlicher, südwestlicher und westlicher Orientierung lassen sich derzeit keine weiteren Aussagen treffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen entsprechende Befunde angetroffen werden können, zumal die beiden Grabenwerke nur unvollständig erfasst werden konnten und sich auf jeden Fall in diese Flächenbereiche hinein fortsetzen.





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